Zypern Steuern Selbständig: Dein Weg zur finanziellen Steuerfreiheit
Du möchtest als Unternehmer oder Selbstständiger nach Zypern auswandern und dabei clever Steuern sparen? Dann bist du hier goldrichtig! Zypern lockt nicht nur mit Sonne, Meer und hoher Lebensqualität, sondern auch mit einem Steuersystem, das für Selbstständige und Unternehmen unschlagbare Vorteile bietet.
In diesem Leitfaden erfährst du alles, was du über Zypern Steuern als Selbstständiger wissen musst – von der Firmengründung mit konkreten Kosten und Fristen bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen mit echten Rechenbeispielen.
Zusammenfassung der 6 wichtigsten Fakten zum „Zypern Steuern Selbständig“:
- Zypern hat einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in der EU
- Selbstständige genießen attraktive Steuersätze und hohe Freibeträge
- Eine Firmengründung auf Zypern ist schnell und mit überschaubaren Kosten möglich
- Doppelbesteuerungsabkommen schützen dein Einkommen im Ausland
- Dividenden und Kapitalgewinne sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei
- Der Non-Dom-Status bringt zusätzliche erhebliche Steuervorteile
Warum Zypern für Unternehmer ein Traumstandort ist
Zypern hat sich zum Steuerparadies für Unternehmer und Selbstständige entwickelt – und das aus gutem Grund. Der Standort im Mittelmeer punktet mit einem Körperschaftsteuersatz von nur 12,5% (einer der niedrigsten in der EU), auch wenn die Regierung eine Anhebung auf 15% im späteren Verlauf von 2025 plant. Dazu kommen Steuerbefreiungen für Dividenden und Kapitalgewinne, die dein Einkommen spürbar erhöhen. Ob du ein kleines Startup oder ein internationales Business führst – Zypern bietet dir die perfekte Basis, um steuerlich zu profitieren und gleichzeitig global zu agieren.
Neben den steuerlichen Vorteilen überzeugt Zypern mit Lebensqualität. Stell dir vor, du arbeitest in einem Café am Meer oder entspannst nach Feierabend am Strand. Das angenehme Klima und die internationale Community machen es leicht, Arbeit und Freizeit zu verbinden. Viele Selbstständige schwärmen von dieser Work-Life-Balance, die Zypern so einzigartig macht.
Aktuelle Steuersätze auf Zypern 2025
Zypern gilt nicht nur wegen seines mediterranen Klimas als attraktives Ziel für Auswanderer, sondern auch wegen seiner vergleichsweise unternehmerfreundlichen Besteuerung. Ob Du als Selbstständiger, Unternehmer oder Privathaushalt vor Ort tätig bist – ein Blick auf die aktuellen Steuersätze für 2025 hilft Dir, Deine finanzielle Planung realistisch und vorausschauend zu gestalten.
Körperschaftsteuer: Attraktive Bedingungen für Unternehmen
Körperschaftsteuer:
Aktueller Satz: 12,5%
Geplante Reform: Anhebung auf 15% (Gesetzespaket Q4 2025)
Die Körperschaftsteuer auf Zypern gehört zu den niedrigsten in der EU. Der aktuelle Satz liegt bei 12,5 % auf den steuerpflichtigen Unternehmensgewinn – ein großer Anreiz für ausländische Investoren, Start-ups und Holdinggesellschaften. Diese Regelung betrifft in erster Linie Kapitalgesellschaften wie die zyprische Limited (Ltd), die in Zypern ansässig sind oder dort ihre Geschäftsaktivitäten konzentrieren.
Allerdings steht im Jahr 2025 eine Reform bevor: Wie bereits erwähnt, hat die Regierung angekündigt, im Rahmen der internationalen Mindestbesteuerungsinitiativen den Satz auf 15 % anzuheben. Diese Änderung soll voraussichtlich im vierten Quartal 2025 in Kraft treten. Trotz der geplanten Anpassung bleibt Zypern im europäischen Vergleich weiterhin steuerlich attraktiv.
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Einkommensteuer: Hoher Freibetrag und transparente Staffelung
Einkommensteuer:
Aktueller Satz: 0% – 35% mit steuerfreiem Grundbetrag von 19.500 €
Geplante Reform: Erhöhung des Grundbetrags auf 20.500 €
Für natürliche Personen – egal ob Arbeitnehmer oder Selbstständige – gilt eine progressive Einkommensteuer, deren Höhe sich nach dem jährlichen Einkommen richtet. Derzeit gibt es einen steuerfreien Grundbetrag von 19.500 Euro, der in der geplanten Steuerreform auf 20.500 Euro steigen soll. Erst ab diesem Einkommen beginnt die tatsächliche Steuerpflicht.
Ab dem überschrittenen Freibetrag greift ein gestaffelter Tarif: Die Sätze steigen von 20 % über 25 % und 30 % bis hin zu 35 %, abhängig von der Höhe des Jahreseinkommens. Durch diesen Aufbau bleibt die Steuerbelastung vor allem bei mittleren Einkommen moderat, was Zypern zu einem interessanten Standort für digitale Dienstleister, Auswanderer mit Online-Business oder auch Angestellte mit Wohnsitz auf der Insel macht.
