Wegzugsbesteuerung vermeiden: Steueroptimierung bei Auswanderung 2025

Planst du als Unternehmer oder Selbstständiger deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? Dann solltest du unbedingt die Wegzugsbesteuerung kennen – eine steuerliche Hürde, die dich teuer zu stehen kommen kann, wenn du nicht gut vorbereitet bist.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Wegzugsbesteuerung funktioniert und welche legalen Strategien dir helfen, unnötige Steuern beim Umzug ins Ausland zu vermeiden.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Wegzugsbesteuerung kann bei Vermögenswerten wie Unternehmensanteilen oder Immobilien ausgelöst werden, wenn du aus Deutschland wegziehst
  • Ohne Planung drohen Steuerzahlungen auf unrealisierte Wertsteigerungen (stille Reserven)
  • Besonders betroffen: Inhaber wesentlicher Unternehmensbeteiligungen (> 1%)
  • Für Umzüge innerhalb der EU/EWR gilt die sogenannte „Steuerstundung“ – keine sofortige Zahlung, sondern Überwachung
  • Bei geschickter Vorbereitung und Vermögensstrukturierung kann die Wegzugssteuer legal minimiert oder vermieden werden
  • Die richtige Wahl des Ziellandes (wie Steuerparadiese innerhalb der EU) spielt eine entscheidende Rolle

Jetzt kostenloses Strategiegspräch vereinbaren

Die Wegzugsbesteuerung trifft vor allem Unternehmer mit wertvollen Beteiligungen. Bereits ab einer Beteiligung von 1% an einer Kapitalgesellschaft greift die Regelung. Die gute Nachricht: Bei einem Umzug innerhalb der EU oder des EWR musst du nicht sofort zahlen – die Steuer wird gestundet.

Die schlechte Nachricht: Ohne sorgfältige Planung können dennoch hohe Steuern auf unrealisierte Gewinne anfallen. Mit der richtigen Strategie und frühzeitiger Vorbereitung lässt sich die Wegzugssteuer jedoch legal minimieren oder sogar ganz vermeiden.

Was genau ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung ist ein steuerliches Instrument, mit dem der deutsche Fiskus verhindern will, dass Vermögenswerte unversteuert ins Ausland abwandern. Rechtliche Grundlage ist § 6 AStG (Außensteuergesetz).

Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Eine natürliche Person gibt ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf
  • Die Person war mindestens 7 von 12 Jahren vor dem Wegzug in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
  • Die Person besitzt Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) von mindestens 1%

Diese drei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein. Die 7-Jahres-Frist ist dabei besonders wichtig: Wer weniger als 7 Jahre in den letzten 12 Jahren in Deutschland steuerpflichtig war, ist nicht betroffen. Die 1%-Grenze bei Kapitalgesellschaften ist niedrig angesetzt und betrifft viele Unternehmer.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteuert das Finanzamt die stillen Reserven der Unternehmensanteile – also die Differenz zwischen dem ursprünglichen Anschaffungswert und dem aktuellen Verkehrswert, auch wenn du die Anteile gar nicht verkaufst.

Beispielrechnung: Stefan, IT-Unternehmer

Stefan hat vor 10 Jahren eine GmbH gegründet und hält 100% der Anteile. Sein Stammkapital betrug 25.000 €.

  • Heutiger Unternehmenswert: 2,5 Mio. €
  • Stille Reserven: 2.475.000 €
  • Wegzugssteuer (ca. 30%): etwa 742.500 €

Ohne Planung müsste Stefan bei einem Umzug nach Zypern fast 750.000 € Steuern zahlen – für Gewinne, die er noch gar nicht realisiert hat!

Diese Beispielrechnung zeigt die dramatischen Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung. Stefan müsste 742.500 € Steuern zahlen, obwohl er keinen einzigen Euro aus seinem Unternehmen entnommen hat. Die stillen Reserven von 2.475.000 € existieren nur auf dem Papier – trotzdem greift der Fiskus zu.

