Wegzug aus Deutschland: So senkst Du Deine Steuerquote auf 12,5%
Du erzielst 120.000 € Gewinn, zahlst davon knapp 50.000 € Steuern – und fragst Dich, ob das schlauer geht? Die Antwort kann Zypern sein. Dieser Guide zeigt Dir, wie Du in 7 Schritten Dein Einzelunternehmen rechtssicher verlegst, die Wegzugsbesteuerung finanzierbar hältst und in Zypern vom Non-Dom-Bonus profitierst.
Zusammenfassung der 6 wichtigsten Fakten zum „Einzelunternehmen ins Ausland verlegen“:
- Mit 12,5% Körperschaftsteuer (Stand 2025) liegt Zypern 17 Prozentpunkte unter dem deutschen Median – das spart bei 100.000 € Gewinn rund 17.000 € pro Jahr.
- Die Verlegung Deines Einzelunternehmens erfordert eine sorgfältige rechtliche Planung gemäß § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung).
- Deutsche Regelungen (§ 6 AStG, § 21 EStG) und zyprische Gesetze (Income-Tax-Law 118(I)/2002) müssen beachtet werden.
- Mit der Non-Dom-Regelung kannst Du bis zu 17 Jahre Steuerfreiheit auf Dividenden genießen.
- Die Cy-Ltd-Gründung kostet zwischen 1.500 – 2.500 € und dauert etwa 5-10 Tage für den Registereintrag.
- Sorgfältige Substanzplanung sichert Deinen steuerlichen Status in Zypern ab.
- Ab 2026 plant Zypern eine Erhöhung der Körperschaftsteuer von 12,5% auf 15%.
Warum Zypern für Dein Einzelunternehmen ideal ist
Zypern bietet einen der niedrigsten Körperschaftssteuersätze in der EU: nur 12,5%. In Deutschland können effektive Steuersätze für Unternehmer bis zu 42% oder mehr erreichen – ein signifikanter Unterschied! Konkret bedeutet das: Bei einem Jahresgewinn von 150.000 € zahlst Du in Deutschland etwa 63.000 € Steuern, in Zypern dagegen nur 28.500-36.000 € (bei Ltd + Gehaltskombination).
Steuerart | Deutschland | Zypern |
---|---|---|
Körperschaftsteuer | 15% | 12,5% |
Gewerbesteuer | 10-17% | — |
Solidaritätszuschlag | 5,5% auf KSt | — |
SDC auf Dividenden (Non-Dom) | 25% Abgeltungsteuer | 0% |
Aber Zypern ist mehr als nur Steuern sparen. Die Insel punktet mit mediterranem Klima, moderner Infrastruktur und einer entspannten Lebensweise. Die niedrige Kriminalitätsrate und exzellente Gesundheitsversorgung (GESY-System) machen sie zum idealen Standort für Arbeit und Leben.
Die zyprische Wirtschaft ist stark in Dienstleistungen, Tourismus und Finanzen. Englisch ist weit verbreitet als Geschäftssprache, was den Einstieg für deutschsprachige Unternehmer erleichtert. Die EU-Mitgliedschaft garantiert zudem Rechtssicherheit und Kapitalverkehrsfreiheit.
Rechtliche Aspekte beim Verlegen Deines Einzelunternehmens
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in 7 Fragen
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
§ 6 AStG sieht für EU-Umzüge eine Raten-Stundung über 7 Jahre vor. Das bedeutet, dass die Steuer auf stille Reserven nicht sofort fällig wird, sondern über sieben Jahre verteilt werden kann.
Welche stillen Reserven werden bewertet?
Alle Wirtschaftsgüter Deines Betriebsvermögens, besonders Kundenbeziehungen, selbstentwickelte Software, Markenrechte und Immobilien.
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch für Kleingewerbe?
Ja, die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Übertragung von Wirtschaftsgütern ins Ausland.
Wenn Du Dein Einzelunternehmen ins Ausland verlegst, prüft das deutsche Finanzamt die Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG und § 21 EStG. Diese Steuer greift bei stillen Reserven und Wirtschaftsgütern, falls Du Deinen Wohnsitz oder die Betriebsstätte aus Deutschland verlagerst. Eine professionelle Beratung hilft, die steuerlichen Folgen zu minimieren und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Achtung! Dauerhafter Wohnsitz:
< 60 Tage in DE + keine wesentlichen inländischen Nutzungsrechte → keine unbeschränkte Steuerpflicht in DE (§ 1 Abs. 1 S.1 EStG).
Besondere Beratungspflicht bei teledienstleistenden Einzelunternehmern – ständige Betriebsstätte in DE unbedingt vermeiden, sonst droht doppelte Besteuerung!
