Wegzugsbesteuerung Einzelunternehmen: So planst Du Deinen Umzug nach Zypern richtig
Du träumst davon, Dein Einzelunternehmen künftig von Zypern aus zu führen – mit mediterranem Lifestyle, niedrigeren Steuern und mehr unternehmerischer Freiheit? Dann bist Du nicht allein. Immer mehr Selbstständige und Unternehmer aus Deutschland entdecken die Insel als attraktiven Standort. Doch bevor Du Deine Koffer packst, musst Du ein zentrales Thema verstehen: die Wegzugsbesteuerung beim Einzelunternehmen.
In diesem Ratgeber zeigen wir Dir nicht nur, was die Wegzugsteuer ist – sondern vor allem, wie Du sie konkret planst, welche Fehler teuer werden und wie Du Deinen Wegzug nach Zypern steuerlich sauber gestaltest. Mit echten Zahlen, klaren Entscheidungsregeln und einer Timeline, die Dir Orientierung gibt.
Zusammenfassung: 7 Fakten zur Wegzugsbesteuerung Einzelunternehmen
- Beim Wegzug ins Ausland prüft das Finanzamt, ob Deutschland sein Besteuerungsrecht verliert.
- Stille Reserven in Deinem Betriebsvermögen können als fiktiv veräußert gelten – Steuerpflicht ohne Geldfluss.
- Grundlagen sind das EStG (Einkommensteuergesetz) und das AStG (Außensteuergesetz).
- Auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Kundenstämme oder Software können betroffen sein.
- Die Rechtsform (Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaft) entscheidet über Details, nicht über das Risiko.
- Mit 6–12 Monaten Vorlauf und einem spezialisierten Steuerberater lässt sich die Steuerlast oft deutlich reduzieren.
- Zypern bietet nach dem Wegzug echte Vorteile – aber nur mit sauberer Struktur und Dokumentation.
Was ist die Wegzugsbesteuerung beim Einzelunternehmen – und warum betrifft sie Dich?
Die Wegzugsbesteuerung ist kein theoretisches Konstrukt, sondern gelebte Steuerpraxis. Sobald Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von Deutschland ins Ausland verlagerst, prüft das Finanzamt automatisch, ob deutsche Besteuerungsrechte verloren gehen. Und hier wird es für Einzelunternehmer kritisch: Das Finanzamt kann unterstellen, dass Du Deine Wirtschaftsgüter fiktiv veräußert hast – obwohl Du sie einfach nur mitnimmst.
Diese sogenannte Entstrickung führt dazu, dass stille Reserven in Deinem Betriebsvermögen sofort steuerpflichtig werden. Stille Reserven entstehen, wenn der Marktwert eines Wirtschaftsguts höher ist als der Buchwert in Deiner Bilanz. Beim Wegzug behandelt das Finanzamt diesen Unterschied so, als hättest Du verkauft – und besteuert den „Gewinn“.
Welche Wirtschaftsgüter sind betroffen?
Die Wegzugsbesteuerung beim Einzelunternehmen trifft nicht nur klassische Sachwerte. Auch immaterielle Wirtschaftsgüter können erheblichen Wert haben – und werden vom Finanzamt entsprechend bewertet:
Typische Wirtschaftsgüter mit stillen Reserven:
- Maschinen, Fahrzeuge, Lagerbestände
- Immobilien im Betriebsvermögen
- Kundenstamm und Vertragsbeziehungen
- Software, Lizenzen, Patente
- Marken und eingetragene Schutzrechte
- Beteiligungen an anderen Unternehmen
Besonders Unternehmer im digitalen Bereich, Berater und Freelancer unterschätzen oft, dass ihr Know-how, ihre Kundenbeziehungen oder ihre selbst entwickelte Software als steuerpflichtige Wirtschaftsgüter gelten können. Die Bewertung erfolgt dabei häufig pauschal – was den steuerpflichtigen Gewinn zusätzlich erhöhen kann.
Wegzugsbesteuerung Einzelunternehmen: Wann greift sie wirklich?
