Steuern sparen: Zypern Einkommensteuer Leitfaden für Unternehmer

Du bist Unternehmer oder Selbstständiger und suchst nach legalen Wegen, deine Steuerlast zu optimieren? Zypern bietet mit seinem vorteilhaften Steuersystem, wettbewerbsfähigen Steuersätzen und einem mediterranen Lebensstil eine attraktive Option für steuerliche Optimierung.

Dieser Leitfaden zum Thema „Zypern Einkommensteuer“ bietet dir konkrete Zahlen, praktische Schritte und relevante Beispiele zur zypriotischen Einkommensteuer – mit besonderem Fokus auf die aktuellen Regelungen für 2025.

Zusammenfassung der 6 wichtigsten Fakten zum „Zypern Einkommensteuer“:

  • Zypern bietet attraktive Steuersätze: 15% Unternehmenssteuer für größere Firmen, 12,5% für KMUs mit Umsatz unter €750 Mio
  • Selbständige zahlen 16,6% Sozialabgaben (statt 14,6%), gedeckelt bei €5.551 monatlich
  • Durch das Non-Dom-Programm sind Dividenden und Zinserträge 17 Jahre lang steuerbefreit
  • Mit gezielter Einkommensstrukturierung lässt sich die Gesamtsteuerbelastung auf unter 11% senken
  • Für Steuerresidenz benötigst du spezifische Dokumente und musst min. 60 oder 183 Tage in Zypern verbringen
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit über 60 Ländern bieten zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten

Zypern Einkommensteuer 2025: Aktuelle Steuersätze im Detail

Zypern gilt seit Jahren als einer der attraktivsten Steuerstandorte innerhalb der Europäischen Union – und das nicht ohne Grund. Vor allem Selbstständige, Unternehmer und digitale Dienstleister profitieren von einem transparenten und vergleichsweise moderaten Steuersystem.

Im Jahr 2025 bleiben die meisten Regelungen stabil, einzelne Änderungen betreffen vor allem Großunternehmen. Wer sich in Zypern niederlässt, kann auf ein einfach strukturiertes Steuermodell bauen, das sowohl Planungssicherheit als auch Sparpotenzial bietet.

Persönliche Einkommensteuer: Staffelung und Freibeträge im Überblick

Das zyprische System der persönlichen Einkommensteuer ist progressiv aufgebaut, also gestaffelt nach Einkommenshöhe. Besonders vorteilhaft ist der hohe steuerfreie Grundfreibetrag von 19.500 Euro pro Jahr. Wer unterhalb dieser Grenze bleibt, zahlt keine Einkommensteuer – ein großzügiger Betrag im EU-Vergleich.

Einkommensart Steuersatz Bemerkungen
Persönliches Einkommen bis €19.500 0% Steuerfreier Grundfreibetrag
€19.501 – €28.000 20% Nur auf den Betrag über €19.500
€28.001 – €36.300 25% Nur auf den Betrag über €28.000
€36.301 – €60.000 30% Nur auf den Betrag über €36.300
Über €60.000 35% Nur auf den Betrag über €60.000
Unternehmenssteuer für KMUs 12,5% Für Firmen mit Umsatz unter €750 Mio.
Unternehmenssteuer (größere Unternehmen) 15% Neu ab 2025: Aufgrund der OECD-Mindeststeuer
Sozialversicherung für Selbständige 16,6% Erhöhung für 2025 (vorher 14,6%), Bemessungsgrenze: €5.551 mtl.
GESY (Krankenversicherung) 4% Gedeckelt bei €180.000 p.a. (max. €7.200/Jahr)
Effektiver Steuersatz für IP-Einkünfte 2,5% Durch 80% Gewinnabzug der IP-Box-Regelung

Erst ab einem Einkommen von mehr als 19.500 Euro fallen überhaupt Steuern an. Die erste Stufe beginnt mit 20 % für den Betrag zwischen 19.501 und 28.000 Euro, danach folgen 25 % zwischen 28.001 und 36.300 Euro sowie 30 % für Einkommen bis 60.000 Euro. Alles, was über diese Grenze hinausgeht, wird mit dem Spitzensteuersatz von 35 % besteuert – allerdings wie bei allen Stufen nur auf den jeweils übersteigenden Anteil.

Diese Staffelung führt dazu, dass du auch bei einem Jahreseinkommen von beispielsweise 50.000 Euro nur einen effektiven Steuersatz von etwa 15,3 % zahlst. Zum Vergleich: In Deutschland läge die Belastung bei gleichem Einkommen meist zwischen 25 und 30 Prozent, in Österreich sogar noch darüber. Zypern bleibt hier deutlich unter dem Durchschnitt.

Gehe deinen Schritt in eine sonnige Zukunft mit uns.