In Zypern musst Du Dich als Unternehmer registrieren und eine T.I.C.-Nummer (Tax Identification Code) beantragen. Es gibt spezielle Programme für ausländische Investoren, die den Prozess vereinfachen. Ein lokaler Steuerberater kennt die zyprischen Gesetze und unterstützt Dich bei der Gründung – so erfüllst Du alle Anforderungen und startest reibungslos.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern (in Kraft seit 16.12.2011) schützt Dich vor doppelter Besteuerung Deiner Einkünfte. Du musst Deinen steuerlichen Wohnsitz klar definieren und entsprechende Dokumente einreichen. Das sorgt für Rechtssicherheit und optimiert Deine Steuerlast beim Verlegen ins Ausland.
Steuerliche Vorteile in Zypern
Der Körperschaftssteuersatz von 12,5% ist ein Highlight in Zypern – deutlich unter dem deutschen Niveau. Es gibt keine Gewerbesteuer, was zusätzliche Einsparungen bringt. Diese steuerlichen Vorteile machen Zypern zum attraktiven Ziel, wenn Du Dein Einzelunternehmen ins Ausland verlegen möchtest, um Deine Gewinne zu maximieren.
„Stand Mai 2025 liegt der Körperschaftsteuersatz noch bei 12,5%, laut Regierungsentwurf soll er im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung auf 15% steigen. Selbst dann bleibt Zypern deutlich günstiger als Deutschland.“
Quelle: PwC Tax News, Mai 2025
Auch die Einkommensteuer ist attraktiv: Bis 19.500 Euro zahlst Du 0%, darüber hinaus steigen die Sätze progressiv bis maximal 35% (ab 60.000 €). Im Vergleich zu Deutschland bleibt Dir deutlich mehr von Deinem Einkommen. Das ist ein entscheidender Faktor für Selbstständige, die ihren Wohnsitz und Betrieb verlegen wollen.
Cyprus Non-Dom-Regel (17 Jahre Steuerfreiheit auf Dividenden)
Als „Non-Domiciled“ Person in Zypern genießt Du für bis zu 17 Jahre Steuerfreiheit auf Dividendeneinkünfte. Diesen Status erhältst Du, wenn Du vorher nicht in Zypern steuerpflichtig warst und die 60-Tage-Regel für Steuerresidenz erfüllst.
Zypern bietet zudem spezielle Anreize für Branchen wie Technologie oder Schifffahrt sowie für Forschung und Entwicklung. Diese Vergünstigungen stärken Dein Unternehmen langfristig. Wenn Du Dein Einzelunternehmen ins Ausland verlegst, profitierst Du von einem System, das Unternehmer aktiv fördert.
Praktische Schritte: Zeitplan für den Wegzug
Zeitplan: Vom Entschluss bis zur vollen Geschäftstätigkeit in Zypern
T-6 Monate: Planungsphase
- Steuerberatung einholen (Kosten: ca. 300-500 €)
- Bewertung der stillen Reserven
- Substanz-Budget planen (min. 10.000 € für erste Einrichtung)
T-3 Monate: Vorbereitung
- Wohnungssuche in Zypern (Limassol/Larnaca: ab 800 €/Monat)
- Büroraum identifizieren (ab 300 €/Monat für Coworking)
- Bankkonto in Zypern vorbereiten
T0: Abmeldephase
- Gewerbeabmeldung (Form „Gewerbe-Abmeldung nach § 14 GewO“, Gebühr: ca. 35 €)
- Abmeldebestätigung für Finanzamt beantragen
- BZSt-Abmeldung Umsatzsteuer-ID (Frist: 1 Monat)
T+1 Monat: Gründungsphase
- Ltd-Gründung (1.500-2.500 €, Dauer: 5-10 Tage)
- T.I.C.-Nummer beantragen
- VAT-Nummer registrieren (unter 15.600 €-Schwelle optional)
T+2 Monate: Betriebsaufnahme
- Erste Board-Meeting durchführen und protokollieren
- Geschäftskonten aktivieren
- Kunden über neue Rechnungsdetails informieren
Plane die Verlegung gründlich: Überprüfe Deine Geschäftsstruktur, passe Verträge an den neuen Standort an und informiere Kunden sowie Lieferanten rechtzeitig. Ein detaillierter Plan vermeidet Chaos und stellt sicher, dass Deine Betriebsaufgabe in Deutschland und der Neustart in Zypern reibungslos laufen.
In Zypern meldest Du Dein Unternehmen beim Registrar of Companies an (Companies-Law Cap. 113) und beantragst eine Steuernummer. Ein lokales Bankkonto sowie notwendige Lizenzen für Deine Branche sind ebenfalls erforderlich. Diese Schritte legen den Grundstein, damit Dein Einzelunternehmen im Ausland steuerlich und rechtlich abgesichert ist.
Substanz-Anforderungen sichern
Um steuerliche Anerkennung zu erreichen, musst Du ausreichend „Substanz“ in Zypern nachweisen. Das bedeutet, Dein Unternehmen muss tatsächlich von dort aus geführt werden.