Ein Wegzug ins Ausland allein löst noch nicht automatisch die Wegzugsteuer aus. Entscheidend ist die Frage: Verliert Deutschland sein Besteuerungsrecht? Das betrifft vor allem betriebliche Wirtschaftsgüter, Beteiligungen oder ganze Betriebe, die künftig nicht mehr der deutschen Steuer unterliegen.
Die Wegzugsbesteuerung greift typischerweise, wenn:
- Du Deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nach Zypern verlegst
- Dein Betriebsvermögen dem deutschen Steuerzugriff entzogen wird
- Die Geschäftsleitung Deines Unternehmens ins Ausland wechselt
- Du Deinen inländischen Betrieb aufgibst oder wesentlich verkleinerst
- Wirtschaftsgüter einer ausländischen Betriebsstätte zugeordnet werden
Viele Unternehmer unterschätzen, dass auch eine teilweise Verlagerung steuerliche Folgen haben kann. Bleibt etwa eine Betriebsstätte in Deutschland bestehen, während Du selbst nach Zypern ziehst, ergeben sich andere Besteuerungsfolgen als bei einem vollständigen Wegzug. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern regelt zwar, welches Land besteuern darf – aber es schützt Dich nicht automatisch vor der Entstrickungsbesteuerung.
Wegzugsbesteuerung Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaft: Was ist der Unterschied?
Ein häufiger Irrtum: Die Wegzugsteuer betrifft nur Kapitalgesellschaften mit ihren Anteilen und Gesellschaftern. Tatsächlich ist die Wegzugsbesteuerung beim Einzelunternehmen mindestens genauso relevant – nur der Mechanismus unterscheidet sich.
| Kriterium | Einzelunternehmen | Kapitalgesellschaft (GmbH/Ltd) |
|---|---|---|
| Was wird besteuert? | Gesamtes Betriebsvermögen | Anteile und Beteiligungen |
| Gesetzliche Grundlage | Entstrickung nach EStG | § 6 AStG (Außensteuergesetz) |
| Stille Reserven | In allen Wirtschaftsgütern | Im Wert der Anteile |
| Stundungsmöglichkeit | Eingeschränkt | Bei EU-Wegzug möglich |
| Typisches Problem | Immaterielle Werte schwer bewertbar | Hohe Anteilswerte bei erfolgreichen Firmen |
Bei der Kapitalgesellschaft greift häufig § 6 AStG, während Einzelunternehmer stärker über Entstrickungstatbestände im EStG betroffen sind. Das Ergebnis kann jedoch ähnlich teuer werden. Für Unternehmer bedeutet das: Die Rechtsform entscheidet über Details, nicht über das Grundsätzliche Risiko.
Wenn Du über eine Umwandlung nachdenkst – etwa von Deinem Einzelunternehmen in eine zyprische Limited – solltest Du dies frühzeitig tun. Kurzfristige Maßnahmen kurz vor dem Wegzug werden vom Finanzamt kritisch geprüft und können als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.
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Drei typische Szenarien: Wie die Wegzugsbesteuerung konkret zuschlägt
Damit Du verstehst, wie die Wegzugsbesteuerung in der Praxis wirkt, hier drei realistische Fälle. Sie zeigen, wo die Risiken liegen – und wie Du sie vermeiden kannst.
Fall 1: Freelancer oder Berater ohne großes Anlagevermögen
Das Risiko: Dein Kundenstamm, Deine langjährigen Vertragsbeziehungen und Dein aufgebautes Know-how können als immaterielle Wirtschaftsgüter gelten. Das Finanzamt kann argumentieren, dass ein Käufer für Dein „Unternehmen“ einen Kaufpreis zahlen würde – etwa das 1- bis 3-fache Deines Jahresgewinns.
Konkret: Bei einem Jahresgewinn von 80.000 € könnte das Finanzamt einen Firmenwert von 80.000–240.000 € ansetzen. Dieser Betrag gilt als stille Reserve und wird beim Wegzug steuerpflichtig.