Gehe deinen Schritt in eine sonnige Zukunft mit uns.

Greife nach der Chance deines Lebens  und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.

wegzugsbesteuerung
wegzugsbesteuerung

Unterschiede zwischen EU/EWR und Drittländern

Bei der Wegzugsbesteuerung gibt es erhebliche Unterschiede, je nachdem ob du in ein EU/EWR-Land oder in ein Drittland ziehst:

Wegzug in ein EU/EWR-Land

Bei einem Umzug innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums kommt dir die sogenannte „Steuerstundung“ zugute:

  • Die Steuer wird zwar festgesetzt, aber zunächst unbefristet und zinslos gestundet
  • Du musst nicht sofort zahlen, sondern erst, wenn bestimmte Ereignisse eintreten (z.B. Verkauf der Anteile)
  • Jährliche Meldepflichten (Erklärung nach § 6 AStG) bleiben bestehen
  • Die Steuerstundung endet automatisch, wenn du aus dem EU/EWR-Raum wegziehst

Die zinslose Stundung ist ein enormer Vorteil. Du kannst dein Kapital weiter arbeiten lassen, statt es ans Finanzamt abführen zu müssen. Die jährlichen Meldepflichten sind zwar lästig, aber ein kleiner Preis für die Stundung.

Wichtig: Die Stundung endet sofort, wenn du den EU/EWR-Raum verlässt oder die Anteile verkaufst. Dann wird die komplette Steuer fällig.

Wegzug in ein Drittland

Ziehst du in ein Land außerhalb der EU/EWR, ist die Rechtslage deutlich strenger:

  • Sofortige Besteuerung der stillen Reserven
  • Auf Antrag: Ratenzahlung über 7 Jahre möglich (aber verzinst mit 6% p.a.)
  • Sicherheitsleistung kann vom Finanzamt verlangt werden

Bei Drittländern zeigt sich der Fiskus deutlich ungnädiger. Die sofortige Besteuerung kann zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen. Die Ratenzahlung über 7 Jahre klingt verlockend, aber die Verzinsung von 6% jährlich macht sie teuer.

In der Einkommensteuererklärung des Wegzugsjahres müssen diese Vorgänge besonders dokumentiert werden.

Legale Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden oder zu minimieren. Hier sind die wichtigsten Strategien:

1. Umstrukturierung vor dem Wegzug

Eine der effektivsten Methoden ist die rechtzeitige Umstrukturierung deines Vermögens:

  • Einbringung der Anteile in eine Holding-Gesellschaft im Inland
  • Nutzung von Steuerfreistellungen bei Umwandlungen (§ 6 UmwStG)
  • Reduzierung der Beteiligungsquote unter 1% (bei GmbHs jedoch schwierig)

Die Einbringung in eine Holding-Gesellschaft kann steuerneutral erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Umwandlungssteuergesetzes erfüllt sind. Die Holding-Struktur bietet später mehr Flexibilität bei der Gewinnausschüttung. Die Reduzierung unter 1% ist theoretisch möglich, praktisch aber oft schwierig umzusetzen.

Wichtig: Timing ist entscheidend!

Diese Umstrukturierungen sollten mindestens 5-7 Jahre vor dem geplanten Wegzug erfolgen, um den Verdacht der Steuerumgehung zu vermeiden. Das Finanzamt prüft besonders kritisch, wenn kurz vor dem Wegzug noch Umstrukturierungen vorgenommen werden.

2. Vorübergehender Wegzug

Eine interessante Option ist der „vorübergehende Wegzug“:

  • Verlegung des Wohnsitzes für weniger als 7 Jahre ins Ausland
  • Dann Rückkehr nach Deutschland für mindestens 1 Jahr
  • Anschließend erneuter, endgültiger Wegzug

Durch diese Strategie kann unter Umständen die 7-Jahres-Frist des § 6 AStG unterbrochen werden. Die Rückkehr für mindestens 1 Jahr setzt die Frist zurück. Allerdings sollte diese Methode nur mit professioneller Beratung umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung in manchen Fällen Gestaltungsmissbrauch annehmen könnte.