Greife nach der Chance deines Lebens  und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.

zypern einkommensteuer
zypern einkommensteuer

Unternehmenssteuer: Besteuerung auf Gewinne von Kapitalgesellschaften

Auch auf Unternehmensebene zeigt sich Zypern äußerst wettbewerbsfähig. Die klassische Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax, CIT) beträgt weiterhin 12,5 % für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 750 Millionen Euro. Das betrifft die überwiegende Mehrheit der Selbstständigen und kleinen bis mittelständischen Unternehmen.

⚠️ Wichtige Änderung ab 2025

Aufgrund der globalen Mindeststeuer-Initiative der OECD steigt der Corporate Income Tax (CIT) Satz für größere Unternehmen auf 15%. Der günstige 12,5%-Satz bleibt nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter €750 Millionen bestehen. Diese Änderung betrifft die meisten KMUs und Selbständigen nicht.

Allerdings tritt zum Jahresende 2025 eine wichtige Änderung in Kraft: Im Rahmen der globalen OECD-Mindeststeuer-Initiative wird der CIT-Satz für große Unternehmen, also solche mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz, auf 15 % erhöht. Diese Maßnahme soll weltweit aggressive Steuergestaltungen durch Großkonzerne eindämmen. Für Gründer, Einzelunternehmer oder kleine Agenturen auf Zypern ändert sich dadurch jedoch nichts – sie bleiben im günstigeren 12,5 %-Regime.

Sozialversicherung und Krankenversicherung: Beiträge mit Deckelung

Neben der Einkommensteuer sind auch die Sozialabgaben ein wichtiger Teil der finanziellen Planung. Als Selbstständiger zahlst du in Zypern ab 2025 einen Beitrag von 16,6 % auf die gesetzlich festgelegten Bemessungsgrundlagen. Diese basieren nicht auf deinem tatsächlichen Einkommen, sondern auf einem fixierten Einkommensmodell je nach Berufsgruppe. Wichtig: Die Beitragsgrundlage ist auf monatlich 5.551 Euro gedeckelt, was bei höheren Einkommen zu einer sinkenden relativen Belastung führt.

Zusätzlich musst du Beiträge zum staatlichen Gesundheitssystem GESY leisten. Diese betragen pauschal 4 % deines gesamten weltweiten Einkommens, gelten aber nur bis zu einem Jahresbrutto von 180.000 Euro. Der maximale Jahresbeitrag für GESY liegt somit bei 7.200 Euro. Das System ist damit transparent, planbar und – gemessen am Leistungsumfang – sehr effizient aufgestellt.

Besonderheiten bei IP-Einkünften: Die IP-Box-Regelung

Ein besonderer Vorteil ergibt sich für Unternehmen, die mit geistigem Eigentum arbeiten – also etwa im Bereich Softwareentwicklung, Lizenzverwertung oder Online-Plattformen. In Zypern existiert eine sogenannte IP-Box-Regelung, mit der bis zu 80 % der Gewinne aus geistigem Eigentum steuerlich abgezogen werden können.

Das bedeutet: Wenn dein Unternehmen beispielsweise aus Lizenzgebühren oder Software-Abos Gewinne erzielt, liegt der effektive Steuersatz für diese Einkünfte bei nur 2,5 %. Voraussetzung ist allerdings, dass die Entwicklung der IP in Zypern erfolgt oder das Unternehmen dort ansässig ist und die Substanzanforderungen erfüllt.

Sozialabgaben und weitere Steuern in Zypern

Wer in Zypern lebt und arbeitet – ob als Selbstständiger oder über eine eigene Firma – sollte nicht nur die Einkommensteuer im Blick haben. Auch Sozialabgaben und weitere steuerliche Verpflichtungen gehören zur finanziellen Gesamtplanung. Besonders positiv fällt auf: Viele steuerliche Belastungen sind gedeckelt, planbar und vergleichsweise niedrig. Zudem gibt es in Zypern einige bemerkenswerte Steuererleichterungen, die das Land für Unternehmer und Vermögensinhaber besonders attraktiv machen.

Sozialversicherung und GESY (2025)

Abgabenart Satz für Selbständige Bemerkungen
Sozialversicherung 16,6% Auf versicherbares Einkommen, max. €5.551/Monat (€66.612/Jahr)
GESY (staatl. Krankenversicherung) 4,0% Gedeckelt bei €180.000/Jahr (max. €7.200)
Private Zusatzversicherung Optional €100-500/Monat je nach Alter und Leistungsumfang

Die Sozialversicherung in Zypern ist Pflicht für alle Selbstständigen. Der Beitragssatz beträgt seit 2025 16,6 % und wird nicht auf das tatsächliche Einkommen erhoben, sondern auf eine von der Sozialversicherungsbehörde festgelegte Bemessungsgrundlage. Diese ist je nach Tätigkeit unterschiedlich, aber in jedem Fall auf ein monatliches Einkommen von 5.551 Euro gedeckelt. Daraus ergibt sich ein jährlicher Höchstbeitrag auf sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 66.612 Euro. Die Abgaben decken klassische soziale Leistungen ab – darunter Rentenansprüche, Krankengeld, Arbeitslosengeld sowie Mutterschaftsleistungen.