Sozialversicherung: Fixbeträge statt echte Einkommensabhängigkeit
Sozialversicherung:
Aktueller Satz: 16,6% auf die versicherbaren Einkünfte
Höchstbeitrag: 5.551 €/Monat
Bei der Sozialversicherung für Selbstständige unterscheidet sich das zyprische System deutlich von dem vieler anderer Länder. Der Beitragssatz liegt zwar bei 16,6 %, bezieht sich aber nicht direkt auf Dein tatsächliches Einkommen. Stattdessen wird eine feste Bemessungsgrundlage verwendet, die abhängig von Deiner Tätigkeit von der Behörde festgelegt wird – z. B. für IT-Freelancer, Handwerker oder Berater.
Die maximal versicherbaren Einkünfte sind im Jahr 2025 auf 5.551 Euro pro Monat begrenzt. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Betrag keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Das bringt einerseits Planungssicherheit, andererseits kann es auch bedeuten, dass Spitzenverdiener anteilig weniger zahlen als Personen mit mittlerem Einkommen. Das System ist damit vor allem für einkommensstarke Selbstständige und Unternehmer vorteilhaft.
Unterschiede zwischen Selbstständigenmodellen
Je nach deinem Geschäftsmodell kannst du verschiedene Formen der Selbstständigkeit auf Zypern wählen:
Rechtsform | Idealerweise für | Besonderheiten | Effektive Steuerbelastung |
---|---|---|---|
Einzelunternehmer | Starter, Freelancer | Einfachste Form, niedrige Kosten | 0-35% (progressiv) |
Limited (Ltd.) | Etablierte Unternehmer | Haftungsbeschränkung, professionelles Image | 12,5% + 0% auf Dividenden (bei Non-Dom) |
Partnerschaft | Kooperationen, z.B. Berater | Gemeinsame Haftung, Gewinnverteilung | Wie Einzelunternehmer |
Branch Office | Niederlassung eines ausländischen Unternehmens | Keine separate Rechtspersönlichkeit | 12,5% auf Zypern-Geschäft |
Zypern Steuern für Freelancer: Dein Steuersystem im Detail
Als Freelancer oder Selbständiger profitierst du auf Zypern von einem flexiblen Steuersystem. Die Einkommensteuer ist gestaffelt – von 0% bis 35% – und die ersten 19.500 Euro deines Einkommens bleiben steuerfrei (ab 2025 voraussichtlich sogar 20.500 €). Das ist ein riesiger Vorteil, wenn du gerade startest oder dein Einkommen optimieren willst. Zusätzlich kannst du mit Abzugsmöglichkeiten deine Steuerpflicht weiter senken und mehr von deinen Einnahmen behalten.
Dividenden und Kapitalgewinne sind ein weiterer Pluspunkt. Unter bestimmten Bedingungen zahlst du hierauf keine Steuern – egal, ob sie aus Zypern oder dem Ausland stammen. Das macht es einfach, Gewinne auszuschütten oder zu reinvestieren, ohne dass der Fiskus zuschlägt. Besonders für Freiberufler und Selbstständige mit internationalen Einkünften ist das ein enormer Vorteil.
Zypern hat zudem über 60 Doppelbesteuerungsabkommen, unter anderem mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das bedeutet: Dein Einkommen wird nicht doppelt besteuert, egal woher es kommt. So kannst du als Selbstständiger mit Kunden im Ausland entspannt arbeiten, ohne Steuernachteile fürchten zu müssen.
Digitale Nomaden: Flexibel arbeiten, legal Steuern sparen
Für digitale Nomaden ist Zypern in den letzten Jahren zu einem echten Hotspot geworden. Das liegt vor allem an der Kombination aus attraktiven steuerlichen Regelungen, moderner Infrastruktur und einer wachsenden Community.
Diese Vorteile bietet Zypern für digitale Nomaden:
- Die 60-Tage-Regel: Perfekt für Nomaden, die nicht das ganze Jahr an einem Ort verbringen wollen
- Hochgeschwindigkeits-Internet: In den Städten durchschnittlich 100+ Mbit/s für unterbrechungsfreies Arbeiten
- Co-Working-Spaces: Wachsende Anzahl in Limassol, Larnaca und Paphos mit Monatsraten ab 150 €
- Nomad Visa: Seit 2021 gibt es spezielle Aufenthaltsbewilligungen für digitale Nomaden mit Einkommen aus dem Ausland
Ein zentrales Element ist die sogenannte 60-Tage-Regel, die es dir erlaubt, mit nur 60 Tagen tatsächlicher Präsenz auf Zypern pro Jahr dort steuerlich ansässig zu werden – vorausgesetzt, du erfüllst bestimmte Voraussetzungen wie den Besitz einer Wohnadresse und die Ausübung deiner Tätigkeit außerhalb anderer Staaten. Diese Regel ist ideal für Menschen, die zwar ortsunabhängig arbeiten, aber einen rechtssicheren Steuerwohnsitz benötigen.
Auch die digitale Infrastruktur überzeugt: In städtischen Gebieten wie Limassol, Larnaca oder Nikosia sind Internetgeschwindigkeiten von über 100 Mbit/s üblich. Das garantiert unterbrechungsfreies Arbeiten bei Video-Calls, Cloud-Zugriffen oder Remote-Kollaboration.
Die Nachfrage nach Co-Working-Spaces steigt ebenfalls. In allen größeren Städten findest du mittlerweile moderne Arbeitsplätze ab etwa 150 Euro pro Monat, ausgestattet mit Konferenzräumen, schnellem WLAN und einer internationalen Community – perfekt für Networking und produktives Arbeiten.