3. Rückwirkendes Steuerabkommen nutzen

In bestimmten Fällen können Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland die Wegzugsbesteuerung einschränken. Besonders vorteilhaft sind DBAs, die das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zuweisen.

4. Richtige Wahl des Ziellandes

Die Wahl des richtigen Ziellandes kann entscheidend sein:

  • EU/EWR-Länder bieten die Steuerstundung
  • Länder mit vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommen bevorzugen
  • Zielländer, die selbst keine oder nur eine geringe Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erheben

EU-Länder wie Zypern bieten die attraktive Steuerstundung. Gleichzeitig haben sie oft vorteilhafte Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Länder ohne Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne maximieren deinen Steuervorteil.

Besonders beliebt unter Unternehmern ist Zypern steuerlich, da es als EU-Mitglied die Steuerstundung ermöglicht und gleichzeitig attraktive Steuervorteile bietet.

Gehe deinen Schritt in eine sonnige Zukunft mit uns.

Greife nach der Chance deines Lebens  und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.

wegzugsbesteuerung
wegzugsbesteuerung

Die richtige Vorbereitung: Zeitplanung ist alles

Eine erfolgreiche Vermeidung der Wegzugsbesteuerung erfordert eine langfristige Planung. Hier ist ein empfohlener Zeitplan:

5-7 Jahre vor dem Wegzug

Frühe Planungsphase:

  • Erstberatung durch Steuerexperten mit Auslandserfahrung
  • Analyse der aktuellen Vermögensstruktur und Identifizierung von Risikopunkten
  • Beginn der strategischen Umstrukturierung (z.B. Gründung einer Holding)
  • Prüfung der persönlichen 7-Jahres-Frist für die unbeschränkte Steuerpflicht

Diese frühe Phase ist entscheidend. Die Erstberatung kostet meist 500-1.500 €, kann aber Hunderttausende Euro sparen. Die Analyse deiner Vermögensstruktur deckt Schwachstellen auf. Die Umstrukturierung braucht Zeit, um vom Finanzamt akzeptiert zu werden.

2-3 Jahre vor dem Wegzug

Konkretisierungsphase:

  • Konkretisierung des Ziellandes und Analyse der steuerlichen Implikationen
  • Prüfung des relevanten Doppelbesteuerungsabkommens
  • Bewertung der Unternehmensanteile (am besten durch unabhängigen Gutachter)
  • Optimierung der Unternehmensstruktur und persönlichen Vermögensverhältnisse

Jetzt wird es konkret. Die Wahl des Ziellandes bestimmt die weitere Strategie. Das Bewertungsgutachten kostet 5.000-15.000 €, ist aber essentiell für die Steuerberechnung. Die letzten Optimierungen der Struktur werden vorgenommen.

1 Jahr vor dem Wegzug

Umsetzungsphase:

  • Detaillierter Umsetzungsplan mit konkreten Schritten
  • Vorbereitung der erforderlichen Dokumentation für das deutsche Finanzamt
  • Klärung der 183-Tage-Regelung und anderer relevanter Aufenthaltsbestimmungen
  • Planung der konkreten Wohnsitzaufgabe (Abmeldung, Aufgabe von Wohnung etc.)

Das letzte Jahr vor dem Wegzug ist arbeitsintensiv. Alle Dokumente müssen vorbereitet werden. Die 183-Tage-Regelung muss genau geplant werden. Die Wohnsitzaufgabe muss wasserdicht dokumentiert werden.

