Zypern Steuerparadies: So profitieren Unternehmer & Privatpersonen von den niedrigen Steuern auf Zypern

Stell dir vor, du könntest dein Unternehmen in einem Land führen, das nicht nur mit mediterranem Flair und über 300 Sonnentagen im Jahr lockt, sondern auch eines der attraktivsten Steuersysteme Europas bietet. Zypern ist genau dieser Ort – ein Steuerparadies, das Unternehmern und Privatpersonen gleichermaßen einzigartige Vorteile verschafft.

Vielleicht stehst du vor der Herausforderung, hohe Steuern in Deutschland zu optimieren, deinen Wohnsitz steuerlich clever zu verlegen oder dein Unternehmen international wettbewerbsfähig zu machen. Genau hier kommt das „Zypern Steuerparadies“ ins Spiel.

In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du als Unternehmen, Unternehmer und Privatperson von Zyperns niedrigen Steuern profitieren kannst, warum die Insel für dich die Lösung sein kann und wie wir bei zypernlifestyle.com dich dabei unterstützen, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Zusammenfassung der 7 wichtigsten Fakten zum „Zypern Steuerparadies“:

  • Zypern hat einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in der EU: nur 12,5%.
  • Der Non-Dom-Status macht bestimmte Einkünfte für Privatpersonen steuerfrei.
  • Unternehmen profitieren von steuerfreien Dividenden und Gewinnen aus dem Ausland.
  • Über 60 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland, schützen vor Mehrfachbesteuerung.
  • Die Insel ist ideal für internationale Unternehmer und digitale Nomaden.
  • Zypern kombiniert niedrige Steuersätze mit mediterraner Lebensqualität.

Warum Zypern ein Steuerparadies für Unternehmer ist

Zypern hat sich in den letzten Jahren zu einem der beliebtesten Standorte für Unternehmer und Selbstständige entwickelt, die auf der Suche nach steuerlicher Entlastung und einem unternehmensfreundlichen Umfeld sind. Besonders die niedrige Körperschaftsteuer von nur 12,5 % macht das Land im Vergleich zu vielen anderen EU-Staaten attraktiv. In Deutschland liegt die effektive Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften oft bei bis zu 33 %, wenn man Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammenrechnet.

Konkretes Beispiel:

Ein IT-Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 100.000 € zahlt in Deutschland rund 33.000 € an Unternehmenssteuern. In Zypern beläuft sich die Steuerlast dagegen nur auf 12.500 €. Das ergibt eine Ersparnis von 20.500 € pro Jahr, die in Mitarbeiter, Marketing oder Produktentwicklung investiert werden kann – ein echter Hebel für langfristiges Wachstum.

Einige der wichtigsten steuerlichen Vorteile Zyperns im Überblick

Ein Unternehmen in Zypern zu gründen oder den Sitz zu verlagern, bringt nicht nur einen deutlich geringeren Steuersatz mit sich, sondern auch eine Vielzahl weiterer finanzieller Vorteile.

Die folgenden Punkte geben einen ersten Überblick über die steuerlichen Anreize, die Zypern für Unternehmer so attraktiv machen:

Steuerlichen Anreize Zypern im Überblick:

  • Niedriger Körperschaftsteuersatz von 12,5 %
  • Steuerfreie Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen
  • Keine Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf ausländischer Beteiligungen
  • IP-Box-Regime mit effektiver Besteuerung geistigen Eigentums von nur 2,5 %
  • Voller Zugang zum EU-Binnenmarkt trotz niedriger Steuerlast

Zypern erhebt auf Unternehmensgewinne lediglich eine Körperschaftsteuer von 12,5 %. Im Vergleich dazu summieren sich in Deutschland Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag schnell auf rund 30–33 %. Diese Differenz wirkt sich direkt auf den Gewinn eines Unternehmens aus. Ein IT-Dienstleister mit einem Jahresgewinn von 100.000 Euro zahlt in Deutschland etwa 33.000 Euro Steuern – in Zypern hingegen nur 12.500 Euro. Die jährliche Ersparnis von 20.500 Euro kann direkt in Wachstum, Mitarbeiter oder Innovationen reinvestiert werden.

Ausschüttungen von Unternehmensgewinnen an Gesellschafter sind in Zypern unter bestimmten Bedingungen vollständig steuerfrei. In Deutschland unterliegen solche Dividenden der Kapitalertragsteuer von rund 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. In Zypern profitieren Gesellschafter von einer steuerfreien Ausschüttung, sofern sie als Non-Dom gelten und keine lokalen Einkünfte beziehen. Das führt zu einem deutlich höheren Nettozufluss und steigert die Attraktivität des Standorts für Gesellschafter kleiner und mittelständischer Firmen ebenso wie für internationale Holdings.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen im Ausland. In Zypern unterliegen diese Gewinne keiner Steuer – anders als in vielen anderen EU-Staaten, in denen Beteiligungsverkäufe teils erheblich besteuert werden. Dadurch eignet sich Zypern hervorragend für Holding-Strukturen, die Beteiligungen in mehreren Ländern bündeln und verwalten.

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zypern steuerparadies
zypern steuerparadies

Für Unternehmen, die Einnahmen aus geistigem Eigentum generieren – etwa durch Software, Patente oder Lizenzen – bietet Zypern ein sogenanntes IP-Box-Regime. Dieses erlaubt die Besteuerung entsprechender Einkünfte mit einem effektiven Satz von nur 2,5 %. Das macht den Standort besonders interessant für Start-ups, Tech-Firmen und digitale Dienstleister, die einen großen Teil ihres Wertes aus immateriellen Gütern schöpfen.

Trotz der vergleichsweise geringen Besteuerung bleibt Zypern ein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union. Das bedeutet, dass Unternehmen dort von sämtlichen Vorteilen des EU-Binnenmarkts profitieren – etwa dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr – ohne unter der hohen Steuerlast anderer EU-Mitgliedstaaten zu leiden. Diese Kombination aus unternehmerischer Freiheit und regulatorischer Sicherheit ist europaweit nahezu einzigartig.