Ein weiteres Highlight ist das seit 2021 eingeführte Nomad Visa. Es richtet sich an ortsunabhängige Erwerbstätige mit Einkommen aus dem Ausland und bietet zunächst ein Aufenthaltsrecht für 12 Monate mit der Option auf Verlängerung. Damit kannst du rechtssicher auf Zypern leben, ohne dort wirtschaftlich tätig zu sein.
Krypto-Investoren: Steuerfreie Gewinne realisieren
Auch für Krypto-Investoren hat Zypern in steuerlicher Hinsicht klare Vorteile gegenüber vielen anderen Ländern.
Diese Vorteile bietet Zypern für Krypto-Investoren:
- Kapitalgewinne aus Krypto-Handel sind bei Privatpersonen mit Non-Dom-Status steuerfrei
- Mining-Einkünfte werden als gewerbliche Tätigkeit mit 12,5% besteuert, deutlich günstiger als in Deutschland (bis zu 45%)
- Staking-Rewards können bei richtiger Gestaltung als Kapitalerträge klassifiziert werden und sind für Non-Doms steuerfrei
Besonders interessant ist das System für Personen mit dem sogenannten Non-Dom-Status – also für Menschen, die zwar in Zypern leben, dort aber keine „domicile“ im rechtlichen Sinne haben. Dieser Status gilt für die ersten 17 Jahre des steuerlichen Wohnsitzes und ermöglicht zahlreiche Ausnahmen.
Einer der größten Vorteile betrifft Kapitalgewinne aus Kryptowährungen. Solange du deine Coins als Privatperson hältst und nicht aktiv handelst wie ein Unternehmen, bleiben Kursgewinne steuerfrei – vorausgesetzt, du verfügst über den Non-Dom-Status. Damit kannst du in Zypern völlig legal und ohne Steuerbelastung Gewinne realisieren.
Einkünfte aus Mining-Aktivitäten hingegen werden als gewerbliche Tätigkeit gewertet und unterliegen dem Körperschaftsteuersatz von 12,5 %, was dennoch deutlich günstiger ist als in vielen anderen EU-Ländern – in Deutschland beispielsweise kann dieser Satz je nach Einkommenshöhe bis zu 45 % betragen.
Auch Staking-Rewards können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vereinnahmt werden. Voraussetzung ist, dass diese nicht als gewerbliche, sondern als Kapitalerträge eingestuft werden – was wiederum stark von der individuellen Ausgestaltung abhängt.
Wichtig für Krypto-Investoren: Zypern bietet keine steuerliche „Whitelist“ für Kryptowährungen. Entscheidend ist die korrekte Klassifizierung der Einkünfte. Ein auf Krypto spezialisierter Steuerberater sollte unbedingt konsultiert werden.
Greife nach der Chance deines Lebens und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.


Rentner und Pensionäre: Ruhestand in der Sonne
Für Rentner bietet Zypern eine attraktive Mischung aus steuerlicher Entlastung, angenehmem Klima und hoher Lebensqualität.
Diese Vorteile bietet Zypern für Rentner:
- Pauschalbesteuerung von Renten: 5% Steuersatz für ausländische Renteneinkünfte über 3.420 € jährlich
- EU-Rentner können mit dem Formular S1 Zugang zum zyprischen Gesundheitssystem erhalten, ohne GESY-Beiträge zahlen zu müssen
- Keine Erbschaftssteuer für Vermögen, das an die nächste Generation übergeben wird
- Günstige Lebenshaltungskosten: Mit einer Rente von 2.000 €/Monat lässt sich auf Zypern ein komfortables Leben führen
Ein besonderer Vorteil ist das pauschale Besteuerungsmodell für ausländische Renteneinkünfte. Dabei wird nur der Betrag besteuert, der den Freibetrag von 3.420 Euro pro Jahr übersteigt – und das mit einem pauschalen Steuersatz von nur 5 %. Das schafft besonders für Pensionäre aus Ländern mit hoher Steuerlast ein enormes Einsparpotenzial.
Darüber hinaus profitieren viele Rentner aus der EU vom sogenannten S1-Formular. Dieses Formular erlaubt es dir, auch im Ruhestand im EU-Ausland wie Zypern krankenversichert zu bleiben – und zwar über dein Heimatland. Das bedeutet: Du bist vollumfänglich im zyprischen Gesundheitssystem versichert, ohne dafür Beiträge an das GESY-System entrichten zu müssen. Die Kosten übernimmt stattdessen die Rentenkasse deines Heimatlandes.
Auch in Sachen Lebenshaltungskosten punktet Zypern: Mit einer monatlichen Rente von rund 2.000 Euro lässt sich ein komfortabler Lebensstandard finanzieren. Die Preise für Mieten, Lebensmittel und Dienstleistungen liegen deutlich unter dem EU-Durchschnitt, vor allem außerhalb der touristischen Hochburgen.
Tipp für Rentner: Mit dem EU-weit gültigen S1-Formular kannst du als Rentner aus einem EU-Land auf Zypern weiterhin im Heimatland krankenversichert bleiben. Die im Heimatland gezahlten Beiträge decken deine Behandlungen auf Zypern ab.