Zusätzlich ist jeder Selbstständige verpflichtet, Beiträge zum staatlichen Gesundheitssystem GESY zu leisten. Hier liegt der Beitragssatz bei 4 % des weltweiten Einkommens, wobei nur Einkommen bis 180.000 Euro jährlich herangezogen werden. Der maximale Jahresbeitrag beläuft sich damit auf 7.200 Euro. Dieses System sichert dir den Zugang zu einer breiten medizinischen Grundversorgung, unter anderem durch Hausärzte, Fachärzte, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Es funktioniert auf elektronischer Basis und ermöglicht relativ unkomplizierte Terminbuchungen und Erstattungen.

Wer darüber hinaus Wert auf kürzere Wartezeiten, Einzelzimmer im Krankenhaus oder Zugang zu privaten Kliniken legt, kann sich freiwillig mit einer privaten Zusatzversicherung absichern. Die monatlichen Kosten liegen – abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang – zwischen 100 und 500 Euro. Viele Unternehmer nutzen eine Kombination aus GESY-Grundversorgung und privatem Upgrade für maximale Flexibilität und Komfort.

Weitere relevante Steuern und Abgaben

Steuerart Satz/Details Bemerkungen
Vermögenssteuer 0% Nicht vorhanden in Zypern
Erbschafts- & Schenkungssteuer 0% Seit 2000 abgeschafft
Mehrwertsteuer (VAT) 19% Reduzierte Sätze: 9%, 5% und 0% für bestimmte Waren/Dienstleistungen
Grunderwerbsteuer 1,5-8% Progressiv je nach Immobilienwert

Ein wesentlicher Vorteil Zyperns liegt in der Abwesenheit bestimmter Steuerarten, die in vielen anderen europäischen Ländern für erhebliche Belastungen sorgen. Es gibt keine Vermögenssteuer, sodass Vermögenszuwächse nicht jährlich besteuert werden – egal, ob es sich um Immobilien, Unternehmensanteile oder Geldanlagen handelt.

Ebenso wurde bereits im Jahr 2000 die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft. Das bedeutet: Vermögen kann auf Zypern steuerfrei an Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige übertragen werden. Diese Regelung bietet große Spielräume für langfristige Vermögensplanung und Generationenübertragungen – insbesondere bei größeren Familienvermögen oder Unternehmensnachfolgen.

Im Bereich des Konsums gilt ein regulärer Mehrwertsteuersatz (VAT) von 19 %, der auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Für bestimmte Güter wie Lebensmittel, medizinische Produkte oder touristische Leistungen gelten reduzierte Sätze von 9 %, 5 % oder sogar 0 %, was den Alltag zusätzlich entlastet.

Wer in Zypern eine Immobilie erwirbt, sollte die Grunderwerbsteuer berücksichtigen. Diese ist progressiv gestaltet und bewegt sich zwischen 1,5 % und 8 % des Immobilienwerts – je nachdem, wie hoch der Kaufpreis ausfällt. In vielen Fällen lässt sich diese Abgabe durch geschickte Vertragsgestaltung oder Kauf über eine zyprische Gesellschaft optimieren.

Gehe deinen Schritt in eine sonnige Zukunft mit uns.

Greife nach der Chance deines Lebens  und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.

zypern einkommensteuer
zypern einkommensteuer

Vorteile des Steuersystems: Konkrete Vergünstigungen für Unternehmer

Zyperns Steuersystem zählt zu den attraktivsten in Europa – nicht nur wegen niedriger Steuersätze, sondern auch durch gezielte Sonderregelungen, die sich besonders für Unternehmer, Selbstständige und internationale Investoren lohnen. Durch clevere Kombination verschiedener steuerlicher Optionen lässt sich die persönliche Abgabenlast deutlich senken. Im Folgenden findest du einen Überblick über zentrale Vergünstigungen und wie sie sich in der Praxis anwenden lassen.

Non-Dom-Status: 17 Jahre Steuerbefreiung auf bestimmte Einkünfte

Ein besonderer Anreiz für Zuwanderer ist der sogenannte Non-Domiciled-Status, kurz Non-Dom. Wer ihn erhält, ist für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren von der zyprischen Quellensteuer auf bestimmte Einkommensarten befreit – auch wenn er offiziell in Zypern steuerlich ansässig ist.