Die Lösung: Dokumentiere frühzeitig, dass Dein Unternehmenswert an Deine Person gebunden ist und ohne Dich keinen Marktwert hat. Ein Gutachten oder eine fundierte Stellungnahme Deines Steuerberaters kann hier Gold wert sein.
Fall 2: Einzelunternehmen mit Maschinen, Lager und Fuhrpark
Das Risiko: Wenn Du diese Wirtschaftsgüter nach Zypern verlagerst, verliert Deutschland sein Besteuerungsrecht. Die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert wird sofort als Gewinn versteuert.
Konkret: Stille Reserven von 70.000 € (50.000 € bei Maschinen + 20.000 € beim Lager) können bei einem Steuersatz von 42 % zu einer Steuerlast von 29.400 € führen – ohne dass Du verkauft hast.
Die Lösung: Prüfe, ob Du bestimmte Wirtschaftsgüter vor dem Wegzug verkaufen oder in Deutschland belassen kannst. Ein strukturierter Plan für die Verlegung Deines Einzelunternehmens ist hier entscheidend.
Fall 3: Einzelunternehmer mit Beteiligung oder Umwandlungsplänen
Das Risiko: Bei der Beteiligung greift zusätzlich § 6 AStG – die Wegzugsteuer für Anteile an Kapitalgesellschaften. Hier kann es richtig teuer werden, wenn die GmbH erfolgreich ist und einen hohen Unternehmenswert hat.
Konkret: Ist Deine 30%-Beteiligung an einer GmbH 300.000 € wert, können beim Wegzug schnell 75.000–100.000 € Steuern fällig werden. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist immerhin eine Stundung möglich – aber nur unter strengen Auflagen.
Die Lösung: Die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft kurz vor dem Wegzug ist riskant. Wenn Du diesen Weg gehen willst, plane mindestens 2–3 Jahre Vorlauf ein. Alternativ kannst Du prüfen, ob eine legale Vermeidung der Wegzugsbesteuerung für Deine Situation möglich ist.
Steuerliche Grundlagen: EStG, AStG und Besteuerungsrecht
Die Wegzugsbesteuerung beim Einzelunternehmen basiert auf zwei zentralen Gesetzen: dem Einkommensteuergesetz (EStG) und dem Außensteuergesetz (AStG). Beide regeln, wann Deutschland sein Besteuerungsrecht verliert und wie entstehende Gewinne zu versteuern sind.
Entstrickung von Wirtschaftsgütern nach EStG
Der Begriff „Entstrickung“ beschreibt den Vorgang, bei dem Wirtschaftsgüter dem deutschen Steuerzugriff entzogen werden. Das passiert durch Wegzug, Verlagerung oder Umstrukturierung. Der Gesetzgeber behandelt diesen Vorgang wie eine Veräußerung – auch wenn kein Verkauf stattfindet.
§ 6 AStG: Die Wegzugsteuer für Anteile
Hältst Du als Gesellschafter mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Ltd), greift zusätzlich § 6 AStG. Diese Regelung erfasst den Wertzuwachs Deiner Anteile beim Wegzug und behandelt ihn als steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
Der Vorteil: Bei einem Wegzug innerhalb der EU oder des EWR ist eine Stundung der Steuerschuld möglich – ratenfrei über sieben Jahre. Allerdings musst Du Sicherheiten stellen und jährlich nachweisen, dass Du die Anteile noch hältst.
Die Rolle des Steuerberaters
Ein erfahrener Steuerberater ist bei der Wegzugsbesteuerung kein Luxus, sondern Pflicht. Er kennt die aktuellen Auslegungen der Finanzverwaltung, bewertet Risiken realistisch und entwickelt legale Gestaltungsmodelle. Gerade im internationalen Steuerrecht sind Fehler teuer – und oft nicht mehr korrigierbar.