Konkrete Rechenbeispiele zur Steuerlast auf Zypern statt vager Versprechen
Zahlen sagen mehr als Worte – hier siehst du schwarz auf weiß, wie viel du als Selbständiger auf Zypern sparen kannst:
Szenario | Gewinn vor Steuern | Struktur | Effektive Steuer | Netto-Quote |
---|---|---|---|---|
Freelancer DE | 80.000 € | Einzelunternehmen | ≈ 34% | 52.800 € |
Freelancer CY | 80.000 € | Einzelunternehmen CY | 13% (≈ 7.800 €) | 72.200 € |
CY-Ltd + Non-Dom | 80.000 € | Ltd. (12,5% CIT) → Dividende steuerfrei | 10.000 € CIT → 0 € SDC | 70.000 € |
Dieses Beispiel zeigt konkret: Als Freelancer mit einem Gewinn von 80.000 € kannst du durch ein Einzelunternehmen auf Zypern rund 19.400 € mehr behalten als in Deutschland. Bei einer Limited mit Non-Dom-Status sind es immer noch 17.200 € Ersparnis – pro Jahr!
Detaillierte Informationen zu Sozialversicherungsbeiträgen
Wer in Zypern lebt und dort einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, muss neben der Einkommensteuer auch bestimmte Sozialabgaben leisten. Diese setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und spielen eine zentrale Rolle bei der finanziellen Planung – insbesondere, wenn du Zypern als dauerhaften Wohnsitz oder Unternehmensstandort wählst.
Sozialversicherung für Selbstständige
Als Selbstständiger unterliegst du in Zypern der Pflicht zur Beitragszahlung in das nationale Sozialversicherungssystem. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 16,6 %, jedoch nicht auf dein tatsächliches Einkommen, sondern auf eine von der Sozialversicherungsbehörde vorgegebene Bemessungsgrundlage. Diese ist abhängig von deiner beruflichen Tätigkeit und wird in verschiedene Einkommensklassen eingeteilt. So zahlt ein IT-Freelancer beispielsweise auf eine andere Grundlage als ein Handwerker oder ein freier Berater.
Die gezahlten Beiträge fließen in klassische Sozialleistungen wie Rentenversicherung, Krankengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung. Auch wenn die Leistungen nicht an das Niveau mancher anderer europäischer Systeme heranreichen, sichern sie zumindest eine Grundversorgung im Sozialfall. Besonders vorteilhaft ist dabei die Deckelung der Sozialversicherungsbemessung: Die Beiträge werden nur bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.551 Euro berechnet. Einkommen, das über diese Grenze hinausgeht, bleibt beitragsfrei – was die effektive Abgabenlast bei hohen Einkommen spürbar senkt.
Nationale Gesundheitssystem (NHS) – GESY
Seit 2019 existiert mit GESY ein separates System zur Gesundheitsversorgung in Zypern, das ebenfalls beitragsfinanziert ist. Hier wird nicht nach Berufsgruppen oder fester Bemessung unterschieden, sondern auf das gesamte Einkommen geschaut – unabhängig davon, ob es aus Zypern oder dem Ausland stammt.
Übersicht zum beitragspflichtigen Einkommen:
- 2,65% auf dein gesamtes weltweites Einkommen – unabhängig davon, ob es in Zypern oder im Ausland erwirtschaftet wurde
- Diese Beiträge fallen auf alle Einkommensarten an, einschließlich:
- Gehälter und Selbständigeneinkommen
- Mieteinnahmen
- Dividenden (auch für Non-Doms!)
- Zinserträge und andere Kapitalerträge
Der Beitragssatz beträgt aktuell 2,65 % auf alle Einkommensarten. Dazu zählen nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Dividenden und Zinsen. Selbst Personen mit dem steuerlich attraktiven Non-Dom-Status – die in vielen Bereichen von der Steuerpflicht befreit sind – müssen GESY-Beiträge entrichten. Der Non-Dom-Status schützt also vor Ertragsteuern, nicht aber vor Gesundheitsabgaben.
Auch beim GESY-Beitrag gibt es eine einkommensbezogene Begrenzung. Er wird nur bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 180.000 Euro erhoben. Die maximale jährliche Abgabe liegt damit bei 4.770 Euro, was das System auch für Gutverdiener planbar macht.
Deckelung der Sozialabgaben
Ein wesentlicher Vorteil des zyprischen Systems ist die Deckelung der Beiträge:
- Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf monatliche Einkünfte von 5.551 € begrenzt
- Die GESY-Beiträge sind auf ein Jahreseinkommen von 180.000 € begrenzt. Die maximale jährliche GESY-Zahlung beträgt somit 4.770 € (2,65% von 180.000 €)
Ein wesentliches Merkmal des zyprischen Sozialabgabensystems ist die Deckelung der Beitragspflichten – sowohl bei der Sozialversicherung als auch beim GESY-System. Während viele Länder in Europa mit steigenden Einkommen auch steigende Beiträge verlangen, endet die Pflicht zur Abführung in Zypern bei festgelegten Einkommensgrenzen. Das führt dazu, dass der effektive Prozentsatz der Abgaben mit zunehmendem Einkommen sinkt, was besonders für Selbstständige und Unternehmer attraktiv ist.
Praxisbeispiel: Ein Selbstständiger mit einem Jahreseinkommen von 200.000 € würde folgende Abgaben leisten:
- Sozialversicherung: ca. 11.000 € (16,6% bis zur Bemessungsgrenze)
- GESY: 4.770 € (2,65% bis zur Grenze von 180.000 €)
- Gesamtabgaben: ca. 15.770 € (effektiv nur 7,89% vom Gesamteinkommen)
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das: Ein Selbstständiger mit einem Einkommen von 200.000 Euro pro Jahr zahlt in Zypern rund 11.000 Euro in die Sozialversicherung (bis zur Deckelgrenze von 5.551 Euro monatlich) und zusätzlich 4.770 Euro in das GESY-System (bis zur Einkommensgrenze von 180.000 Euro jährlich). Die Gesamtabgaben betragen somit ca. 15.770 Euro, was einem effektiven Satz von nur rund 7,89 % auf das Gesamteinkommen entspricht.