Der Non-Dom-Status: So funktioniert er konkret

Zypern bietet nicht nur Unternehmen steuerliche Vorteile, sondern auch Privatpersonen. Besonders interessant ist dabei der sogenannte Non-Dom-Status, mit dem sich viele passiv erzielte Einkünfte vollständig von der Steuer befreien lassen. Das gilt insbesondere für Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen aus dem Ausland.

Voraussetzungen für den Non-Dom-Status:

  1. Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Zypern
  2. Mindestens 60 Tage Aufenthalt pro Jahr auf der Insel
  3. Nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land
  4. Nachweis einer dauerhaften Wohnsituation (Miet- oder Kaufvertrag)
  5. Einkommensnachweise

Wer vom Non-Dom-Status profitieren will, muss seinen steuerlichen Wohnsitz offiziell nach Zypern verlegen. Das bedeutet, dass Zypern zum Hauptsteuerland wird und man dort steuerlich gemeldet ist. Ein solcher Schritt ist Voraussetzung für die weiteren Vorteile des Status.

Der Status verlangt keinen vollständigen Lebensmittelpunkt auf Zypern. Es reicht, wenn sich Antragsteller mindestens 60 Tage pro Kalenderjahr auf der Insel aufhalten. Diese Regelung macht das Modell auch für digitale Nomaden oder Unternehmer mit internationalem Lebensstil interessant.

Zusätzlich darf sich der Antragsteller nicht länger als 183 Tage im Jahr in einem anderen Staat aufhalten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und den Non-Dom-Status nicht zu gefährden.

Ob Mietwohnung oder Eigentum – für den Antrag muss eine dauerhafte Wohnsituation in Zypern nachgewiesen werden. Dies geschieht in der Regel über einen Miet- oder Kaufvertrag.

Boot vor der Küste Zyperns als Symbol für steuerliche Freiheit durch den Non-Dom-Status
Steuerliche Freiheit genießen: Der Non-Dom-Status auf Zypern ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit mit mediterranem Lebensstil.

Zur Beantragung gehört auch die formale Registrierung beim zyprischen Steueramt. Dabei sind zwei Formulare wichtig: TD624 zur steuerlichen Ansässigkeit sowie TD38 für den eigentlichen Antrag auf den Non-Dom-Status. Zusätzlich sind Einkommensnachweise erforderlich, etwa um zu bestätigen, dass keine zyprischen Einkünfte erzielt werden.

Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa 2 bis 6 Monaten. Wer den Antrag nicht selbst stellen möchte, kann sich von spezialisierten Steuerberatern oder Kanzleien begleiten lassen. Die Kosten dafür bewegen sich in der Regel zwischen 1.500 € und 2.500 € – eine Investition, die sich bereits im ersten Jahr mehrfach amortisieren kann.

Ein Beispiel verdeutlicht den Nutzen:

Praxisbeispiel: Dividendeneinkünfte

Thomas, ein Unternehmer mit Dividendeneinkünften von 200.000 € jährlich:

  • Deutschland: ca. 53.000 € Abgeltungssteuer (26,375% inkl. Soli)
  • Zypern mit Non-Dom-Status: 0 € Steuer
  • Ersparnis: 53.000 € jährlich

Diese Steuerfreiheit gilt für bis zu 17 Jahre nach Erlangung des Status – eine potenzielle Gesamtersparnis von über 900.000 €.

Steuerliche Rahmenbedingungen & Spezialregime des „Zypern Steuerparadies“ im Detail erklärt

Zypern bietet ein besonders unternehmensfreundliches Steuersystem, das durch niedrige Sätze, klare Regelungen und internationale Anschlussfähigkeit überzeugt. Gerade für Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen ist die Insel ein interessanter Standort, um Vermögen zu strukturieren und Gewinne effizient zu steuern.

Die Basis dafür bilden sowohl pauschale Erleichterungen wie der Körperschaftsteuersatz als auch spezielle Regime wie die IP-Box oder der Non-Dom-Status.

Steuervorteile für Unternehmen im Detail – mit konkreten Zahlen

Der Körperschaftsteuersatz von nur 12,5 % ist in Zypern für alle ortsansässigen Unternehmen gültig und zählt zu den niedrigsten innerhalb der EU. Im Gegensatz zu Deutschland fällt keine zusätzliche Gewerbesteuer an. Auch der Solidaritätszuschlag entfällt.

Daraus ergibt sich eine erhebliche Differenz bei der steuerlichen Gesamtbelastung. Während Unternehmen in Deutschland etwa 30 bis 33 % Steuern auf ihren Gewinn zahlen, liegt die Belastung in Zypern bei lediglich 12,5 %. Das entspricht einer möglichen Ersparnis von bis zu 20,5 %.

Zum direkten Vergleich zwischen Deutschland und Zypern: Ein Blick auf die Zahlen in der Tabelle verdeutlicht dies:

Art der Steuer Deutschland Zypern Ersparnis
Körperschaftsteuer 15% 12,5% 2,5%
Gewerbesteuer 14-17% 0% 14-17%
Solidaritätszuschlag 0,825% 0% 0,825%
Gesamtbelastung ca. 30-33% 12,5% 17,5-20,5%

In Deutschland zahlen Firmen rund 15 % Körperschaftsteuer, 14–17 % Gewerbesteuer sowie 0,825 % Solidaritätszuschlag. Zusammengerechnet ergibt sich eine Belastung von ca. 30–33 %. In Zypern bleibt es bei 12,5 %, ohne Zusatzsteuern.

Die Gründungskosten für eine zypriotische Limited liegen je nach Umfang und Struktur zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Die laufenden Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung bewegen sich im Schnitt zwischen 2.000 und 4.000 Euro jährlich – ein Aufwand, der sich bei entsprechender Ersparnis meist schon im ersten Jahr amortisiert.