Einkommensart Besteuerung für Non-Doms Reguläre Besteuerung
Dividenden 0% (SDC-befreit) 17% Special Defence Contribution (SDC)
Zinserträge 0% (SDC-befreit) 30% Special Defence Contribution
Mieteinnahmen Reguläre Einkommensteuer + 2,25% (reduzierte SDC) Reguläre Einkommensteuer + 3% SDC

Konkret heißt das: Dividenden und Zinserträge, die außerhalb Zyperns erzielt werden, unterliegen für Non-Doms nicht der Special Defence Contribution (SDC) – einer Sonderabgabe, die regulär bei 17 % (für Dividenden) bzw. 30 % (für Zinsen) liegt. Auch Mieteinnahmen profitieren: Während reguläre Steuerpflichtige hier 3 % SDC auf ihre Mieteinnahmen entrichten, beträgt der Satz für Non-Doms nur 2,25 %. Zusätzlich fällt natürlich auch hier die reguläre Einkommensteuer an.

Dieser steuerliche Vorteil ist besonders in Kombination mit der Ausschüttung von Unternehmensgewinnen interessant: Dividenden aus einer zypriotischen Kapitalgesellschaft bleiben für Non-Doms komplett steuerfrei, was ein gezieltes Steuermanagement möglich macht.

IP-Box-Regelung: Effektive 2,5% auf geistiges Eigentum

Für Unternehmer, deren Geschäftsmodell auf geistigem Eigentum basiert – etwa durch Softwarelizenzen, Patente, Marken oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte – bietet Zypern mit der IP-Box-Regelung eine der günstigsten Steuerlösungen in Europa.

So funktioniert die IP-Box-Regelung konkret:

Für Einkünfte aus geistigem Eigentum bietet Zypern eine der attraktivsten Regelungen in Europa:

  1. Qualifizierende Rechte: Patente, Software-Urheberrechte, Markenrechte und andere geschützte geistige Eigentumsrechte
  2. Steuervorteil: 80% der entsprechenden Gewinne sind steuerbefreit
  3. Effektiver Steuersatz: 2,5% (20% des regulären 12,5% Satzes)

Die Regelung erlaubt es, 80 % der Gewinne aus qualifiziertem geistigem Eigentum steuerfrei zu stellen. Nur die verbleibenden 20 % werden mit dem regulären Körperschaftsteuersatz von 12,5 % belegt. Das ergibt einen effektiven Steuersatz von nur 2,5 % auf IP-bezogene Gewinne.

Beispiel: Deine Firma verdient €100.000 durch Lizenzgebühren für Software.

  • Berechnung: 80% des Gewinns (€80.000) sind steuerbefreit
  • Nur auf €20.000 fällt der reguläre Steuersatz von 12,5% an
  • Steuerzahlung: €2.500 (= €20.000 × 12,5%)
  • Effektiver Steuersatz: 2,5% vom Gesamtgewinn von €100.000

Wenn dein Unternehmen jährlich 100.000 Euro durch Software-Lizenzgebühren erwirtschaftet, wären davon 80.000 Euro steuerfrei. Auf die verbleibenden 20.000 Euro zahlst du 12,5 % Steuern – also 2.500 Euro. Das entspricht exakt einem effektiven Satz von 2,5 % auf den gesamten Betrag.

Wichtig: Die IP-Box-Regelung erfordert eine Vorab-Genehmigung durch die Steuerbehörde und die Anwendung der Nexus-Formel.

Über 60 Doppelbesteuerungsabkommen

Zypern verfügt über ein umfassendes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit über 60 Staaten weltweit – darunter auch Deutschland, Österreich, die Schweiz, Großbritannien und die USA. Diese Abkommen sorgen dafür, dass Einkünfte nicht doppelt besteuert werden und eröffnen rechtssichere Gestaltungsspielräume für grenzüberschreitende Geschäftsmodelle.

Land Quellensteuer auf Dividenden Quellensteuer auf Zinsen Quellensteuer auf Lizenzen
Deutschland 5-15% 0% 0%
Österreich 10% 0% 0%
Schweiz 0-15% 0% 0%
Großbritannien 0-15% 0% 0%
USA 5-15% 10% 0%

Ein Beispiel: Dividenden aus deutschen Unternehmen unterliegen in Deutschland normalerweise einer Quellensteuer von 25 %. Durch das DBA mit Zypern kann diese auf 5–15 % reduziert werden. Zinsen und Lizenzgebühren sind in vielen Fällen sogar quellensteuerfrei, wenn sie an eine in Zypern ansässige Gesellschaft gezahlt werden. Das macht Zypern besonders interessant für internationale Holdingstrukturen oder Lizenzmodelle.