Zum Vergleich: In Deutschland läge die Abgabenlast bei vergleichbarem Einkommen deutlich höher – je nach Versicherungspflicht und Krankenversicherung bei über 20.000 bis 22.000 Euro jährlich, was einer fast dreifach höheren Belastung gleichkommt.
Dieser Unterschied macht deutlich, warum Zypern für Selbstständige, Unternehmer und digitale Dienstleister nicht nur aus klimatischen, sondern auch aus finanziellen Gründen ein zunehmend beliebter Wohnsitz ist.
Greife nach der Chance deines Lebens und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.


Pflichtkalender für Selbstständige auf Zypern
Wenn du in Zypern selbstständig tätig bist oder eine eigene Firma führst, ist es wichtig, bestimmte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fristen im Blick zu behalten. Das zyprische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr und bringt einige wiederkehrende Termine mit sich, die du kennen solltest – insbesondere, wenn du von Anfang an alles richtig machen möchtest.
Wichtige Steuerdaten auf Zypern:
Damit du keine wichtigen Fristen verpasst, hier ein Überblick über die wichtigsten Termine im Steuerjahr:
Überblick zu den wichtigsten Steuerdaten:
- 31. Juli: Zahlung der 1. Hälfte der Provisional Tax
- 1. August: Einreichung der finalen Steuererklärung für das Vorjahr
- 31. Dezember: Zahlung der 2. Hälfte der Provisional Tax + SDC für 2. Halbjahr
Das zyprische Steuersystem sieht zwei wesentliche Vorauszahlungen vor, die sogenannte Provisional Tax, also eine vorläufige Einkommensteuer für das laufende Jahr. Die erste Hälfte dieser Vorauszahlung ist bis zum 31. Juli fällig. Dabei schätzt du deinen Jahresgewinn und zahlst darauf eine anteilige Steuer. Die zweite Hälfte wird dann bis zum 31. Dezember beglichen. An diesem Tag ist zusätzlich auch die Zahlung der Spezialbeiträge zur Verteidigung (SDC) für das zweite Halbjahr fällig – eine Abgabe, die insbesondere für Zinseinkünfte und Dividenden von Bedeutung ist.
Die endgültige Einkommensteuererklärung für das vorangegangene Jahr musst du bis spätestens 1. August des Folgejahres einreichen. Dieser Termin gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Firmen. Viele Selbstständige arbeiten dafür mit einem lokalen Steuerberater zusammen, da die elektronische Einreichung über das Taxisnet-System erfolgt.
Regelmäßige Zahlungen auf Zypern
Neben den Jahresfristen gibt es auch monatliche und vierteljährliche Pflichten, die du beachten solltest.
Überblick zu den regelmäßigen Zahlungen:
- Sozialversicherung: Monatsmeldung + Zahlung bis Ende des Folgemonats
- VAT-Returns: vierteljährlich, Einreichung + Zahlung 40 Tage nach Quartalsende
Als Selbstständiger musst du jeden Monat deine Sozialversicherungsbeiträge melden und bezahlen. Die Frist hierfür endet jeweils am letzten Tag des Folgemonats. Wenn du also zum Beispiel deinen Beitrag für April leisten musst, ist dieser bis spätestens 31. Mai zu entrichten. Die Zahlung erfolgt meist online über das Portal der Sozialversicherungsbehörde oder über deine Bank.
Auch wenn du mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigst, musst du regelmäßig VAT-Returns (Umsatzsteuererklärungen) einreichen. Diese erfolgen in Zypern vierteljährlich. Du hast 40 Tage Zeit nach Ablauf jedes Quartals, um sowohl die Erklärung einzureichen als auch eventuelle Zahlungen zu leisten. Beispiel: Für das erste Quartal (Januar bis März) ist der letzte Abgabetermin der 10. Mai.
Wer diese Fristen einhält, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven – denn bei verspäteter Zahlung oder fehlender Meldung drohen Mahngebühren und in einigen Fällen auch Zinsen oder Strafen. Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig mit einem Steuerberater oder Buchhalter zusammenzuarbeiten, der sich im zyprischen System auskennt und dich automatisiert an alle Fristen erinnert.
Wegzugsbesteuerung aus Deutschland: Was du unbedingt beachten musst
Der Entschluss, nach Zypern auszuwandern, bringt viele Vorteile mit sich – insbesondere steuerlich. Doch bevor du deine Zelte in Deutschland abbrichst, solltest du dich intensiv mit den steuerrechtlichen Folgen deines Wegzugs auseinandersetzen. Denn vor allem für Unternehmer, Gesellschafter oder vermögende Privatpersonen kann der Umzug in ein anderes Land weitreichende steuerliche Konsequenzen haben.
Ein zentrales Thema dabei ist die Wegzugsbesteuerung, die verhindern soll, dass Deutschland auf spätere Wertzuwächse von Vermögenswerten keinen Zugriff mehr hat.
Die Wegzugsbesteuerung im Detail
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn du deinen steuerlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibst und dabei bestimmte Beteiligungen oder Vermögenswerte hältst.
