Zusammenfassung

  • Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG belastet Unternehmer beim Verlassen Deutschlands mit Steuern auf fiktive Gewinne aus GmbH-Anteilen
  • Zypern bietet mit 12,5% Körperschaftsteuer und steuerfreien Dividenden für Non-Domizil-Personen erhebliche Steuervorteile
  • Mit einer detaillierten Planung kannst du die Wegzugssteuer durch Stundung oder vollständige Vermeidung legal minimieren
  • Die 60-Tage-Regel ermöglicht steuerliche Ansässigkeit in Zypern ohne ganzjährige Präsenz, erfordert jedoch sorgfältige Dokumentation
  • Seit der ATAD-Reform 2021 ist die Stundung auf 7 Jahre begrenzt; ab Ende 2024 werden auch Investmentfondsanteile erfasst

Was ist die Wegzugsbesteuerung und wer ist betroffen?

Die Wegzugsbesteuerung (auch Exit-Tax genannt) ist eine deutsche Steuerregelung im Außensteuergesetz (§ 6 AStG), die greift, wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst und Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst. Sie besteuert stille Reserven in deinen Anteilen, als hättest du sie verkauft – ohne dass tatsächlich ein Verkauf stattfindet.

Praxisbeispiel

Lisa hält 10% an ihrer GmbH mit einem Buchwert von 50.000 €. Beim Wegzug beträgt der gemeine Wert laut Gutachten 550.000 €.

  • Fiktiver Gewinn: 500.000 €
  • Davon 60% steuerpflichtig nach § 17 EStG: 300.000 €
  • Bei Spitzensteuersatz 42% plus Soli: ca. 126.375 € sofort fällige Steuer

Du bist besonders betroffen, wenn du:

  • Mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft besitzt (§ 17 Abs. 1 EStG)
  • In den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst
  • Deinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegst

Die Steuer wird auf den Unterschied zwischen den ursprünglichen Anschaffungskosten und dem aktuellen Verkehrswert (gemeiner Wert gemäß § 11 BewG) am Tag vor dem Wegzug erhoben. Bei langjährigen Beteiligungen kann dieser Unterschied erheblich sein und dein Privatvermögen stark belasten.

Wichtig:

Für die Wegzugsbesteuerung ist der Verkehrswert deiner Beteiligung entscheidend – nicht der Buchwert! Bei wachstumsstarken Unternehmen kann die Differenz ein Vielfaches betragen. Ein frühzeitiges Bewertungsgutachten nach IDW S1 Standard ist daher unerlässlich.

Warum Zypern eine steuerliche Alternative bietet

Zypern bietet eine Kombination aus EU-Mitgliedschaft und vorteilhaftem Steuersystem, die es für Unternehmer attraktiv macht:

Steuerart Deutschland Zypern
Körperschaftsteuer 15% + Gewerbesteuer (≈ 30%) 12,5% (fix)
Dividendensteuer 26,375% (inkl. Soli) 0% für Non-Domizil-Personen
Kapitalertragssteuer 26,375% (inkl. Soli) 0% auf internationale Wertpapiere
Zinsen 26,375% (inkl. Soli) 0% für Non-Domizil-Personen

Dank eines breiten Netzwerks an Doppelbesteuerungsabkommen (über 65 Länder) kannst du doppelte Steuerzahlungen vermeiden. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn du international tätig bist. Anders als Deutschland erhebt Zypern keine vergleichbare Wegzugssteuer, und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in vielen Fällen steuerfrei.

„Zypern ist nicht nur steuerlich attraktiv, sondern bietet auch hohe Rechtssicherheit als EU-Mitglied. Besonders der Non-Domizil-Status kombiniert mit der 60-Tage-Regel macht es zu einer praktikablen Option für deutsche Unternehmer mit internationaler Ausrichtung.“

Dr. Martina Weber, Fachanwältin für Steuerrecht

Die 60-Tage-Regel im Detail

Seit 2017 bietet Zypern eine besonders flexible Regelung zur steuerlichen Ansässigkeit. Du giltst als steuerlich ansässig in Zypern, wenn du:

  • Mindestens 60 Tage im Steuerjahr in Zypern verbringst
  • Keine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land hast
  • Nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land verbringst
  • Eine feste Wohnung oder ein Büro in Zypern unterhältst
  • Geschäftliche Aktivitäten oder eine Anstellung in Zypern hast

Achtung bei der 60-Tage-Regel:

Die 60-Tage-Regel ist kein Allheilmittel! Wer wesentliche Bindungen in Deutschland behält (Ehepartner, Immobilie, minderjährige Kinder), riskiert weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht nach § 8 AO. Eine sorgfältige Gesamtbetrachtung aller Lebensverhältnisse ist entscheidend.