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Wegzugsbesteuerung Einzelunternehmen: Timeline für Deinen Umzug nach Zypern
Der Schlüssel zur erfolgreichen Verlagerung Deines Einzelunternehmens nach Zypern liegt in der Planung. Hier ist Deine Timeline – Schritt für Schritt:
Phase 1: 6–12 Monate vor dem Wegzug
Strategische Vorbereitung:
- Spezialisierten Steuerberater mit Deutschland- und Zypern-Expertise einschalten
- Stille Reserven in allen Wirtschaftsgütern grob bewerten lassen
- Struktur-Check: Bleibt das Einzelunternehmen, oder macht eine Umwandlung Sinn?
- Beteiligungen prüfen: Greift zusätzlich § 6 AStG?
- Erste Szenarien für die Steuerlast berechnen
- Informationen über das Leben auf Zypern sammeln
Phase 2: 3–6 Monate vor dem Wegzug
Operative Vorbereitung:
- Dokumentation aller Wirtschaftsgüter mit Buchwert und Marktwert erstellen
- Entscheiden: Welche Wirtschaftsgüter werden verlagert, welche bleiben oder werden verkauft?
- Verträge, Rechnungsstellung und Payment-Setup für Zypern vorbereiten
- Bankverbindung auf Zypern eröffnen
- Mietvertrag oder Immobilienkauf auf Zypern vorbereiten
- Bei Bedarf: Umstrukturierung sauber abschließen
- Die 183-Tage-Regelung und ihre Auswirkungen verstehen
Phase 3: 0–3 Monate vor dem Wegzug
Umsetzung:
- Wohnsitzabmeldung in Deutschland sauber takten
- Anmeldung auf Zypern (Yellow Slip) vorbereiten
- Geschäftsleitung und Betriebsstätte klar definieren und dokumentieren
- Letzte deutsche Steuererklärung vorbereiten
- Wegzug NICHT „halb“ machen – klare Verhältnisse schaffen
Phase 4: Nach dem Umzug
Nachbereitung und Absicherung:
- Nachweise für den Mittelpunkt der Lebensinteressen auf Zypern sammeln (Mietvertrag, Strom, Internet, Arztbesuche)
- Aufenthaltstage dokumentieren (Flugtickets, Kalender-App)
- Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung auf Zypern beantragen
- Laufende Besteuerung: Deutschland vs. Zypern klar trennen
- Vom Non-Dom-Status und den Steuervorteilen auf Zypern profitieren
Warum Zypern? Die echten Vorteile nach dem Wegzug
Die Wegzugsbesteuerung ist ein einmaliger Vorgang – danach profitierst Du von den laufenden Vorteilen des zyprischen Steuersystems. Und die sind erheblich:
Steuerliche Vorteile auf Zypern:
- Körperschaftsteuer: Nur 12,5 % statt bis zu 33 % in Deutschland
- Non-Dom-Status: Dividenden und Zinsen aus dem Ausland steuerfrei
- Keine Gewerbesteuer: Es gibt keine mit Deutschland vergleichbare Zusatzbelastung
- IP-Box-Regime: Einkünfte aus geistigem Eigentum mit nur 2,5 % effektiver Steuer
- 60-Tage-Regel: Steuerliche Ansässigkeit bereits ab 60 Tagen Aufenthalt pro Jahr möglich
Zypern ist dabei kein Steuerparadies im klassischen Sinne, sondern ein EU-Niedrigsteuerland mit transparentem System. Du hast vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt, profitierst von Rechtssicherheit und kannst Dein Business seriös aufbauen – nur eben mit deutlich weniger Steuerlast.
Häufige Fehler bei der Wegzugsbesteuerung – und wie Du sie vermeidest
Die Wegzugsbesteuerung beim Einzelunternehmen wird häufig unterschätzt oder falsch eingeschätzt. Diese Fehler kosten Unternehmer regelmäßig fünf- bis sechsstellige Beträge:
Fehler 1: Wegzug ohne steuerliche Vorabprüfung
Das Problem: Du ziehst um, ohne vorher mit einem Steuerberater gesprochen zu haben. Erst Monate später kommt der Bescheid – mit einer Steuerforderung, die Du nicht eingeplant hast.Die Lösung: Mindestens 6 Monate vor dem geplanten Wegzug einen spezialisierten Steuerberater einschalten und alle Szenarien durchrechnen lassen.