Optimale Einkommensstruktur für Unternehmer

Eine der effektivsten Möglichkeiten zur Steueroptimierung in Zypern liegt in der geschickten Gestaltung des eigenen Einkommensmixes – insbesondere bei Unternehmern, die über eine zypriotische Limited (Ltd.) operieren und zusätzlich den Non-Dom-Status nutzen.

Rechenbeispiel: Einkommensmix-Strategie 2025

Angenommen, du erzielst über deine Ltd. ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Du könntest davon 30.000 Euro als Geschäftsführergehalt beziehen, das dem progressiven Einkommensteuersystem unterliegt. Aufgrund des hohen Freibetrags und der moderaten Staffelung läge die tatsächliche Steuerlast hier bei etwa 11,3 %, also rund 3.390 Euro. Die verbleibenden 70.000 Euro verbleiben als Gewinn in der Firma und werden mit 12,5 % Körperschaftsteuer belastet – das entspricht 8.750 Euro.

Einkommensart Betrag Steuersatz Steuerzahlung
Geschäftsführergehalt €30.000 Progressiv (≈ 11,3%*) €3.390
Unternehmensgewinn vor Dividende €70.000 12,5% (KMU) €8.750
Dividendenausschüttung (nach Steuern) €61.250 0% (Non-Dom) €0
Gesamtsteuerzahlung: €12.140

* Inklusive persönlicher Freibeträge und nach Abzug von Sozialabgaben

Nach Steuern bleiben 61.250 Euro, die du dir als Dividende ausschütten könntest. Dank des Non-Dom-Status wäre diese Dividende komplett steuerfrei – du zahlst also keinen weiteren Beitrag. Die gesamte Steuerlast auf dein ursprüngliches Jahreseinkommen von 100.000 Euro beträgt in diesem Fall nur 12.140 Euro – ein effektiver Steuersatz von 12,14 %.

Würdest du dir das gesamte Einkommen stattdessen als Gehalt auszahlen lassen, läge der effektive Steuersatz bei rund 26 % – mehr als doppelt so hoch. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die individuelle Strukturierung ist.

Optimierungstipp
Das optimale Verhältnis zwischen Geschäftsführergehalt und Dividenden hängt von deiner individuellen Situation ab. Faktoren wie Sozialversicherungsbeiträge, persönliche Abzüge und die Notwendigkeit von Krediten (für die ein regelmäßiges Gehaltseinkommen wichtig sein kann) sollten bei der Planung berücksichtigt werden.

Gehe deinen Schritt in eine sonnige Zukunft mit uns.

Greife nach der Chance deines Lebens  und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.

zypern einkommensteuer
zypern einkommensteuer

Wegzugsbesteuerung und Exit-Strategien

Nicht nur der steuerlich attraktive Zuzug nach Zypern sollte gut geplant sein – auch ein späterer Wegzug erfordert eine durchdachte Exit-Strategie. Wer rechtzeitig agiert und steuerliche Fallstricke kennt, kann seinen Übergang in ein neues Land sauber und effizient gestalten. Anders als in einigen EU-Staaten wie Deutschland erhebt Zypern keine Wegzugsbesteuerung auf stille Reserven oder nicht realisierte Kapitalgewinne. Trotzdem gibt es wichtige Punkte, die du bei einem Exit kennen solltest.

Steuerliche Konsequenzen beim Verlassen Zyperns

Aspekt Details Steuerliche Auswirkungen
Einkommensteuer Bei Aufgabe der Steuerresidenz Nur bis zum Datum des Wegzugs steuerpflichtig (anteilige Besteuerung im Auszugsjahr)
Sozialversicherung Abmeldung erforderlich Beitragspflicht endet mit dem Abmeldetag
GESY (Krankenversicherung) Automatische Beendigung Keine Nachzahlungspflicht
Immobilien in Zypern Besitz bleibt bestehen Weiterhin beschränkte Steuerpflicht für Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinne

Wenn du Zypern verlässt und deine Steuerresidenz aufgibst, endet deine Steuerpflicht in der Regel mit dem Datum deiner Abmeldung. Das bedeutet: Die Einkommensteuer wird nur anteilig bis zum Zeitpunkt des Wegzugs erhoben, eine Nachversteuerung für das restliche Jahr entfällt. Auch bei der Sozialversicherung endet die Beitragspflicht mit dem Tag der offiziellen Abmeldung beim Social Insurance Office. Gleiches gilt für das GESY-System, dessen Beiträge automatisch gestoppt werden – ohne Nachforderungen.