In folgenden Fällen greif die sogenannte Wegzugsbesteuerung:
- Bei Unternehmensanteilen: Besitzt du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) von mindestens 1% innerhalb der letzten 5 Jahre, gelten diese als „fiktiv veräußert“ – selbst wenn du sie behältst. Der Wertzuwachs wird sofort besteuert.
- Bei Betriebsvermögen: Ein Einzelunternehmen oder eine Beteiligung an einer Personengesellschaft unterliegt ebenfalls der Wegzugsbesteuerung, wenn der Betrieb nicht in Deutschland verbleibt.
- Bei stillen Reserven: Auch in anderen Vermögenswerten enthaltene stille Reserven können bei Wegzug aufgedeckt und besteuert werden.
Besonders relevant wird sie bei Anteilen an Kapitalgesellschaften – etwa einer GmbH oder AG – wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre vor deinem Wegzug mit mindestens einem Prozent beteiligt warst. In diesem Fall behandelt das Finanzamt deine Beteiligung so, als hättest du sie verkauft, obwohl du sie tatsächlich behältst. Der Wertzuwachs seit dem Erwerb wird fiktiv versteuert, und du musst Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen.
Aber auch wenn du ein Einzelunternehmen oder eine Beteiligung an einer Personengesellschaft führst, kann dein Wegzug steuerpflichtig sein – insbesondere dann, wenn das Betriebsvermögen ebenfalls ins Ausland verlagert wird. Gleiches gilt für sogenannte stille Reserven, also nicht realisierte Wertsteigerungen in Vermögenswerten, die beim Wegzug offengelegt und versteuert werden können.
Wichtig: Bei Wegzug in einen EU-Staat wie Zypern kann die Steuer zinslos gestundet werden – du musst sie also nicht sofort zahlen. Diese Stundung erlischt jedoch, wenn du die Anteile tatsächlich verkaufst oder in ein Nicht-EU-Land weiterziehst.
Wenn du allerdings nach Zypern oder einen anderen EU-Mitgliedstaat umziehst, hast du die Möglichkeit, die Steuerlast aufzuschieben. Die Finanzverwaltung kann dir eine zinslose Stundung der Wegzugsbesteuerung gewähren, sodass du die Steuer erst dann zahlen musst, wenn du die Anteile tatsächlich verkaufst oder in ein Drittland weiterziehst. Diese Stundung ist ein wichtiges Gestaltungsmittel, muss aber explizit beantragt und regelmäßig aktualisiert werden.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Auslandsbezug
Etwa drei bis zwölf Monate nach deiner Abmeldung aus Deutschland wirst du in der Regel Post vom Finanzamt erhalten – genauer gesagt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Auslandsbezug“. Dieses Dokument ist kein formaler Antrag, sondern ein umfassender Katalog an Fragen, mit dem das Finanzamt deine neue Lebenssituation steuerlich einschätzt.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Auslandsbezug umfasst:
- Angaben zu deinem neuen Wohnsitz und deiner Tätigkeit im Ausland
- Nachweis der tatsächlichen Wohnsitzverlagerung (Mietvertrag, Strom-/Wasserrechnungen)
- Informationen zu in Deutschland verbleibenden Einkünften
- Angaben zum Umfang deines Vermögens vor dem Wegzug
Inhaltlich wirst du darin gebeten, deinen neuen Wohnsitz, deine berufliche Tätigkeit im Ausland sowie die genaue Form deiner Wohnsitzverlagerung nachzuweisen. Dazu zählen etwa Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen oder Anmeldedokumente aus Zypern. Zusätzlich will das Finanzamt wissen, ob und welche Einkünfte du weiterhin in Deutschland erzielst – etwa aus Vermietung, Unternehmensbeteiligungen oder selbstständiger Tätigkeit. Auch dein Vermögensstatus vor dem Wegzug wird abgefragt, um etwaige steuerpflichtige Veränderungen nachvollziehen zu können.
Vorsicht: Ignoriere diesen Fragebogen nicht! Das Finanzamt kann bei Nichtbeantwortung Steuerschätzungen vornehmen oder sogar einen Passversagungsgrund erzeugen, was zur Einziehung deines deutschen Passes führen kann.
Dieser Fragebogen sollte unbedingt zeitnah und vollständig beantwortet werden. Ein Ignorieren oder Verschleppen kann schwerwiegende Folgen haben: Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen, Zwangsmaßnahmen einleiten oder sogar einen sogenannten Passversagungsgrund feststellen. Das bedeutet, dass dein deutscher Reisepass verweigert oder eingezogen werden kann – eine Maßnahme, die selten ist, aber rechtlich möglich.
Greife nach der Chance deines Lebens und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.


Beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug
Auch wenn du Deutschland offiziell verlassen hast, bedeutet das nicht automatisch, dass du steuerlich nicht mehr in Deutschland in Erscheinung trittst. Du unterliegst dann der beschränkten Steuerpflicht, sofern du weiterhin Einkünfte erzielst, die dem deutschen Steuerrecht unterliegen.
Dies gilt insbesondere für:
- Einkünfte aus in Deutschland gelegenem Grundbesitz (Vermietung & Verpachtung)
- Einkünfte aus deutschen Beteiligungen (z.B. Dividenden deutscher Unternehmen)
- Einkünfte aus einer in Deutschland ausgeübten selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeit
- Bestimmte gewerbliche Einkünfte mit Bezug zu Deutschland
Dazu zählen unter anderem Mieteinnahmen aus in Deutschland liegenden Immobilien, Dividenden aus deutschen Kapitalgesellschaften oder Einkünfte aus Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden, zum Beispiel bei gelegentlichen Beratungsaufträgen oder Vorträgen vor Ort. Auch gewerbliche Einkünfte mit Deutschlandbezug, etwa durch Betriebsstätten oder Kunden, können unter die beschränkte Steuerpflicht fallen.