Fehler 2: Unklare Bewertung von stillen Reserven
Das Problem: Du kennst den Marktwert Deiner Wirtschaftsgüter nicht – und das Finanzamt setzt pauschal hohe Werte an.Die Lösung: Erstelle vor dem Wegzug eine detaillierte Aufstellung aller Wirtschaftsgüter mit Buchwert und begründetem Marktwert. Bei Bedarf ein Wertgutachten erstellen lassen.
Fehler 3: Fehlende Liquiditätsplanung
Das Problem: Die Wegzugsteuer wird fällig, obwohl Du kein Geld eingenommen hast. Ohne Rücklagen wird das zum existenziellen Problem.Die Lösung: Kalkuliere die mögliche Steuerlast vorab und lege entsprechende Mittel zurück – oder prüfe, ob Du bestimmte Wirtschaftsgüter vor dem Wegzug verkaufen kannst.
Fehler 4: Der „halbe“ Wegzug
Das Problem: Du meldest Dich in Deutschland ab, behältst aber eine Wohnung, Dein Büro oder triffst weiterhin von dort aus Geschäftsentscheidungen. Das Finanzamt erkennt Deinen Wegzug nicht an.Die Lösung: Wenn Du wegziehst, dann richtig. Mittelpunkt der Lebensinteressen, Geschäftsleitung und Betriebsstätte müssen nachweislich auf Zypern liegen.
Fehler 5: Falsche Annahmen zum Doppelbesteuerungsabkommen
Das Problem: Du denkst, das DBA zwischen Deutschland und Zypern schützt Dich automatisch vor der Wegzugsteuer. Das ist falsch.Die Lösung: Das DBA regelt die laufende Besteuerung, nicht die Entstrickung beim Wegzug. Verstehe den Unterschied und plane entsprechend.
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Checkliste: Diese Dokumente brauchst Du für einen sauberen Wegzug
Ein erfolgreicher Wegzug nach Zypern erfordert eine lückenlose Dokumentation. Diese Unterlagen solltest Du vorbereiten:
Dokumentations-Checkliste für den Wegzug:
- Mietvertrag oder Kaufvertrag für Deine Immobilie auf Zypern
- Strom-, Wasser- und Internetverträge auf Deinen Namen
- Zyprische Bankverbindung mit regelmäßigen Transaktionen
- Flugtickets und Reisehistorie (Nachweis der Aufenthaltstage)
- Geschäftsadresse auf Zypern (keine reine Briefkastenadresse)
- Protokolle von Geschäftsführungsentscheidungen mit Ortsangabe
- Liste aller Wirtschaftsgüter mit Buchwert und Marktwert
- Dokumentation: Wann wurde was verlagert?
- Abmeldebestätigung aus Deutschland
- Anmeldebestätigung / Yellow Slip aus Zypern
- Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residence Certificate)
Diese Unterlagen sind nicht nur für das deutsche Finanzamt wichtig, sondern auch für die zyprischen Behörden und für Deine eigene Rechtssicherheit.
Wegzugsbesteuerung Einzelunternehmen: Entscheidungsregeln für Deine Situation
Nicht jeder Wegzug ist gleich. Hier sind klare Entscheidungsregeln, die Dir helfen, Deine Situation einzuschätzen:
Wenn-Dann-Regeln für Deinen Wegzug:
- Wenn Du wesentliche Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagerst, dann prüfe Entstrickung und die fiktive Veräußerung nach EStG.
- Wenn Dein Betrieb faktisch in Deutschland bleibt (Kunden, Team, Büro), dann bringt Dir Zypern steuerlich wenig – und kann sogar riskant werden.
- Wenn Du nur Deinen Wohnsitz wechselst, aber die Geschäftsleitung in Deutschland sitzt, dann ist Deine Struktur nicht sauber.