Falls du weiterhin Eigentum auf Zypern besitzt, etwa Immobilien, bleibst du für entsprechende Einkünfte aus Vermietung oder für Gewinne beim Verkauf dieser Immobilien beschränkt steuerpflichtig. Diese Regelung betrifft allerdings nur tatsächlich erzielte Einkünfte aus in Zypern belegenen Quellen.

So meldest du dich steuerlich ab:

Damit du deine Steuerpflicht formell beendest, ist ein klarer Prozess notwendig.

Übersicht zum Abmeldungsprozess auf Zypern:

  1. Formular TD2001 einreichen – mit Vermerk „Tax Deregistration“ beim District Tax Office
  2. Nachweis des neuen Wohnsitzes – z.B. Mietvertrag, Meldebestätigung im neuen Land
  3. Abschließende Steuererklärung einreichen – innerhalb von 60 Tagen nach Wegzug
  4. Social Insurance Office informieren – Formular für Abmeldung ausfüllen
  5. Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung – falls zutreffend

Zuerst musst du beim zuständigen Finanzamt das Formular TD2001 einreichen, mit dem du den Status „Tax Deregistration“ beantragst. Zusätzlich ist ein Nachweis deines neuen Wohnsitzes erforderlich – etwa in Form eines Mietvertrags oder einer Meldebestätigung aus dem Zielland. Innerhalb von 60 Tagen nach dem Wegzug musst du deine letzte Steuererklärung in Zypern einreichen. Auch das Social Insurance Office sowie gegebenenfalls die örtliche Gemeindeverwaltung müssen über deinen Wegzug informiert werden.

Achtung: Versäumte Abmeldungen können zu fortlaufenden Steuerpflichten führen.

Beendigung des Non-Dom-Status

Der steuerlich vorteilhafte Non-Dom-Status endet automatisch, wenn du entweder die 17-Jahres-Grenze erreichst oder nicht mehr die Voraussetzungen der steuerlichen Ansässigkeit erfüllst. Das ist dann der Fall, wenn du weder 183 Tage noch mindestens 60 Tage im Jahr auf Zypern verbringst. Auch eine bewusste Aufgabe des Status durch formelle Mitteilung an das Finanzamt ist möglich, aber selten erforderlich.

Der Non-Dom-Status endet automatisch unter folgenden Umständen:

  • Nach 17 Jahren steuerlicher Ansässigkeit in Zypern – Du wirst dann als dauerhaft in Zypern domiziliert betrachtet
  • Bei Aufgabe der steuerlichen Ansässigkeit – Wenn du die 183-Tage oder 60-Tage-Kriterien nicht mehr erfüllst
  • Durch explizite Meldung an die Steuerbehörden – Dies ist selten nötig, kann aber in spezifischen Steuerplanungsszenarien sinnvoll sein

Wer langfristig denkt, sollte wissen: Um den Non-Dom-Status nach Ablauf der 17 Jahre erneut zu erlangen, musst du mindestens drei zusammenhängende Jahre außerhalb Zyperns steuerlich ansässig sein, bevor du erneut den Status beantragen kannst. Diese „Reset-Periode“ kann für spätere Rückkehrer steuerlich relevant werden.

Auflösung oder Verkauf einer zypriotischen Gesellschaft

Wenn du deine zypriotische Gesellschaft auflösen oder verkaufen möchtest, sind folgende steuerliche Aspekte zu beachten:

Szenario Steuerliche Behandlung Besonderheiten
Verkauf von Unternehmensanteilen Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei Ausnahme: Wenn die Gesellschaft hauptsächlich zypriotische Immobilien besitzt, fällt eine Kapitalgewinnsteuer von 20% an
Liquidation der Gesellschaft Liquidationserlöse gelten als Kapitalrückzahlung, nicht als Dividende Bei Kapitalrückzahlungen fällt keine SDC an, selbst für reguläre Steuerresidenten ohne Non-Dom-Status
Verkauf von Geschäftsvermögen Gewinne aus dem Verkauf unterliegen der normalen Körperschaftssteuer von 12,5% Potenzielle Steuerbefreiung bei Reinvestition des Erlöses in neue Anlagegüter

Beim Verkauf von Geschäftsanteilen sind die daraus resultierenden Kapitalgewinne in der Regel steuerfrei, es sei denn, das Unternehmen besitzt hauptsächlich Immobilien in Zypern – in diesem Fall fällt eine Kapitalertragssteuer von 20 % an.

Im Fall einer Liquidation gelten ausgeschüttete Mittel als Kapitalrückzahlung – und nicht als Dividende. Das bedeutet: Auch reguläre Steueransässige ohne Non-Dom-Status müssen auf diese Mittel keine SDC-Abgabe zahlen. Gewinne aus dem Verkauf von Betriebsvermögen – etwa Maschinen, Beteiligungen oder immaterielle Vermögenswerte – unterliegen hingegen weiterhin der regulären Körperschaftsteuer von 12,5 %. Eine Steuerbefreiung ist hier möglich, wenn der Erlös in neue Betriebsanlagen reinvestiert wird.