Rechtliche Möglichkeiten, die Wegzugssteuer zu minimieren

Stundung der Wegzugssteuer

Bei einem Umzug innerhalb der EU oder des EWR kannst du einen Antrag auf Stundung der Wegzugssteuer stellen. Seit der ATAD-Reform 2021 gelten folgende Regeln:

Aspekt Regelung Rechtsgrundlage
Stundungsdauer Maximal 7 Jahre (früher: unbefristet) § 6 Abs. 4 AStG
Verzinsung 0,5% pro Monat (6% p.a.) § 234 AO
Sicherheitsleistung In der Regel erforderlich (z.B. Bankbürgschaft) § 6 Abs. 5 AStG
Antragsfrist 1 Monat nach Wegzug § 6 Abs. 5 AStG

Stundungs-Checkliste

  • Antrag auf Stundung beim zuständigen Finanzamt (Formular SteuerDirekt)
  • Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit in Zypern (Steuerdomizil-Bescheinigung)
  • Sicherheitsleistung (ca. 120% der Steuerschuld)
  • Jährliche Meldung über den Verbleib der Anteile
  • Vereinbarung von Ratenzahlungen (optional)

Rückkehrerregelung nutzen

Wenn du innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug wieder zurück nach Deutschland ziehst und während dieser Zeit die Anteile nicht veräußert hast, kann die Wegzugssteuer vollständig entfallen (§ 6 Abs. 3 AStG). Dies kann eine strategische Option sein, wenn du nur vorübergehend im Ausland leben möchtest.

Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern regelt die Besteuerung von Kapitalgewinnen. Eine geschickte Strukturierung kann dazu beitragen, dass du nicht doppelt besteuert wirst, wenn du später tatsächlich Anteile verkaufst.

Schritt-für-Schritt-Plan: Dein Umzug nach Zypern

12-6 Monate vor dem Umzug

  • GmbH-Bewertungsgutachten nach IDW S1 Standard beauftragen
  • Steuerberater: Exit-Tax-Prognose erstellen, Stundungsantrag vorbereiten
  • Zypriotische Limited (Ltd.) als Holding-Struktur gründen (optional)
  • Non-Domizil-Status in Zypern beantragen (TD121 Formular)
  • Sozialversicherung klären (Krankenversicherung, Rentenversicherung)

3-1 Monate vor dem Umzug

  • Mietvertrag oder Kaufvertrag für Immobilie in Zypern abschließen
  • Abmeldung des deutschen Wohnsitzes vorbereiten (Formular KAP-RV)
  • Bankverbindungen in Zypern einrichten
  • Finanzielle Nachweise für die Anmeldung in Zypern zusammenstellen
  • Stundungsantrag für die Wegzugssteuer finalisieren

Umzugsmonat

  • Wohnsitz in Deutschland abmelden
  • Yellow Slip in Zypern beantragen (MEU1-Formular)
  • Stundungsantrag beim deutschen Finanzamt einreichen
  • Anmeldung beim zypriotischen Steueramt (Tax Department)
  • Eintritt in das zypriotische Gesundheitssystem GESY

Erste 6 Monate in Zypern

  • 60-Tage-Regel dokumentieren (Kalender mit Ein-/Ausreisen führen)
  • Hotel- und Flugbelege als Nachweise aufbewahren
  • Steuerliche Anmeldung beim zypriotischen Finanzamt abschließen
  • Deutsche Bankkonten anpassen (Freistellungsaufträge widerrufen)

Dokumentation ist entscheidend!

Führe ein detailliertes Tagebuch über deine Aufenthalte in Zypern und anderen Ländern. Die Finanzbehörden beider Länder können diese Nachweise anfordern. Belege wie Boardingpässe, Hotelrechnungen und Kreditkartenabrechnungen sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Fallbeispiel: Sarah, SaaS-Unternehmerin

Sarah (36) ist Gründerin eines SaaS-Unternehmens und hält 80% an ihrer GmbH. Ein Bewertungsgutachten ergibt einen Unternehmenswert von 2 Millionen Euro.

Ausgangssituation:

  • Verkehrswert der Beteiligung: 1,6 Mio. € (80% von 2 Mio. €)
  • Ursprüngliche Anschaffungskosten: 25.000 €
  • Fiktiver Veräußerungsgewinn: 1.575.000 €
  • Davon 60% steuerpflichtig: 945.000 €
  • Ertragsteuer (42% + Soli): ca. 398.000 €

Sarahs Strategie:

  1. Stundungsantrag mit Bankbürgschaft (120% = ca. 478.000 €)
  2. Gründung einer zypriotischen Ltd. als Holding
  3. Nachweis der 60-Tage-Regel für steuerliche Ansässigkeit
  4. Dividendenausschüttung steuerfrei in Zypern (Non-Dom-Status)
  5. Nach 5 Jahren: Umstrukturierung mit vollständiger Entstrickung

Ergebnis: Nach 7 Jahren ist die Exit-Tax-Stundung beendet, aber durch kluge Strukturierung konnte Sarah ihre Steuerbelastung erheblich reduzieren.