- Wenn Du Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hältst, dann greift zusätzlich § 6 AStG – prüfe Stundungsmöglichkeiten.
- Wenn Du als Selbstständiger auf Zypern neu startest, dann kannst Du vom Non-Dom-Status und niedrigen Steuersätzen profitieren.
- Wenn Du die Wegzugsteuer nicht vermeiden kannst, dann rechne durch, ob sie sich durch die laufenden Steuerersparnisse auf Zypern lohnt.
Zypern als Ziel: Was Du außerdem bedenken solltest
Der Wegzug nach Zypern ist mehr als ein Steuerthema. Du verlegst Dein Leben – und das sollte gut durchdacht sein:
Lebensqualität: Zypern bietet über 300 Sonnentage im Jahr, einen entspannten mediterranen Lifestyle und eine wachsende internationale Community. Viele Unternehmer schätzen die Kombination aus Geschäftsvorteilen und Lebensqualität. Informiere Dich ausführlich über das Auswandern nach Zypern und die praktischen Aspekte.
Krankenversicherung: Das zyprische Gesundheitssystem (GESY) ist für Ansässige zugänglich, aber für viele Unternehmer ist eine private Krankenversicherung auf Zypern die bessere Wahl.
Familie: Wenn Du mit Familie umziehst, informiere Dich über Schulen – es gibt auch deutsche Schulen auf Zypern – und die allgemeine Infrastruktur für Familien mit Kindern.
Immobilien: Die Immobilienpreise auf Zypern sind im EU-Vergleich noch moderat, steigen aber in beliebten Regionen wie Limassol oder Paphos. Ein Mietstart ist oft sinnvoll, bevor Du kaufst.
Nachteile: Sei Dir auch der möglichen Nachteile beim Auswandern nach Zypern bewusst – von der Sommerhitze bis zur Entfernung von Deutschland. Ein realistisches Bild hilft bei der Entscheidung.
Fazit: Wegzugsbesteuerung Einzelunternehmen – planbar, nicht vermeidbar
Die Wegzugsbesteuerung beim Einzelunternehmen ist komplex, aber beherrschbar. Sie soll verhindern, dass Deutschland sein Besteuerungsrecht verliert, ohne Gewinne zu erfassen. Für Dich als Unternehmer bedeutet das: Jeder Wegzug ins Ausland ist auch ein steuerliches Projekt. Wer unvorbereitet handelt, zahlt oft deutlich mehr als nötig.
Gleichzeitig bietet der Wegzug nach Zypern echte Chancen: Niedrigere laufende Steuern, unternehmerische Freiheit und ein hoher Lebensstandard sind realistisch erreichbar. Die einmalige Wegzugsteuer kann sich oft innerhalb von 2–4 Jahren durch die laufenden Steuerersparnisse amortisieren.
Entscheidend ist, dass Du frühzeitig planst, Deine Struktur analysierst und Experten einbindest. So wird aus der Wegzugsteuer kein Hindernis, sondern ein kalkulierbarer Faktor auf Deinem Weg zu mehr Freiheit.
Dein nächster Schritt: Lass Deine individuelle Situation prüfen, bevor Du entscheidest. Eine fundierte Beratung kann Dir sechsstellige Beträge sparen – und gibt Dir die Sicherheit, dass Dein Wegzug nach Zypern steuerlich sauber geplant ist.Jetzt kostenloses Strategiegespräch vereinbaren
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Du möchtest endlich weniger Steuern bezahlen, hast aber noch einige Unklarheiten? Von der Firmengründung über Steuerresidenz bis hin zum Non-Dom-Status – wir analysieren deine Möglichkeiten für 0% Steuern!
In unserem kostenlosen Strategiegespräch besprechen wir deine individuelle Situation und klären alle offenen Fragen. Das heißt für dich:
✅ Zukunftssicher 0%-Steuern – Wir zeigen dir alle Bausteine (Non-Dom-Status, steuerfreie Dividenden, etc.) für maximale Steuerfreiheit!