Die formelle Liquidation dauert in der Regel 9 bis 18 Monate und erfordert einen offiziell bestellten Liquidator, die Einreichung entsprechender Dokumente beim Registrar of Companies, ein Tax Clearance Certificate und eine abschließende Prüfung. Die Kosten liegen je nach Umfang des Unternehmens bei 2.500 bis 5.000 Euro. Alternativ kannst du die Gesellschaft an einen Treuhänder übertragen („Shelf Company“), was häufig schneller geht, aber langfristig weniger Kontrolle bietet.

Steuerliche Behandlung beim Umzug in ein anderes Land

Bei einem Umzug in ein anderes Land gibt es bedeutende Unterschiede je nach Zielland und Doppelbesteuerungsabkommen:

Zielland-Szenario Steuerliche Implikationen Empfohlene Maßnahmen
EU-Länder mit DBA Geringe Quellensteuerrisiken, einfache Vermögensübertragung Timing des Umzugs zum Jahresende für klare steuerliche Abgrenzung
Länder ohne DBA mit Zypern Risiko höherer Quellensteuern, potenzielle Doppelbesteuerung Anpassung der Unternehmensstruktur vor dem Umzug, evtl. Zwischenholdinggesellschaft erwägen
Hochsteuerländer (z.B. Deutschland) Risiko einer rückwirkenden Prüfung der „Substanz“ in Zypern Umfassende Dokumentation der wirtschaftlichen Substanz in Zypern während des Aufenthalts
Länder mit CFC-Regeln (Controlled Foreign Corporation) Mögliche Nachversteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne der zypriotischen Gesellschaft Dividendenausschüttung vor dem Umzug erwägen, steuerrechtliche Beratung im Zielland einholen

Die steuerliche Behandlung deines Exit hängt maßgeblich vom Zielland ab. Wenn dieses ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Zypern unterhält – wie etwa Deutschland, Österreich oder Portugal – sind die Bedingungen meist übersichtlich: Es besteht geringes Risiko für Quellensteuern, und Vermögensübertragungen sind in der Regel unkompliziert möglich.

Anders sieht es bei Ländern ohne DBA aus. Hier kann es zu einer Doppelbesteuerung oder unangenehm hohen Quellensteuern kommen. Eine sorgfältige Umstrukturierung – etwa durch Gründung einer Zwischenholding in einem DBA-Land – kann helfen, diese Risiken zu minimieren.

Bei einem Wegzug in sogenannte Hochsteuerländer wie Deutschland ist besondere Vorsicht geboten. Hier prüfen die Finanzbehörden nachträglich häufig, ob du während deines Zypern-Aufenthalts tatsächlich wirtschaftlich dort ansässig warst. Dokumentation zur betrieblichen Substanz, z. B. Mietverträge, Personalabrechnungen oder operative Tätigkeitsnachweise, sollte daher sorgfältig archiviert werden.

Gehe deinen Schritt in eine sonnige Zukunft mit uns.

Greife nach der Chance deines Lebens  und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.

zypern einkommensteuer
zypern einkommensteuer

Besonders heikel wird es in Ländern mit CFC-Regelungen (Controlled Foreign Corporation). Dort können nicht ausgeschüttete Gewinne deiner zyprischen Gesellschaft nachversteuert werden, obwohl du diese gar nicht persönlich erhalten hast. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich vor dem Wegzug Dividenden steuerfrei auszuschütten oder rechtzeitig eine steuerrechtliche Beratung im Zielland in Anspruch zu nehmen.

Steuereffiziente Exit-Strategie (Beispiel):

Szenario: Nach 5 Jahren in Zypern planst du einen Umzug nach Portugal (NHR-Programm).

  1. Timing: Umzug zum Jahreswechsel planen (31.12.)
  2. Vor dem Umzug: Steuerfreie Dividendenausschüttung aus angesammelten Gewinnen der Ltd.
  3. Offene Forderungen: Einziehung vor dem Wegzug oder Übertragung an eine neue Struktur
  4. Unternehmensstruktur: Ltd. entweder verkaufen, liquidieren oder als holdende Gesellschaft weiterbetreiben
  5. Dokumentation: Alle Nachweise über wirtschaftliche Substanz in Zypern für mindestens 7 Jahre archivieren

Nehmen wir an, du planst nach fünf Jahren in Zypern einen Umzug nach Portugal, um dort das NHR-Programm (Non-Habitual Resident) zu nutzen. In diesem Fall kann es steuerlich klug sein, den Umzug zum Jahreswechsel am 31.12. durchzuführen. Vor dem Umzug solltest du dir angesparte Gewinne aus deiner zyprischen Ltd. als steuerfreie Dividende ausschütten. Offene Forderungen können noch vor dem Umzug realisiert oder auf eine neue Struktur übertragen werden. Die bestehende Firma kannst du anschließend entweder verkaufen, liquidieren oder als Holdingstruktur weiterführen.