Praxisbeispiel: Wegzug eines Software-Unternehmers nach Zypern

Martin besitzt eine erfolgreiche Software-GmbH mit einem aktuellen Wert von ca. 3 Mio. €. Seine Strategie:

  • Gründung einer deutschen Holding-GmbH und Einbringung der Anteile (§ 20 UmwStG)
  • Nach 5 Jahren: Verlegung des persönlichen Wohnsitzes nach Zypern
  • Nutzung der EU-Steuerstundung (keine sofortige Zahlung der Wegzugssteuer)
  • Spätere Thesaurierung von Gewinnen in der deutschen Holding
  • Ausschüttung an die zypriotische Gesellschaft unter Nutzung des Non-Dom-Status in Zypern

Ergebnis: Martin konnte die sofortige Wegzugsbesteuerung vermeiden und profitiert langfristig von Zyperns günstigen Steuersätzen.

Martins Beispiel zeigt: Mit 5 Jahren Vorlaufzeit und der richtigen Struktur lässt sich die Wegzugsbesteuerung elegant umgehen. Die Holding-Struktur bietet Flexibilität. Der Non-Dom-Status in Zypern macht die Konstruktion besonders attraktiv.

Spezielle Konstellationen: Immobilien und Betriebsstätten

Immobilienvermögen und Wegzug

Besitzt du in Deutschland Immobilien, bleibt das Besteuerungsrecht für diese auch nach einem Wegzug bei Deutschland (beschränkte Steuerpflicht für inländische Einkünfte).

Wichtig zu wissen:

  • Mieteinnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig
  • Veräußerungsgewinne können in Deutschland besteuert werden
  • Bei Immobilien in einem Betriebsvermögen können stille Reserven der Wegzugsbesteuerung unterliegen

Deutsche Immobilien bleiben also in der deutschen Steuerpflicht. Die Mieteinnahmen werden mit etwa 25% besteuert. Bei Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist fällt Spekulationssteuer an.

Eine mögliche Strategie: Übertragung der Immobilien auf eine inländische Kapitalgesellschaft vor dem Wegzug. Diese Struktur kann die laufende Besteuerung optimieren und Liquiditätsvorteile bieten.

Betriebsstätten im In- und Ausland

Bei einem Unternehmen mit Betriebsstätten im In- und Ausland solltest du folgende Punkte beachten:

  • Beim Wegzug kann eine Entstrickungsbesteuerung für die stillen Reserven der Betriebsstätte drohen (§ 16 Abs. 3a EStG)
  • Eine Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland kann ebenfalls eine Besteuerung auslösen
  • Für EU/EWR-Fälle gibt es auch hier Stundungsmöglichkeiten

Die Entstrickungsbesteuerung ist ein zusätzliches Risiko bei Betriebsstätten. Wirtschaftsgüter, die ins Ausland überführt werden, lösen eine Besteuerung aus. Die EU-Stundung gilt aber auch hier.

Wer Unternehmen in Zypern gründen oder dorthin verlegen möchte, sollte besonders die betrieblichen Strukturen und die Funktionsverlagerung sorgfältig planen.

Gehe deinen Schritt in eine sonnige Zukunft mit uns.

Greife nach der Chance deines Lebens  und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.

wegzugsbesteuerung
wegzugsbesteuerung

Sonderfall: Kryptowährungen und digitale Assets

Ein zunehmend wichtiges Thema ist die Behandlung von Kryptowährungen und digitalen Assets bei einem Wegzug.

Hier gilt:

  • Kryptowährungen fallen nicht unter die klassische Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
  • Die Besteuerung richtet sich nach § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte)
  • Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr sind Gewinne in Deutschland steuerfrei

Die Ein-Jahres-Frist für Kryptowährungen ist ein enormer Vorteil. Nach 12 Monaten Haltedauer sind Gewinne komplett steuerfrei. Das gilt auch bei einem späteren Wegzug.

Ein strategisch geplanter Wegzug kann daher besonders für Krypto-Investoren steuerlich vorteilhaft sein. Besonders interessant ist Zypern für Krypto-Steuern, da dort private Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen nicht besteuert werden.