Praxisbeispiel: IT-Beratung

Marie betreibt eine IT-Beratung in Deutschland mit einem Jahresgewinn von 150.000 €. Ihre aktuelle Steuerbelastung:

  • Deutschland: ca. 49.500 € (33% Gesamtsteuer)
  • Zypern: 18.750 € (12,5% Körperschaftsteuer)
  • Jährliche Ersparnis: 30.750 €

Nach Abzug der laufenden Kosten für die zyprische Gesellschaft (ca. 3.000 €) bleibt eine Nettoersparnis von 27.750 € pro Jahr.

IP-Box-Regime: Attraktive Zypern Vorteile für innovative Unternehmen

Gerade für technologiegetriebene Unternehmen ist das IP-Box-Regime in Zypern hochinteressant. Es bietet steuerliche Vorteile für Einkünfte aus geistigem Eigentum und ist vollständig OECD-konform gestaltet.

Überblick zum IP-Box-Regime:

  • Qualifizierte immaterielle Vermögenswerte: Patente, Software, Urheberrechte und andere geschützte geistige Eigentumsrechte
  • 80% der qualifizierten Gewinne sind von der Besteuerung befreit
  • Damit reduziert sich der effektive Steuersatz von 12,5% auf nur 2,5%
  • Es gilt der OECD-konforme Modified Nexus Approach, der eine substanzielle wirtschaftliche Aktivität auf Zypern voraussetzt

Das bedeutet konkret: Unternehmen, die Einnahmen aus der Lizenzierung oder Nutzung eigener IP erzielen, können von einer Reduzierung der Steuerbasis um 80 % profitieren. Der verbleibende Betrag wird mit dem normalen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % versteuert, was zu einem effektiven Satz von nur 2,5 % führt.

Wichtig ist dabei, dass die IP-Entwicklung substanziell in Zypern stattfinden muss – beispielsweise durch Forschung, Softwareentwicklung oder Verwaltung der Rechte vor Ort. Der „Modified Nexus Approach“ stellt sicher, dass nur tatsächliche wirtschaftliche Aktivitäten begünstigt werden.

Unternehmen mit technologischem Fokus oder digitalen Produkten können so auf legalem Weg erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Mehr Details zu diesem Thema gibt es bald in unserem ausführlichen Artikel zum IP-Box-Regime auf Zypern.

Vermögensverwaltende Gesellschaften und internationale Strukturen

Zypern ist nicht nur für Unternehmer mit aktiven Geschäftsmodellen interessant, sondern auch für vermögende Privatpersonen, Family Offices und internationale Investoren. Die Insel bietet eine stabile rechtliche Grundlage und gleichzeitig ein flexibles Steuerumfeld, das sich hervorragend für den Vermögensaufbau, die strategische Strukturierung von Kapitalanlagen und die internationale Gewinnsteuerung eignet.

Besonders häufig werden dabei drei Modelle genutzt, die sich in der Praxis beim „Zypern Steuerparadies“ bewährt haben:

Beliebte Modelle von vermögensverwaltende Gesellschaften:

  • Vermögensverwaltende Gesellschaften
  • Internationale Holdingstrukturen
  • Steuereffiziente Gewinnrepatriierung über DBA-Netzwerke

Vermögensverwaltende Gesellschaften eignet sich besonders für Privatpersonen, die ihr Kapital – etwa in Form von Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien – in einer rechtlich und steuerlich optimierten Struktur verwalten möchten. Der große Vorteil: In Verbindung mit dem Non-Dom-Status können Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne steuerfrei an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sofern diese nicht aus zyprischen Quellen stammen. Die Gesellschaft kann entweder in Zypern selbst oder – bei geschickter Strukturierung – auch außerhalb Zyperns gegründet werden, solange sie aus zyprischer Perspektive korrekt eingebunden ist.

Bürogebäude zur internationalen Holdingstruktur mit Zypern im Zentrum
Zypern als Holdingstandort: Keine Quellensteuer auf Dividenden und über 60 DBA weltweit.

Zypern hat sich außerdem als exzellenter Standort für Holdinggesellschaften etabliert, die Beteiligungen an Tochterfirmen in verschiedenen Ländern bündeln. Einer der größten Vorteile ist, dass Zypern keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden erhebt. Gewinne können also nahezu ohne Abzüge innerhalb der Unternehmensstruktur weitergeleitet werden. Hinzu kommt die einfache Handhabung des Steuerrechts sowie ein stabiles rechtliches Umfeld nach EU-Standards, das insbesondere von Konzernen mit europäischer oder internationaler Ausrichtung geschätzt wird.

Ein weiterer zentraler Vorteil liegt im umfassenden Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, das Zypern mit mehr als 60 Ländern abgeschlossen hat. Dieses Netzwerk ermöglicht es, Gewinne aus verschiedenen Jurisdiktionen rechtssicher und steueroptimiert nach Zypern zu überführen, auch bekannt als steuereffiziente Gewinnrepatriierung – häufig mit reduzierter oder vollständig entfallender Quellenbesteuerung. Gerade bei internationalen Investmentstrukturen mit Einkünften aus mehreren Ländern ist dieser Aspekt von großer Bedeutung.

Doppelbesteuerungsabkommen: Schutz vor Mehrfachbesteuerung

Wer in mehreren Ländern wirtschaftlich aktiv ist oder Einkünfte aus dem Ausland bezieht, kennt das Problem potenzieller Doppelbesteuerung. Zypern unterhält derzeit über 60 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Partnerstaaten weltweit – darunter auch Deutschland. Diese Abkommen regeln, welches Land in welchem Fall das Besteuerungsrecht besitzt, und sorgen damit für Klarheit und Planbarkeit in grenzüberschreitenden Steuerfragen.