Checkliste: Substance-Sicherung in 6 Punkten
- Physischer Büroraum in Zypern (nicht nur virtuelle Adresse)
- Lokale Telefonnummer und Korrespondenzadresse
- Dokumentierte Board-Meetings mit physischer Anwesenheit
- Lokales Bankkonto mit zyprischen Signataren
- Mindestens ein lokaler Direktor mit Entscheidungsbefugnis
- Dokumentierter „Place of Effective Management“ in Zypern
Die Substanzanforderungen sind entscheidend, um eine Einstufung als „Briefkastenfirma“ zu vermeiden. Das deutsche Finanzamt prüft bei Betriebsprüfungen gezielt diese Kriterien. Investiere daher ausreichend in diese Strukturen, um langfristig Rechtssicherheit zu haben.
Steuerrechner: Vergleich Deutschland vs. Zypern
Bei einem Jahresgewinn von 150.000 € zeigt sich der steuerliche Vorteil Zyperns deutlich:
Komponente | Deutschland (Einzelunternehmer) | Zypern (Ltd + Gehalt) |
---|---|---|
Gewinn | 150.000 € | 150.000 € |
Gehalt des Inhabers | – | 50.000 € |
Verbleibender Unternehmensgewinn | 150.000 € | 100.000 € |
Körperschaftsteuer (12,5%) | – | 12.500 € |
Einkommensteuer | ≈ 52.000 € | ≈ 9.800 € |
Gewerbesteuer | ≈ 11.000 € | – |
Summe Steuern | ≈ 63.000 € | ≈ 22.300 € |
Effektive Steuerquote | ≈ 42% | ≈ 15% |
Netto-Ersparnis | – | ≈ 40.700 € |
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Darstellung. Je nach individueller Situation können weitere Faktoren wie Sozialversicherungsbeiträge oder spezielle Steuervergünstigungen den Vergleich beeinflussen.
Checkliste für den Wegzug Deines Unternehmens nach Zypern
Die Verlegung Deines Einzelunternehmens ins Ausland erfordert sorgfältige Organisation. Mit den folgenden Punkten bist Du gut vorbereitet, um nach Zypern auszuwandern und Steuern zu sparen.
- Prüfung der deutschen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG, § 21 EStG)
- Bewertung der stillen Reserven und möglicher Steuerlasten
- Recherche zyprischer Vorschriften (Income-Tax-Law 118(I)/2002, Companies-Law Cap. 113)
- Gründung einer zyprischen Limited (Cy-Ltd) beim Registrar of Companies
- Beantragung einer T.I.C.-Nummer bei der zyprischen Steuerbehörde
- Eröffnung eines lokalen Bankkontos (Bank of Cyprus, Hellenic Bank)
- Anmietung eines Büroraums (kein virtuelles Büro!) für Substanznachweis
- Abmeldung des Gewerbes in Deutschland (Gewerbe-Abmeldung nach § 14 GewO)
- Abmeldung bei deutschen Sozialversicherungsträgern
- Information an Kunden über geänderte Rechnungsdaten
- Dokumentation des „Place of Effective Management“ in Zypern
- Konsultation eines Steuerberaters für individuelle Steueroptimierung
Glossar wichtiger Begriffe
AStG – Außensteuergesetz, regelt u.a. die Wegzugsbesteuerung
T.I.C. – Tax Identification Code, die zyprische Steuernummer
SDC – Special Defence Contribution, zyprische Sondersteuer auf Dividenden
Non-Dom – Non-Domiciled Status, Sonderstatus für Steuerausländer in Zypern
GESY – General Healthcare System, das zyprische Gesundheitssystem
PE – Permanent Establishment, ständige Betriebsstätte
Fazit
Zypern bietet mit seiner steuerfreundlichen Umgebung eine konkrete Möglichkeit für deutsche Unternehmer, ihre Steuerlast legal und erheblich zu reduzieren. Mit dem niedrigen Körperschaftssteuersatz von 12,5% (Stand 2025), der Non-Dom-Regelung und dem Wegfall der Gewerbesteuer lassen sich je nach Gewinn Zehntausende Euro jährlich einsparen.
Die Verlegung eines Einzelunternehmens nach Zypern erfordert sorgfältige Planung und professionelle Beratung. Besonders die Wegzugsbesteuerung in Deutschland und die Substanzanforderungen in Zypern sind entscheidende Faktoren für einen erfolgreichen Wechsel.
Mit unserem Schritt-für-Schritt-Guide hast Du einen soliden Fahrplan für Deinen Weg zu mehr finanzieller Freiheit. Jede Situation ist jedoch einzigartig – daher empfehlen wir Dir eine individuelle Steuerberatung, um Deine persönliche Situation optimal zu gestalten.
Hast Du weitere Fragen oder brauchst individuelle Unterstützung? Kontaktiere uns – wir helfen Dir gerne auf Deinem Weg zu mehr unternehmerischer Freiheit in Zypern!