Praktische Tipps für die Umsetzung

Dokumentation und Nachweise

Eine sorgfältige Dokumentation ist bei der Wegzugsbesteuerung entscheidend:

  • Bewertungsgutachten für Unternehmensanteile (idealerweise von unabhängigen Experten)
  • Nachweis der Wohnsitzaufgabe in Deutschland (Abmeldebescheinigung)
  • Nachweis des neuen Wohnsitzes im Ausland (Mietvertrag, Stromrechnungen etc.)
  • Dokumentation der tatsächlichen Aufenthaltstage (wichtig für die 183-Tage-Regel)

Das Bewertungsgutachten sollte von einem anerkannten Wirtschaftsprüfer erstellt werden. Die Abmeldebescheinigung ist das wichtigste Dokument für die Wohnsitzaufgabe. Sammle alle Belege über deinen neuen Wohnsitz – je mehr, desto besser.

Kommunikation mit dem Finanzamt

Der richtige Umgang mit dem Finanzamt kann viel Ärger ersparen:

  • Frühzeitige Information über den geplanten Wegzug
  • Transparente Darstellung der gewählten Struktur
  • Einholung einer verbindlichen Auskunft in komplexen Fällen
  • Erfüllung aller Meldepflichten nach dem Wegzug

Transparenz zahlt sich aus. Informiere das Finanzamt 3-6 Monate vor dem Wegzug. Eine verbindliche Auskunft kostet 500-2.000 €, gibt aber Rechtssicherheit. Die jährlichen Meldepflichten nach dem Wegzug nicht vergessen!

Gesundheitsversorgung im Ausland sichern

Oft unterschätzt, aber wichtig: Kläre vor deinem Umzug die Krankenversicherung im Zielland. In vielen Ländern funktioniert das Gesundheitssystem anders als in Deutschland, und private Versicherungen können teuer sein.

Alternativen zur kompletten Auswanderung

Nicht immer ist ein vollständiger Wegzug die beste Option. Hier sind Alternativen:

Teilauswanderung mit Doppelwohnsitz

Option Doppelwohnsitz:

  • Beibehaltung eines Wohnsitzes in Deutschland
  • Zweiter Wohnsitz im Ausland
  • Sorgfältige Steuerung der Aufenthaltstage zur Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht

Diese Strategie vermeidet zwar die Wegzugsbesteuerung, erfordert aber eine präzise Planung der Aufenthaltstage und kann zu Doppelbesteuerungsrisiken führen. Die 183-Tage-Grenze muss strikt eingehalten werden.

Virtuelle Auswanderung durch Gesellschaftsstrukturen

Eine Alternative ist die Gründung ausländischer Gesellschaftsstrukturen ohne persönlichen Wegzug:

  • Gründung einer ausländischen Gesellschaft für internationale Geschäfte
  • Verbleib des persönlichen Wohnsitzes in Deutschland
  • Nutzung von DBA-Vorteilen für die Gesellschaft

Diese Methode kann für Unternehmer mit einer Zypern Ltd, die ihren Wohnsitz in Deutschland behalten wollen, interessant sein. Allerdings sind hier strenge Substanzanforderungen zu beachten, um den Vorwurf einer Briefkastenfirma zu vermeiden.

Gehe deinen Schritt in eine sonnige Zukunft mit uns.

Greife nach der Chance deines Lebens  und genieße die hohe Lebensqualität auf der einzigartigen Mittelmeerinsel Zypern. Kein anderes Land in der Welt bietet so tolle Voraussetzungen für Unternehmer, digitale Nomaden und Investoren.