Zu den wichtigsten DBA Regelungen zählen:

  • Grundprinzipien des deutsch-zyprischen DBA: Das Abkommen regelt, welcher Staat in welchen Fällen das Besteuerungsrecht hat
  • Ansässigkeitsbescheinigung: Mit diesem Dokument wird die steuerliche Ansässigkeit in Zypern bestätigt, um die Vorteile des DBA in Anspruch nehmen zu können
  • Besteuerung von Dividenden: Laut DBA werden Dividenden aus Deutschland an in Zypern ansässige Personen in Deutschland mit maximal 15% Quellensteuer belegt
  • Besteuerung von Renten und Pensionen: Bei der Besteuerung von Renten und Pensionen aus Deutschland gelten besondere Regelungen, die eine detaillierte Betrachtung erfordern

Wichtige Regelungen des DBA zwischen Zypern und Deutschland betreffen unter anderem die Dividendenbesteuerung, die maximal mit 15 % Quellensteuer belegt werden darf. Auch für Renten und Pensionen gibt es Sonderregelungen, die je nach Wohnsitzland variieren.

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zypern steuerparadies
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Um die Vorteile eines DBA in Anspruch nehmen zu können, ist eine offizielle Ansässigkeitsbescheinigung des zyprischen Finanzamts notwendig. Sie bestätigt, dass die betreffende Person oder das Unternehmen in Zypern steuerlich ansässig ist. Dies ist insbesondere für den Abzug von Quellensteuern bei Kapitalerträgen relevant, was das Zypern Steuerparadies besonders attraktiv macht.

Einen ausführlichen Artikel zur Einkommensteuer auf Zypern findest du in unserem Ratgeber. Dort erscheint auch bald ein detaillierter Artikel zu den Doppelbesteuerungsabkommen Zyperns.

Steuerbehandlung spezifischer Anlageformen – welche Investments sind steuerfrei?

Zypern gewährt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen erhebliche steuerliche Vorteile bei bestimmten Kapitalanlagen. Laut Artikel 8(22) des Einkommensteuergesetzes N118(I)/2002 gelten unter anderem folgende Erträge als vollständig steuerfrei:

Steuerfreie Anlageerträge in Zypern:

  • Aktien: Gewinne aus dem Handel mit Stammaktien, Vorzugsaktien und Gründungsaktien
  • Optionen und Derivate: Erträge aus Optionen auf Wertpapiere, Termingeschäften (Futures/Forwards) und Wertpapier-Swaps
  • Anleihen: Gewinne aus dem Handel und Besitz von Schuldverschreibungen und Anleihen
  • Short-Positionen: Erträge aus ungesicherten Positionen im Bereich der Wertpapiere
  • Fonds: Gewinne aus Anlage- und Investmentfonds, internationalen kollektiven Kapitalanlagen (ICIS) und OGAW
  • Hinterlegungsscheine: Erträge aus ADRs und GDRs
  • Repo-Geschäfte: Gewinne aus Rückkaufsvereinbarungen bei Wertpapieren

Für Anleger bedeutet das: Gewinne aus dem Handel mit diesen Instrumenten sind in Zypern steuerfrei – unabhängig davon, ob sie privat oder über eine Gesellschaft erzielt werden. Diese Regelung macht Zypern zu einem äußerst interessanten Standort für professionelle Trader, Family Offices oder vermögende Privatpersonen. Besonders in Kombination mit dem Non-Dom-Status kann dadurch ein nahezu steuerfreier Vermögensaufbau gelingen.

Tipp: Für Trader von verschiedenen Anlageformen ist die Kombination aus einer zyprischen Gesellschaft und dem persönlichen Non-Dom-Status besonders vorteilhaft. Dadurch können sowohl auf Unternehmensebene als auch bei der Ausschüttung an die Gesellschafter erhebliche Steuervorteile realisiert werden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Forex-Trading sowie CFDs fallen nicht unter die genannten Befreiungen und unterliegen der regulären Körperschaftsteuer von 12,5 %. Auch bei Kryptowährungen ist Vorsicht geboten: Deren steuerliche Einordnung ist noch nicht vollständig geklärt und erfolgt bislang eher einzelfallbezogen.

Kryptowährungen in Zypern: Steuerliche Betrachtung

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Zypern befindet sich derzeit noch im Aufbau, doch erste Tendenzen sind erkennbar. Derzeit werden Kryptowährungen nicht explizit als Wertpapiere klassifiziert, wodurch sie nicht unter die allgemeinen Steuerbefreiungen für Kapitalanlagen fallen. Für Privatpersonen mit Non-Dom-Status besteht allerdings die Möglichkeit, dass Gewinne aus Kryptohandel als ausländische Einkünfte eingestuft werden – und damit potenziell steuerfrei bleiben.

Steuerliche Freiheit von Krypto-Investoren in Zypern
Kurs auf neue Märkte: Zyperns flexible Steuerpolitik bietet Krypto-Investoren sichere Rahmenbedingungen und Bewegungsfreiheit.

Auf Unternehmensebene gelten hingegen klarere Regeln. Unternehmen, die regelmäßig mit Kryptowährungen handeln, unterliegen grundsätzlich der normalen Körperschaftsteuer von 12,5 %. Eine interessante Lösung kann hier die Kombination aus einer ausländischen Handelsgesellschaft mit Sitz außerhalb Zyperns und dem persönlichen Non-Dom-Status sein. Diese Struktur ermöglicht es, operative Gewinne außerhalb der zyprischen Steuerpflicht zu erzielen, während gleichzeitig Kapital steuerfrei an die Gesellschafter ausgeschüttet werden kann.

Da die Rechtslage in diesem Bereich laufend aktualisiert wird, empfehlen wir, bei Krypto-Investments in Zypern besonders auf aktuelle Entwicklungen zu achten. Ein ausführlicher Ratgeber Beitrag zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen folgt auch in Kürze.