Aktuelle Rechtslage 2025: Was du wissen musst

Die gesetzlichen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Hier die wichtigsten Änderungen:

Rechtsänderung Inhalt Auswirkung für dich
ATAD-Reform 2021 Stundung nur noch 7 Jahre statt unbefristet Langfristige Planung erforderlich, Exit-Tax wird nach 7 Jahren fällig
Verschärfung ab 31.12.2024 Ausweitung auf Investmentfondsanteile Auch dein Wertpapierdepot kann betroffen sein
OECD-Mindeststeuer in Zypern 15% Mindeststeuer für große Unternehmen Betrifft nur Unternehmensgruppen mit >750 Mio. € Umsatz

Das Bundesfinanzministerium plant laut Referentenentwurf weitere Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung. Informiere dich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen oder lasse dich von einem Steuerberater auf dem Laufenden halten.

Typische Fehler vermeiden

Scheinwohnsitz in Zypern

Ein reiner „Briefkasten-Wohnsitz“ in Zypern reicht nicht aus. Deutsche Finanzämter prüfen zunehmend kritisch, ob tatsächlich ein Lebensmittelpunkt verlegt wurde. Risikofaktoren sind:

  • Familie bleibt in Deutschland
  • Beibehaltung des deutschen Hauptwohnsitzes
  • Führungspositionen in deutschen Unternehmen
  • Regelmäßige, längere Aufenthalte in Deutschland

Betriebsstättenrisiko

Wenn du weiterhin geschäftlich in Deutschland aktiv bist, kann das Finanzamt eine Betriebsstätte annehmen und entsprechende Steuern erheben. Besondere Vorsicht ist geboten bei:

  • Regelmäßiger Nutzung von Büroräumen in Deutschland
  • Festen Mitarbeitern in Deutschland
  • Vertretungsbefugnissen für deutsche Gesellschaften

Hinzurechnungsbesteuerung

Auch nach einem Wegzug kann Deutschland unter bestimmten Umständen Einkünfte deiner zypriotischen Gesellschaft besteuern (§§ 7-14 AStG). Dies betrifft insbesondere passive Einkünfte wie Dividenden oder Lizenzgebühren. Eine sorgfältige Strukturierung ist hier entscheidend.

Fazit: Dein Weg zur steuerlichen Optimierung

Ein Umzug nach Zypern kann eine sinnvolle Strategie sein, um die Wegzugsbesteuerung zu optimieren und von einem günstigeren Steuersystem zu profitieren. Mit der richtigen Planung, sorgfältiger Dokumentation und professioneller Beratung kannst du die steuerlichen Vorteile maximieren und Risiken minimieren.

Die Kombination aus Non-Domizil-Status und 60-Tage-Regel macht Zypern besonders attraktiv für Unternehmer und Selbstständige mit internationaler Ausrichtung. Beachte jedoch die aktuelle Rechtslage und plane langfristig, um die besten Ergebnisse zu erzielen.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer frühzeitigen und detaillierten Vorbereitung – idealerweise 12 Monate vor dem geplanten Umzug. So kannst du alle notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten und von den steuerlichen Vorteilen in Zypern optimal profitieren.

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Häufig gestellte Fragen
Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ist eine Steuer auf fiktive Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn du Deutschland verlässt. Sie besteuert stille Reserven in deinen Anteilen, als hättest du sie verkauft – ohne dass tatsächlich ein Verkauf stattfindet.
Mit sorgfältiger Planung kannst du die Steuerbelastung minimieren: Nutze Stundungsmöglichkeiten, Freibeträge oder optimiere deine Unternehmensstruktur vor dem Wegzug. Ein Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht sollte dich dabei unterstützen.
Zypern bietet 12,5% Körperschaftsteuer (gegenüber ca. 30% in Deutschland), keine Dividendensteuer für Non-Domizil-Personen, keine Kapitalertragssteuer auf internationale Wertpapiere und zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen. Das GESY-Gesundheitssystem kostet nur 2,65% des Einkommens.
Sie erlaubt dir, steuerlich in Zypern ansässig zu sein, wenn du mindestens 60 Tage dort verbringst, eine feste Unterkunft hast, geschäftlich tätig bist und nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land verbringst. Eine präzise Dokumentation deiner Aufenthalte ist essenziell.
Wenn du innerhalb von 7 Jahren nach Deutschland zurückkehrst und deine Anteile noch besitzt, kann die Wegzugssteuer vollständig entfallen (§ 6 Abs. 3 AStG). Nach diesem Zeitraum wird eine neue steuerliche Bewertung vorgenommen.
Über den Autor
wegzugsbesteuerung
Jonathan Schoeck

Ich lebe seit zwei Jahren mit meiner Frau auf der Insel und für mich ist Zypern die perfekte Basis um meine Geschäfte, Reisen und eine coolen Lifestyle zu vereinbaren.

Als Content Creator bin ich beruflich sehr viel unterwegs und profitiere von der guten Lage Zyperns, den Flugverbindungen und natürlich dem ewigen Sommer.
Dazu sehe ich sehr viel Potential im Immobilienmarkt und baue hier gerade einen Wohnkomplex und mein Eigenheim.