Wichtig ist auch hier: Alle relevanten Unterlagen zur wirtschaftlichen Aktivität und Substanz deiner Zypern-Gesellschaft sollten mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden, falls spätere Nachfragen durch Behörden erfolgen.

Vermeidung von Problemen beim Exit

Wer seine Exit-Strategie unvorbereitet angeht, riskiert unnötige steuerliche Nachteile.

Die häufigsten Fehler beim Verlassen Zyperns sind:

  • Unterlassene formelle Abmeldung bei den Steuerbehörden
  • Ungeklärte steuerliche Behandlung von Vermögenswerten in der zypriotischen Gesellschaft
  • Fehlende Dokumentation für potenzielle nachträgliche Steuerprüfungen
  • Unzureichende Vorbereitung auf die steuerlichen Regeln des neuen Wohnsitzlandes

Typische Fehler sind etwa die unterlassene Abmeldung beim Finanzamt, eine unklare Behandlung von Vermögenswerten in der Gesellschaft oder fehlende Belege, die die Substanz deiner Tätigkeit belegen. Auch das Zielland wird häufig unterschätzt: Wer sich auf neue steuerliche Rahmenbedingungen nicht vorbereitet, kann in unangenehme Nachversteuerungssituationen geraten.

Eine professionelle Planung – idealerweise mindestens sechs Monate vor dem geplanten Wegzug – sowie eine begleitende Beratung durch internationale Steuerexperten kann helfen, diese Fehler zu vermeiden und das Beste aus deinem Exit herauszuholen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Häufig gestellte Fragen
Die persönliche Einkommensteuer in Zypern ist progressiv gestaffelt: 0% bis €19.500, 20% für €19.501-28.000, 25% für €28.001-36.300, 30% für €36.301-60.000 und 35% ab €60.001. Bei einem Einkommen von €50.000 liegt der effektive Steuersatz bei nur etwa 15,3% – deutlich niedriger als in den meisten EU-Ländern.
Unternehmer profitieren von einem Körperschaftssteuersatz von 12,5% für KMUs (15% für größere Unternehmen ab 2025), steuerfreien Dividenden für Non-Doms und der IP-Box mit effektiv 2,5% Steuersatz. Das Non-Dom-Programm befreit zudem 17 Jahre lang von Steuern auf Dividenden und Zinserträge. Dazu kommen über 60 Doppelbesteuerungsabkommen und das Fehlen von Vermögens- und Erbschaftssteuern.
Du wirst steuerlich ansässig, wenn du entweder über 183 Tage im Jahr in Zypern verbringst oder die 60-Tage-Regel erfüllst (mind. 60 Tage in Zypern + wirtschaftliche Bindung + keine Steuerresidenz anderswo). Praktisch bedeutet das: Gelbe Karte (MEU1) beantragen, Steuer-ID bekommen und Sozialversicherung anmelden. Für Non-EU-Bürger sind zusätzliche Visa-Anforderungen zu beachten.
Ja, als Selbstständiger zahlst du 16,6% Sozialabgaben (erhöht für 2025, vorher 14,6%) auf dein Einkommen, mit einer Obergrenze von €5.551/Monat (€66.612/Jahr). Zusätzlich fallen 4% GESY-Beiträge an (gedeckelt bei €180.000/Jahr). Im europäischen Vergleich ist das dennoch ein moderater Satz, der deutliche Einsparungen ermöglicht.
Ja, Zypern hat Abkommen mit über 60 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, Schweiz, UK und USA. Diese schützen nicht nur vor doppelter Besteuerung, sondern bieten auch strategische Möglichkeiten zur Reduzierung von Quellensteuern auf grenzüberschreitende Zahlungen wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
Über den Autor
zypern einkommensteuer
David Aufinger

Ich lebe seit fast 3 Jahren auf der Insel und könnte nicht glücklicher darüber sein. Das Wetter ist im Vergleich zu meinem Heimatort in Österreich eine Offenbarung. Das Leben am Meer für mich als Taucher ein Traum, da ich endlich so viel Freizeit wie möglich im und unter Wasser verbringen kann.

Für meine unternehmerischen Aktivitäten und meiner Leidenschaft für Immobilien ist Zypern sowieso eine Traumdestination. Deswegen verbringe ich die meiste Zeit des Jahres auf Zypern, wo ich mir mein Traumhaus gebaut habe.