Zypern im Vergleich zu anderen Steueroasen – konkreter Vergleich der sog. „Steuerparadiese“

Wer über eine Verlagerung seines steuerlichen Wohnsitzes oder die Gründung eines Unternehmens im Ausland nachdenkt, stößt schnell auf Länder wie Zypern, Malta oder Dubai. Alle drei gelten als attraktive Steueroasen – doch die konkreten Rahmenbedingungen unterscheiden sich teils erheblich.

Ein direkter Vergleich hilft, die jeweiligen Vor- und Nachteile besser einzuordnen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Schauen wir wieder in die Zahlen der Tabelle:

Aspekt Zypern Malta Dubai
Körperschaftsteuer 12,5% 35% (mit Rückerstattungssystem auf 5%) 0%
Dividendenbesteuerung 0% für Non-Doms 0% 0%
EU-Mitgliedschaft Ja Ja Nein
Mindestaufenthalt für Steuerresidenz 60 Tage 183 Tage 0 Tage
Lebenshaltungskosten (im Vgl. zu DE) -15-20% -5-10% +30-40%
Bürokosten (monatl.) ab 250 € ab 350 € ab 500 €
Gründungskosten 1.500-3.000 € 2.000-4.000 € 4.000-8.000 €

Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Faktoren für Unternehmen. Während in Zypern ein klarer und unkomplizierter Satz von 12,5 % gilt, ist das System in Malta komplexer. Dort liegt die offizielle Körperschaftsteuer bei 35 %, allerdings gibt es ein Rückerstattungssystem, das die effektive Steuerlast in vielen Fällen auf 5 % senken kann.

Das System vom Malta erfordert jedoch zeitaufwändige Prozesse und umfassende steuerliche Beratung. Dubai wiederum erhebt auf Unternehmensebene keine Körperschaftsteuer, allerdings greifen dort mittlerweile bestimmte Mindestbesteuerungen für ausländisch kontrollierte Firmen (CFC-Regelungen) sowie neue Regularien, die nicht mehr ganz so frei sind wie früher.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Dividendenbesteuerung. Hier schneiden alle drei Länder auf den ersten Blick ähnlich ab: Sowohl Zypern als auch Malta und Dubai ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerfreiheit für ausgeschüttete Dividenden. In Zypern profitieren insbesondere Non-Dom-Residenten davon, die Dividenden steuerfrei vereinnahmen können – ohne Mindesthaltefristen oder Sperrvermerke.

Zypern als Steuerparadies: Wohnung mit Meerblick in Paphos.
Wohnen auf Zypern: Mietpreise beginnen bei 500 € – und die Lebenshaltungskosten liegen deutlich unter deutschem Niveau. Da kommt Freude auf.

Ein entscheidender struktureller Vorteil liegt in der EU-Mitgliedschaft. Während Zypern und Malta als EU-Mitglieder uneingeschränkten Zugang zum europäischen Binnenmarkt haben, ist Dubai als außereuropäischer Standort klar im Nachteil, wenn es um die Anerkennung von Unternehmensstrukturen, Umsatzsteuerregelungen oder die einfache Geschäftstätigkeit mit europäischen Partnern geht. Besonders für Unternehmen mit Kunden oder Lieferketten in Europa ist dies ein nicht zu unterschätzender Aspekt.

Auch die Anforderungen an die Steuerresidenz unterscheiden sich deutlich. In Zypern genügt ein Aufenthalt von 60 Tagen pro Jahr, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (etwa keine Steuerpflicht in einem anderen Land und Wohnsitznachweis). In Malta sind es deutlich strengere 183 Tage, was eine tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts voraussetzt.

Im Gegensatz zu anderen Steuerparadiesen ist in Dubai hingegen formal kein Mindestaufenthalt erforderlich, was jedoch seit der Einführung wirtschaftlicher Substanzanforderungen und internationalem Druck auf sogenannte Briefkastenfirmen zunehmend an Bedeutung verliert.

Hinweis: Beim Thema Lebenshaltungskosten überzeugt Zypern mit einem Preisniveau, das etwa 15 bis 20 % unter dem deutschen Durchschnitt liegt – gerade im Vergleich zu Malta, wo man mit 5 bis 10 % weniger rechnen kann. In Dubai hingegen muss man je nach Lebensstil 30 bis 40 % höhere Kosten einkalkulieren, insbesondere bei Mieten, internationaler Schule oder westlichen Konsumgütern.

Auch die monatlichen Bürokosten sprechen für Zypern: Ein Büro in einem Business Center ist hier bereits ab 250 Euro monatlich erhältlich, während man in Malta oft ab 350 Euro und in Dubai ab 500 Euro kalkulieren muss – bei vergleichbarer Ausstattung. Gerade für Gründer und KMUs ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Was die Gründungskosten angeht, zeigt sich ein ähnliches Bild. In Zypern belaufen sich diese je nach Unternehmensform und Komplexität auf 1.500 bis 3.000 Euro. In Malta muss man in der Regel mit 2.000 bis 4.000 Euro rechnen, während in Dubai 4.000 bis 8.000 Euro fällig werden – oft zuzüglich laufender Lizenzgebühren und Verwaltungsaufwand für die jeweiligen Freezones.

Ergebnis: Zypern punktet im direkten Vergleich mit anderen Steuerparadiesen also mit einem transparenten und einfachen Steuersystem, geringen Lebenshaltungskosten und der vollen Integration in den europäischen Rechtsrahmen. Im Gegensatz zu Malta erfordert das zyprische Modell keine Rückerstattungsverfahren. Und gegenüber Dubai bietet Zypern eine bessere Anbindung an die EU und ein deutlich kosteneffizienteres Gesamtpaket – sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen.