In diesen Fällen musst du – trotz Wohnsitzes in Zypern – eine deutsche Steuererklärung abgeben. Die gute Nachricht: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern sorgt dafür, dass du Einkünfte nicht doppelt versteuern musst. In der Regel wird das Besteuerungsrecht einem der beiden Länder zugeordnet, sodass du am Ende nur in einem Staat die Steuer zahlst.
Trotzdem solltest du dich frühzeitig steuerlich beraten lassen – insbesondere dann, wenn du in Deutschland größere Vermögenswerte hältst oder eine aktive Verbindung zum deutschen Markt aufrechterhältst. Denn die Grenze zwischen beschränkter Steuerpflicht und einer eventuellen erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht (bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland) ist oft schmal und bedarf einer professionellen Einschätzung.
Limited gründen auf Zypern: Schritt-für-Schritt-Leitfaden
Eine Firma auf Zypern zu gründen, ist einfacher und schneller, als du vielleicht denkst. Hier erhältst du einen detaillierten Überblick mit allen Kosten und Fristen:
Schritt | Dokumente | Dauer | Kosten* | Tipp |
---|---|---|---|---|
1. Name reservieren | Namensvorschlag (Form HE2) | 1 – 2 Tage | 10 € (20 € Fast-Track) | 2 – 3 Alternativen einreichen |
2. Satzung erstellen | durch zugelassenen Anwalt | 3 – 4 Tage | 800 – 1.500 € | DE/EN-Version gleich mitbestellen |
3. Eintragung RoC | HE1, HE3, HE5 | 3 – 5 Tage | 165 € (zzgl. 100 € Fast-Track) | Parallel Steuer-ID beantragen |
4. Bankkonto | Pass, Utility Bill, Gesellschafterstruktur | 7 – 14 Tage | 0 – 400 € | Expat-Pakete nutzen |
5. Mehrwertsteuer | Umsatz-Prognose > 15.000 € | 1 Tag online | – | Gleich E-Commerce-OSS prüfen |
*Summe Basis-Setup in der Regel 1.200 – 3.000 €
Du musst nicht auf Zypern wohnen, um dort ein Unternehmen zu gründen – ideal, wenn du flexibel bleiben willst. Verlegst du jedoch deinen Wohnsitz auf die Insel, winken zusätzliche Steuervorteile wie die „Non-Dom“-Regelung. Diese Kombination aus Flexibilität und Vorteilen macht Zypern für Selbstständige so attraktiv.
Non-Dom-Regelung: Prozess & Anforderungen im Detail
Die sogenannte Non-Dom-Regelung zählt zu den attraktivsten steuerlichen Vorteilen, die Zypern Auswanderern bietet – insbesondere für Selbstständige, Unternehmer und Investoren mit internationalem Fokus. Wer den Non-Dom-Status erfolgreich beantragt, kann zahlreiche Einkommensarten aus dem Ausland – etwa Dividenden, Zinsen oder bestimmte Kapitalerträge – vollständig steuerfrei vereinnahmen. Voraussetzung ist, dass diese Einkünfte nicht in Zypern generiert wurden. Für viele digitale Geschäftsmodelle und internationale Beteiligungen bietet diese Regelung enorme Potenziale zur Steueroptimierung.
Antragsverfahren und Nachweis
Um den Non-Dom-Status offiziell zu erhalten, musst du bestimmte Anforderungen erfüllen und diese gegenüber den zyprischen Behörden nachweisen.
Überblick: Voraussetzungen für den Non-Dom-Status:
- Formular TD 038 ausfüllen und einreichen
- Eine Meldeadresse auf Zypern nachweisen
- Einen 60-Tage-Kalender führen (Nachweis deiner Anwesenheit)
- Eine Antragsgebühr von 20 € entrichten
- Ab 2025: Jährliche Erhaltungsgebühr von 250 € zahlen
Der erste Schritt ist das Ausfüllen und Einreichen des Formulars TD 038 bei der Steuerbehörde. Parallel dazu benötigst du eine Meldeadresse auf Zypern, die durch einen Miet- oder Kaufvertrag nachgewiesen werden kann. Seit Einführung der sogenannten „60-Tage-Regel“ musst du zudem belegen, dass du mindestens 60 Tage im Jahr physisch in Zypern anwesend bist – ein eigenes Anwesenheitsprotokoll („Day-Count“) ist daher unerlässlich.
Die Antragsgebühr beträgt derzeit 20 Euro. Ab dem Jahr 2025 fällt zusätzlich eine jährliche Erhaltungsgebühr von 250 Euro an, um den Non-Dom-Status aufrechtzuerhalten. Wichtig ist auch, dass du während des Steuerjahres nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land verbringst. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du dort steuerlich ansässig wirst – was den Non-Dom-Vorteil zunichtemachen kann.
Nachweispflichten für Non-Dom-Status
Die zyprischen Steuerbehörden prüfen sorgfältig, ob du die Voraussetzungen für den Status erfüllst.