wegzugsbesteuerung
wegzugsbesteuerung

Fazit: Mit der richtigen Strategie Steuern sparen

Die Wegzugsbesteuerung ist eine ernsthafte steuerliche Hürde, die ohne richtige Planung teuer werden kann. Mit den richtigen Strategien und ausreichend Vorlaufzeit lässt sie sich jedoch legal minimieren oder sogar ganz vermeiden.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Langfristige Planung ist entscheidend (idealerweise 5-7 Jahre vor dem Wegzug beginnen)
  • Die Wahl des richtigen Ziellandes spielt eine zentrale Rolle (EU/EWR-Länder bieten Vorteile)
  • Unternehmensstrukturierung und Vermögensplanung sollten Hand in Hand gehen
  • Professionelle Beratung durch Experten für internationales Steuerrecht ist unerlässlich

Die frühzeitige Planung 5-7 Jahre im Voraus gibt dir maximale Flexibilität. EU-Länder wie Zypern bieten durch die Steuerstundung erhebliche Vorteile. Die richtige Struktur kann Hunderttausende Euro sparen.

Besonders Länder in Europa, wo man am wenigsten Steuern zahlt wie Zypern, können bei geschickter Planung zu erheblichen Steuervorteilen führen, ohne dass die Wegzugsbesteuerung zuschlägt.

Mit der richtigen Vorbereitung und Gestaltung kann der Traum vom steuergünstigen Leben im Ausland Wirklichkeit werden – legal und abgesichert vor unangenehmen Überraschungen durch das Finanzamt.

Steuergesetze sind komplex und ändern sich ständig. Was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Eine individuelle Beratung kostet, kann aber Hunderttausende Euro sparen.

Informiere dich auch über weitere rechtliche Aspekte wie Steuern in Nordzypern und Immobilienrisiken in Nordzypern, falls du alternative Standorte in Betracht ziehst.

 

Du brauchst eine professionelle Einschätzung zu deiner individuellen Situation?
  • Legal und steueroptimiert nach Zypern auswandern!
  • Bis zu 70% Steuerersparnis möglich!
  • 150+ erfolgreiche Auswanderungen
  • 98% Zufriedenheitsrate!

Jetzt kostenloses Strategiegspräch vereinbaren

Facebook
Twitter
LinkedIn
Häufig gestellte Fragen
Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ist eine Steuer auf fiktive Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn du Deutschland verlässt. Sie besteuert stille Reserven in deinen Anteilen, als hättest du sie verkauft – ohne dass tatsächlich ein Verkauf stattfindet.
Mit sorgfältiger Planung kannst du die Steuerbelastung minimieren: Nutze Stundungsmöglichkeiten, Freibeträge oder optimiere deine Unternehmensstruktur vor dem Wegzug. Ein Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht sollte dich dabei unterstützen.
Zypern bietet 12,5% Körperschaftsteuer (gegenüber ca. 30% in Deutschland), keine Dividendensteuer für Non-Domizil-Personen, keine Kapitalertragssteuer auf internationale Wertpapiere und zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen. Das GESY-Gesundheitssystem kostet nur 2,65% des Einkommens.
Sie erlaubt dir, steuerlich in Zypern ansässig zu sein, wenn du mindestens 60 Tage dort verbringst, eine feste Unterkunft hast, geschäftlich tätig bist und nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land verbringst. Eine präzise Dokumentation deiner Aufenthalte ist essenziell.
Wenn du innerhalb von 7 Jahren nach Deutschland zurückkehrst und deine Anteile noch besitzt, kann die Wegzugssteuer vollständig entfallen (§ 6 Abs. 3 AStG). Nach diesem Zeitraum wird eine neue steuerliche Bewertung vorgenommen.
Über den Autor
wegzugsbesteuerung
Jonathan Schoeck

Ich lebe seit zwei Jahren mit meiner Frau auf der Insel und für mich ist Zypern die perfekte Basis um meine Geschäfte, Reisen und eine coolen Lifestyle zu vereinbaren.

Als Content Creator bin ich beruflich sehr viel unterwegs und profitiere von der guten Lage Zyperns, den Flugverbindungen und natürlich dem ewigen Sommer.
Dazu sehe ich sehr viel Potential im Immobilienmarkt und baue hier gerade einen Wohnkomplex und mein Eigenheim.