Praktische Umsetzung: Mit Firmengründung & Wohnsitz in’s Zypern Steuerparadies

Wer von den steuerlichen Vorteilen Zyperns profitieren möchte, muss nicht nur das richtige rechtliche und steuerliche Modell wählen, sondern auch die praktische Umsetzung strukturiert und professionell angehen.

Zwei zentrale Bereiche spielen dabei eine Rolle, welche gleichzeitig gut planbar sind – wenn man weiß, worauf es ankommt:

  1. Die Gründung eines Unternehmens auf Zypern
  2. Die Verlagerung des eigenen Wohnsitzes.

Praktische Schritte: So gründest du dein Unternehmen auf Zypern

Die Gründung einer zyprischen Limited (Ltd.) erfolgt in mehreren klar definierten Etappen. Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen – abhängig davon, wie schnell Unterlagen vorliegen und Entscheidungen getroffen werden.

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zypern steuerparadies
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Grundsätzlich gliedert sich der Ablauf in drei Phasen: Vorbereitung, eigentliche Gründung und Nachgründung. Die Gründung einer Zypern Limited (Ltd.) läuft in diesen konkreten Schritten ab:

1. Vorbereitung (1-2 Wochen)

Diese Phase umfasst:

  • Namensprüfung beim Department of Registrar of Companies (Kosten: ca. 50 €)
  • Erstellung der Gesellschaftsunterlagen (Memorandum and Articles of Association)
  • Festlegung der Gesellschafter und Direktoren

In der ersten Phase der Vorbereitung geht es vor allem um die rechtliche und strukturelle Basis der neuen Gesellschaft. Dazu gehört zunächst die Prüfung und Reservierung des gewünschten Firmennamens beim zyprischen Handelsregister, was etwa 50 Euro kostet. Im Anschluss werden die sogenannten „Memorandum and Articles of Association“ erstellt – also die Satzung und der Gesellschaftsvertrag. Parallel erfolgt die Festlegung der Gesellschafter und Direktoren. In der Regel empfiehlt es sich, mindestens einen lokalen Direktor einzubinden, um mögliche Rückfragen von Behörden zu vermeiden.

2. Gründung (2-3 Wochen)

Diese Phase umfasst:

  • Einreichung aller Unterlagen beim Handelsregister
  • Zahlung der Gründungsgebühr (ca. 150 €)
  • Ausstellung der Gründungsurkunde

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, beginnt die formale Gründung. Die Dokumente werden beim Department of Registrar of Companies eingereicht, zusammen mit der Gründungsgebühr von rund 150 Euro. Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Register die offizielle Gründungsurkunde aus, die der Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit verleiht.

3. Nachgründungsphase (2-4 Wochen)

Diese Phase umfasst:

  • Eröffnung eines Geschäftskontos (empfehlenswerte Banken: Bank of Cyprus, Hellenic Bank)
  • Steuerliche Registrierung (Tax ID)
  • Anmeldung zur Sozialversicherung (falls Mitarbeiter beschäftigt werden)
  • Einrichtung eines virtuellen oder physischen Büros (monatliche Kosten: ab 250 €)

Nach der offiziellen Eintragung folgen die „Nachgründungsphase“ mit praktischen Schritten wie die Eröffnung eines Geschäftskontos – zum Beispiel bei der Bank of Cyprus oder der Hellenic Bank. Zeitgleich erfolgt die steuerliche Registrierung der Firma, die Zuteilung der Steuernummer (Tax Identification Number) und bei Bedarf die Anmeldung zur Sozialversicherung, falls Mitarbeiter beschäftigt werden. Ein Büro vor Ort ist ebenfalls notwendig – das kann entweder physisch oder als virtueller Standort betrieben werden. Die monatlichen Kosten für einen einfachen Büroplatz beginnen bei etwa 250 Euro.

Tipp: Wir bei zypernlifestyle.com begleiten wir dich gerne durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden.

Wohnsitzverlegung nach Zypern: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um steuerlich als ansässig zu gelten und vom Non-Dom-Status zu profitieren, reicht es nicht aus, nur eine Firma in Zypern zu besitzen. Es ist auch notwendig, den persönlichen Lebensmittelpunkt zumindest teilweise auf die Insel zu verlagern.

Auch dieser Prozess ist in mehrere Schritte unterteilt und lässt sich gut vorbereiten.

1. Vorbereitung

Diese Phase umfasst:

  • Besuch der Insel zur Immobiliensuche (Mietpreise: 1-Zimmer-Wohnung ab 500 €/Monat, 3-Zimmer-Wohnung ab 800 €/Monat)
  • Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags (Kaufpreise: Wohnungen ab 150.000 €, Häuser ab 250.000 €)
  • Abmeldung in Deutschland beim Einwohnermeldeamt

Zunächst steht in dern Vorbereitungsphase ein Besuch auf Zypern an, um eine geeignete Immobilie zu finden. Mietwohnungen gibt es ab etwa 500 Euro monatlich für kleinere Einheiten und ab rund 800 Euro für größere Wohnungen mit mehreren Zimmern. Wer kaufen möchte, findet Eigentumswohnungen ab etwa 150.000 Euro, Häuser beginnen bei etwa 250.000 Euro. Vor der Ausreise sollte in Deutschland die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen, um den steuerlichen Bruch klar zu dokumentieren.

2. Wohnortwechsel / Umzug

Diese Phase umfasst:

  • Übersiedlung des Hausrats (Umzugskosten von Deutschland nach Zypern: ca. 3.000-8.000 €)
  • Internet- und Telefonanschluss (Anbieter: Cyta, Epic, Primetel; monatliche Kosten ab 30 €)
  • Stromanmeldung (Electricity Authority of Cyprus)
  • Wasseranmeldung (lokales Water Board)

Der eigentliche Wohnortwechsel umfasst die Übersiedlung des Hausrats – was je nach Umfang mit 3.000 bis 8.000 Euro zu Buche schlägt. Wichtig ist auch die Einrichtung der wichtigsten Anschlüsse: Internet und Telefon (z. B. bei Cyta, Epic oder Primetel, ab ca. 30 Euro monatlich), Strom (über die Electricity Authority of Cyprus) und Wasser (über das jeweilige lokale Water Board).