✅ Zypern Steuerresidenz – Wir klären, ob sich die 60-Tage oder 183-Tage-Regelung für deine 0%-Steuerstrategie eignen!
✅ Optimale Unternehmensform – Wir prüfen, welche Struktur individuell für deine Steuerziele am besten geeignet ist!
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Kurz & knapp alle Informationen zur Wegzugsbesteuerung Einzelunternehmen
Was ist die Wegzugsbesteuerung beim Einzelunternehmen?
Die Wegzugsbesteuerung beim Einzelunternehmen bezeichnet die steuerliche Erfassung stiller Reserven, wenn ein Unternehmer seinen Wohnsitz oder Betrieb ins Ausland verlegt. Das Finanzamt unterstellt dabei oft eine fiktive Veräußerung von Wirtschaftsgütern – der entstehende Gewinn wird sofort steuerpflichtig, auch ohne tatsächlichen Verkauf. Grundlage sind das EStG (Einkommensteuergesetz) und das AStG (Außensteuergesetz). Ziel ist die Sicherung deutscher Besteuerungsrechte.
Wann fällt beim Wegzug nach Zypern Wegzugsteuer an?
Wegzugsteuer fällt an, wenn Deutschland durch Deinen Wegzug sein Besteuerungsrecht an betrieblichen Wirtschaftsgütern verliert. Entscheidend sind Dein Wohnsitz, Dein gewöhnlicher Aufenthalt und die Zuordnung Deines Betriebsvermögens. Auch bei Zypern als EU-Staat kann die Entstrickung greifen. Das Doppelbesteuerungsabkommen ändert daran nichts – eine Einzelfallprüfung mit einem Steuerberater ist zwingend notwendig.
Sind stille Reserven immer steuerpflichtig beim Wegzug?
Stille Reserven werden steuerpflichtig, wenn sie durch Wegzug oder Entstrickung dem deutschen Steuerzugriff entzogen werden. Das betrifft materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter gleichermaßen. Nicht jede Reserve führt automatisch zur Steuer – doch die Abgrenzung ist komplex. Ohne professionelle Bewertung und Planung erkennst Du das Risiko oft zu spät.
Unterscheidet sich die Wegzugsteuer bei Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften?
Ja, die Mechanik unterscheidet sich. Bei Kapitalgesellschaften stehen meist Anteile und Beteiligungen im Fokus (§ 6 AStG), während beim Einzelunternehmen das gesamte Betriebsvermögen relevant ist (Entstrickung nach EStG). Das Ergebnis kann jedoch ähnlich teuer sein. Die Rechtsform bestimmt die Details, nicht die grundsätzliche Steuerpflicht.
Wie kann ich die Wegzugsbesteuerung legal reduzieren?
Eine legale Reduzierung ist durch frühzeitige Planung möglich: rechtzeitige Umstrukturierungen, zeitliche Optimierung des Wegzugs, klare Trennung von Wirtschaftsgütern und professionelle Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater. Kurzfristige Maßnahmen werden vom Finanzamt kritisch geprüft. Wer 6–12 Monate Vorlauf einplant, kann die Steuerlast oft deutlich senken. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber zum Thema Auswandern und Steuern.
Lohnt sich der Wegzug nach Zypern trotz Wegzugsteuer?
In vielen Fällen ja. Die einmalige Wegzugsteuer muss gegen die laufenden Steuerersparnisse auf Zypern gerechnet werden. Bei einem Unternehmer mit 100.000 € Jahresgewinn liegt die jährliche Ersparnis bei etwa 20.500 €. Selbst wenn die Wegzugsteuer 50.000–80.000 € beträgt, ist sie oft innerhalb von 3–4 Jahren amortisiert. Entscheidend ist eine saubere Planung und eine realistische Kalkulation.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen:
- Bundesministerium der Finanzen: www.bundesfinanzministerium.de
- Cyprus Tax Department: www.mof.gov.cy/mof/tax/