Überblick zu den Nachweispflichten für den Non-Dom-Status
- Miet- oder Kaufvertrag für eine Immobilie auf Zypern
- Strom- und Wasserrechnungen auf deinen Namen
- Bei eigener Limited: Board-Minutes mit deiner Anwesenheit
- Nachweis, dass du weniger als 183 Tage in einem anderen Land verbringst
Neben dem Nachweis deines Wohnsitzes – etwa über Strom- oder Wasserrechnungen auf deinen Namen – musst du auch belegen können, dass du dich tatsächlich regelmäßig auf Zypern aufhältst.
Wer eine eigene Limited in Zypern gegründet hat, sollte zusätzlich Board-Minutes mit eigener physischer Anwesenheit führen. Diese dokumentieren deine aktive Rolle im Unternehmen und stärken die Glaubwürdigkeit deiner Verlagerung. Auch ein ordnungsgemäß geführtes Kalenderprotokoll deiner Aufenthaltsorte zählt zu den wichtigen Nachweisdokumenten.
Typische Fehler beim Non-Dom-Status:
Trotz der attraktiven Vorteile ist der Non-Dom-Status kein Selbstläufer
Übersicht zu den typischen Fehlern trotz Non-Dom-Status
- Mehr als 183 Tage im Zweitland verbringen und damit dort steuerlich ansässig werden
- Zinserträge fälschlicherweise auf zypriotischer Bank anlegen (diese unterliegen der Special Defense Contribution)
- Day-Count-Tracking vernachlässigen und keine sauberen Nachweise führen
- Notwendige jährliche Bestätigungen vergessen
Viele Antragsteller begehen entscheidende Fehler, die später zu steuerlichen Rückforderungen oder gar zur Aberkennung des Status führen können. Besonders häufig kommt es vor, dass Betroffene versehentlich mehr als 183 Tage in einem Zweitland verbringen, etwa bei längeren Aufenthalten im Herkunftsland. Dadurch riskieren sie eine dortige Steuerpflicht – was wiederum zu Konflikten mit den zyprischen Behörden oder Doppelbesteuerung führen kann.
Ein weiterer häufiger Fehler betrifft Zinserträge auf zyprischen Konten: Werden diese in Zypern gutgeschrieben, unterliegen sie der sogenannten Special Defence Contribution (SDC) – selbst bei Non-Doms. Hier lohnt es sich, Kapitalerträge bewusst außerhalb Zyperns zu platzieren.
Auch das Vernachlässigen des Day-Count-Trackings, fehlende Nachweise über Anwesenheit oder das Vergessen der jährlichen Statusbestätigung können schwerwiegende Folgen haben.
Risikohinweise & Substanzanforderungen
Neben den formalen Kriterien sind auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Wer beispielsweise eine zyprische Kapitalgesellschaft nutzt, um Einkünfte zu generieren und diese steuerfrei auszuschütten, muss bestimmte Substanzanforderungen erfüllen.
Überblick zu den Substanzanforderungen auf Zypern:
- Büro auf Zypern
- Lokaler Director
- Geschäftskonto vor Ort
Dies sind Mindestanforderungen, besonders für EU-Banken und zur Vermeidung von Problemen mit Steuerbehörden im Heimatland.
Dazu gehören in der Regel ein tatsächliches Büro in Zypern, ein lokaler Director, sowie ein zyprisches Geschäftskonto. Diese Anforderungen dienen dazu, gegenüber Banken, Finanzämtern oder auch EU-Behörden glaubhaft zu machen, dass es sich nicht um eine reine Briefkastenfirma handelt.
Besonders kritisch wird es bei der Anwendung der deutschen CFC-Regeln (Controlled Foreign Company). Wenn dein Unternehmen mehr als 50 % passive Auslandseinkünfte erzielt und dabei weniger als 6,25 % effektive Steuerlast aufweist, könnten diese Einkünfte dennoch in Deutschland besteuert werden – auch wenn du dort nicht mehr ansässig bist. Hier ist die Einschaltung eines auf internationales Steuerrecht spezialisierten Beraters unbedingt ratsam.
Zusätzlich verschärft Zypern ab 2025 die Prüfung von sogenannten Closely Held Companies. Diese Prüfung richtet sich insbesondere an kleinere Firmen mit wenigen Anteilseignern und prüft, ob Gewinne sachgerecht versteuert oder als verdeckte Gewinnausschüttung umdeklariert werden müssten. Wer sichergehen will, sollte daher marktübliche Gehälter beziehen und die unternehmerische Substanz auch tatsächlich in Zypern aufbauen.
Greife nach der Chance deines Lebens und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.


Fazit zu „Zypern Steuern Selbständig“
Zypern ist für Unternehmer und Selbstständige ein echter Geheimtipp. Mit den richtigen Strategien sparst du dank niedriger Steuersätze, steuerfreier Dividenden und der „Non-Dom“-Regelung erhebliche Summen. Dazu kommt eine unkomplizierte Firmengründung, die dich schnell ins Business bringt. Ob du nur dein Unternehmen dort ansiedelst oder gleich deinen Wohnsitz verlegst – die steuerlichen Vorteile sind konkret und substanziell, wie unsere Rechenbeispiele zeigen.
Damit dein Start gelingt, lohnt sich ein Steuerberater, der die zypriotischen Regeln kennt. Mit der richtigen Strategie nutzt du alle Möglichkeiten und vermeidest Stolperfallen. Bist du bereit, deine Steuersituation zu optimieren und gleichzeitig von mediterraner Lebensqualität zu profitieren? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die ersten Schritte zu planen, um deine Zypern Steuern Selbständig zu reduzieren.