3. Behördengänge

Diese Phase umfasst:

  • Registrierung beim Civil Registry and Migration Department
  • Beantragung der steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung
  • Eröffnung eines Privatkontos (erforderliche Dokumente: Reisepass, Mietvertrag, Steuernummer)
  • Anmeldung bei der Zypern Krankenversicherung (GESY – staatliches Gesundheitssystem, Beitrag: 2,65% vom Einkommen)

Nach der Ankunft müssen in Behördengängen vor Ort mehrere administrative Schritte erledigt werden. Dazu gehört die Registrierung beim Civil Registry and Migration Department, gefolgt von der Beantragung der steuerlichen Ansässigkeit. Ein privates Bankkonto lässt sich mit Reisepass, Mietvertrag und Steuernummer eröffnen. Auch die Anmeldung beim staatlichen Gesundheitssystem GESY sollte nicht vergessen werden – die Beiträge liegen bei etwa 2,65 % des Einkommens.

Hinweis: Zypern ist im Alltag deutlich günstiger als Deutschland. Die Lebenshaltungskosten sind im Schnitt 15–20 % günstiger als das deutsche Niveau. Ein Paar mit mittlerem Lebensstandard kann – ohne Miete – mit monatlichen Ausgaben von etwa 2.000 bis 2.500 Euro rechnen.

Typische Fallstricke und wie du sie vermeidest

Auch wenn die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen viele Chancen bieten, gibt es bestimmte Stolperfallen im Zypern Steuerparadies, die man unbedingt vermeiden sollte. Eine saubere Umsetzung ist entscheidend, um die Anerkennung durch deutsche und zyprische Behörden sicherzustellen.

1. Substanzanforderungen

Problem: Deutsche Finanzbehörden erkennen Briefkastenfirmen nicht an.

Lösung: Stelle sicher, dass deine zyprische Gesellschaft über echte wirtschaftliche Substanz verfügt:

  • Physisches Büro (auch Coworking Space möglich)
  • Lokale Telefonnummer mit Mitarbeiter oder Telefonservice
  • Lokales Bankkonto
  • Regelmäßige Direktoren-Meetings auf Zypern (dokumentiert)

Ein häufiges Problem besteht darin, dass deutsche Finanzbehörden aufgrund hoher Substanzanforderungen sogenannte Briefkastenfirmen nicht anerkennen. Um dem vorzubeugen, sollte die zyprische Firma über echte wirtschaftliche Substanz verfügen. Dazu zählen ein physisches Büro, eine lokale Telefonnummer mit erreichbarem Ansprechpartner oder professionellem Telefonservice sowie ein funktionierendes Geschäftskonto auf Zypern. Auch regelmäßig dokumentierte Meetings der Geschäftsführung vor Ort stärken die Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden.

2. Steuerliche Ansässigkeit

Problem: Unklare steuerliche Situation bei zu wenig Aufenthalt in Zypern.

Lösung:

  • Dokumentiere deine Aufenthaltszeiten präzise (Flugtickets, Hotelrechnungen)
  • Nutze Apps zur automatischen Aufenthaltsdokumentation
  • Beantrage frühzeitig eine Ansässigkeitsbescheinigung

Wer weniger als 60 Tage pro Jahr in Zypern verbringt, riskiert, dass seine steuerliche Ansässigkeit auf Zypern vom deutschen Finanzamt nicht anerkannt wird. Die Aufenthalte sollten daher sorgfältig dokumentiert werden – am besten mit Flugtickets, Unterkunftsrechnungen oder über Apps, die den Standortverlauf automatisch speichern. Besonders wichtig ist die frühzeitige Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung, um Probleme mit deutschen Behörden zu vermeiden.

3. Doppelbesteuerung

Problem: Risiko der Doppelbesteuerung bei fortlaufenden Geschäften in Deutschland.

Lösung:

  • Lass dich von einem Steuerberater mit Expertise in beiden Ländern beraten
  • Besorge eine Ansässigkeitsbescheinigung nach dem DBA
  • Beachte die Regeln zur Betriebsstättenvermeidung

Bei fortlaufenden Geschäftstätigkeiten in Deutschland kann es zu Konflikten im Bereich der Besteuerung kommen (=Doppelbesteuerung). Wichtig ist es, frühzeitig mit einem spezialisierten Steuerberater zusammenzuarbeiten, der mit den Regelungen in beiden Ländern vertraut ist. Die offizielle Ansässigkeitsbescheinigung nach dem deutsch-zyprischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) spielt hierbei eine zentrale Rolle. Zusätzlich sollten die Grundsätze zur Vermeidung einer deutschen Betriebsstätte sorgfältig eingehalten werden, um eine ungewollte Doppelbesteuerung zu verhindern.

Regulatorische Entwicklungen und Zukunftsperspektiven

Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Zypern bleiben auch weiterhin äußerst attraktiv – doch gleichzeitig verändert sich das regulatorische Umfeld stetig. Wer die Vorteile des Standorts langfristig nutzen möchte, sollte sich frühzeitig mit den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen, damit das Zypern Steuerparadies weiterhin attraktiv bleibt.

Internationale Organisationen und die Europäische Union setzen zunehmend auf eine Vereinheitlichung steuerlicher Standards, was auch in Zypern zu spürbaren Anpassungen führt. Dabei zeichnen sich vier zentrale Trends ab, die für Unternehmer und Investoren besonders relevant sind.

Aktuelle regulatorische Trends:

  • EU-Initiativen zur Mindestbesteuerung
  • OECD-Standards zur Bekämpfung von Gewinnverlagerung
  • Wachsende Transparenzanforderungen
  • Stärkere Anforderungen an wirtschaftliche Substanz

Ein besonders bedeutsamer Aspekt ist die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von 15 %, wie sie im Rahmen der EU und der OECD für große multinationale Unternehmen beschlossen wurde. Auch wenn diese Maßnahme zunächst nur Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro betrifft, sendet sie ein klares Signal: Steuervermeidung durch aggressive Gestaltung soll langfristig erschwert werden. Zypern wird sich als EU-Mitglied diesem Rahmen anpassen, wobei kleinere und mittlere Unternehmen weiterhin von den bestehenden nationalen Steuervorteilen profitieren können.

Im Zuge der internationalen BEPS-Initiative („Base Erosion and Profit Shifting“) hat sich Zypern verpflichtet, Maßnahmen gegen künstliche Gewinnverschiebungen umzusetzen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Gewinne dort versteuert werden, wo wirtschaftliche Wertschöpfung tatsächlich stattfindet. Das betrifft unter anderem die Gestaltung von Lizenzmodellen, die Nutzung von IP-Strukturen oder konzerninterne Verrechnungspreise. Unternehmen müssen daher verstärkt nachweisen, dass ihre Tätigkeit in Zypern substanziell und nicht rein formell organisiert ist.

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Greife nach der Chance deines Lebens  und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.

zypern steuerparadies
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Ein weiterer zentraler Entwicklungspfad betrifft den Bereich der Transparenz. Zypern hat bereits zahlreiche Regelungen zum automatischen Informationsaustausch mit anderen Ländern eingeführt, um den wachsende Transparenzanforderungen gerecht zu werden. Dazu zählt insbesondere der Aufbau eines Registers wirtschaftlich Berechtigter, in dem die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen erfasst werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Steuerhinterziehung und Geldwäsche wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig den internationalen Erwartungen an ein transparentes Steuersystem gerecht zu werden.

Immer wichtiger wird auch die Frage der wirtschaftlichen Substanz. Die reine Existenz einer Briefkastenfirma reicht heute nicht mehr aus, um steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen – weder in Zypern noch im Ursprungsland des Eigentümers. Stattdessen wird erwartet, dass ein Unternehmen nachweislich Geschäftstätigkeit entfaltet: etwa durch eigene Büroräume, lokale Mitarbeiter, aktive Geschäftstätigkeit vor Ort und dokumentierte Entscheidungsprozesse. Diese Anforderungen gelten mittlerweile auch für Holdings und vermögensverwaltende Gesellschaften, die in der Vergangenheit oftmals mit minimaler Substanz betrieben wurden.

Zypern reagiert auf diese Entwicklungen mit einer klaren Strategie: Die Regierung bekennt sich zur internationalen Zusammenarbeit, betont aber gleichzeitig ihre steuerpolitische Eigenständigkeit. Das Land verfolgt das Ziel, seine Attraktivität als „Steuerparadies Zypern“ als Standort für Unternehmer und Investoren zu erhalten – und gleichzeitig regulatorisch auf der sicheren Seite zu stehen. Die Kombination aus Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und wirtschaftsfreundlichem Klima bleibt damit ein zentrales Element der zyprischen Steuerpolitik – und macht es umso wichtiger, Strukturen auf aktuellem Stand zu halten.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen:

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Häufig gestellte Fragen
Das zyprische Bankensystem hat sich nach der Finanzkrise 2013 vollständig erholt und bietet moderne, sichere Dienstleistungen. Die größten Banken (Bank of Cyprus, Hellenic Bank) bieten englischsprachiges Online-Banking und internationale Überweisungen zu günstigen Konditionen. Die Einlagensicherung deckt Beträge bis 100.000 € ab, gemäß EU-Richtlinien.
Zypern verfügt seit 2019 über ein staatliches Gesundheitssystem (GESY), das mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Die Beiträge betragen 2,65% des Einkommens für Arbeitnehmer. Die medizinische Infrastruktur ist gut, besonders in den großen Städten Nikosia und Limassol, mit mehreren privaten Kliniken auf internationalem Niveau.
In den städtischen Gebieten ist schnelles Glasfaser-Internet mit Geschwindigkeiten bis zu 1 Gbit/s verfügbar. Die durchschnittliche Download-Geschwindigkeit liegt bei etwa 30-50 Mbit/s. Mobilfunknetze sind flächendeckend mit 4G ausgebaut, 5G ist in den größeren Städten verfügbar.
Ja, Englisch ist auf Zypern weit verbreitet und wird von etwa 80% der Bevölkerung gesprochen. Alle Behörden, Banken und Geschäfte sind problemlos mit Englisch zu handhaben. Für rechtliche Dokumente ist in der Regel keine Übersetzung notwendig.
Die Einfuhr eines Fahrzeugs aus Deutschland ist möglich, allerdings mit Zollgebühren verbunden, wenn du nicht deinen permanenten Wohnsitz nach Zypern verlegst. Bei permanenter Wohnsitzverlegung kannst du ein Fahrzeug zollfrei einführen, musst es aber innerhalb von 12 Monaten auf zyprische Kennzeichen umschreiben. Die Kfz-Steuer in Zypern ist deutlich niedriger als in Deutschland und richtet sich nach dem CO2-Ausstoß.
Über den Autor
zypern steuerparadies
Jonathan Schoeck

Ich lebe seit zwei Jahren mit meiner Frau auf der Insel und für mich ist Zypern die perfekte Basis um meine Geschäfte, Reisen und eine coolen Lifestyle zu vereinbaren.

Als Content Creator bin ich beruflich sehr viel unterwegs und profitiere von der guten Lage Zyperns, den Flugverbindungen und natürlich dem ewigen Sommer.
Dazu sehe ich sehr viel Potential im Immobilienmarkt und baue hier gerade einen Wohnkomplex und mein Eigenheim.