DBA Deutschland–Zypern: Leitfaden 2025 für Unternehmer
Zusammenfassung
- Das DBA zwischen Deutschland und Zypern vermeidet wirtschaftliche Doppelbesteuerung
- Zypern bietet mit 12,5% Körperschaftsteuer attraktive Steuersätze (geplante Erhöhung auf 15% ab 2026)
- Klare Regelungen für die steuerliche Residenz durch 183-Tage und 60-Tage-Regel
- Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren profitieren von 0% Quellensteuer unter bestimmten Bedingungen
- Praktische Roadmap für die Verlegung der Steuerresidenz nach Zypern
1. Rechtlicher Rahmen des DBA Deutschland-Zypern
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Republik Zypern bildet die rechtliche Grundlage für Unternehmer, die in beiden Ländern geschäftlich tätig sind. Es schafft steuerliche Klarheit und verhindert eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung derselben Einkünfte.
Rechtliche Basis:
- Vertrag: 18.02.2011 (BGBl. II 2012 S. 586)
- Änderungsprotokoll: 19.02.2021, wirksam ab 01.01.2022
- Hauptziel: Vermeidung wirtschaftlicher Doppelbesteuerung (Art. 7 i.V.m. Art. 23 Abs. 1)
Das Abkommen regelt präzise, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten hat. Dies schafft Rechtssicherheit für Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit nach Zypern verlagern möchten, und bietet einen klaren Rahmen für die steuerliche Planung.
2. Steuerliche Residenz in Zypern: Voraussetzungen
Um die Vorteile des DBA nutzen zu können, müssen Sie in Zypern steuerlich ansässig sein. Die zyprischen Steuergesetze bieten dafür zwei wesentliche Ansatzpunkte:
Regel | Kernpunkte | Praxis-Tipp |
---|---|---|
183-Tage-Regel | Mehr als 183 Tage physisch in Zypern | Einfach nachzuweisen durch Einreisestempel, Flugtickets, Mietverträge |
60-Tage-Regel | – Mindestens 60 Tage in Zypern – Mittelpunkt wirtschaftlicher Interessen in Zypern – Keine andere Steuerresidenz – Nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land | Vor Umzug unbedingt Exit-Tax in Deutschland prüfen! |
Die 60-Tage-Regel ist besonders attraktiv für international tätige Unternehmer, die flexibel arbeiten möchten. Sie müssen dabei jedoch nachweisen können, dass Ihr wirtschaftlicher Interessenschwerpunkt tatsächlich in Zypern liegt, was bestimmte Substance-Anforderungen nach sich zieht.
3. Körperschaftsteuer in Zypern 2025
Einer der Hauptvorteile Zyperns ist sein wettbewerbsfähiger Körperschaftsteuersatz, der deutlich unter dem deutschen Niveau liegt:
Aktuelle Steuersätze:
- Körperschaftsteuer: 12,5% (Stand 2025)
- Geplante Erhöhung auf 15% ab 2026 gemäß Regierungsentwurf vom März 2025
- IP-Box-Regime: Effektive Steuerbelastung von ca. 2,5% auf qualifizierte Lizenzeinnahmen
Selbst mit der geplanten Erhöhung bleibt Zypern einer der steuergünstigsten Standorte innerhalb der EU. Das IP-Box-Regime bietet zusätzliche Vorteile für Unternehmen mit immateriellen Vermögenswerten wie Patenten, Software oder Markenrechten.
4. Abkommensvorteile im Detail
Das DBA zwischen Deutschland und Zypern bietet klare Regelungen für verschiedene Einkunftsarten und schafft dadurch erhebliche steuerliche Vorteile:
Einkunftsart | Besteuerungsrecht | Effektive Quellensteuer (WHT) |
---|---|---|
Dividenden (bei mindestens 10% Anteilsbesitz) | Staat des Empfängers | 0% |
Zinsen | Empfängerstaat | 0% |
Lizenzgebühren | Empfängerstaat | 0% (10% wenn IP in Zypern genutzt wird) |
Diese Regelungen bedeuten, dass Einkünfte aus Kapitalanlagen und geistigem Eigentum größtenteils frei von Quellensteuer fließen können, was eine effiziente Konzernstruktur ermöglicht. Der Non-Dom-Status in Zypern bietet zusätzlich eine 17-jährige Befreiung auf ausländische Dividenden und Zinseinkünfte.
5. Roadmap: In 7 Schritten zur steueroptimierten Niederlassung
Für einen erfolgreichen Wechsel des Steuersitzes nach Zypern empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:
- Steuerliche Abmeldung in Deutschland (Formular „Abmeldung ins Ausland“, eventuell 10-Jahres-Frist für Anteile > 1% beachten)
- Non-Dom-Status beantragen (17 Jahre Befreiung auf ausländische Dividenden/Zinsen)
- Gründung einer Cyprus Limited (mindestens 1 Director; Stammkapital ab €1)
- Steuernummer & Tax-Portal-Account beantragen (TIC + Ariadne System)
- Eröffnung Bankkonto & Substance-Nachweis (Büro, lokaler Director)
- Anmeldung Sozialversicherung & ggf. Umsatzsteuer (Schwelle € 15.600)
- Laufende Compliance sicherstellen (jährliches Audit, HE32-Filing, UBO-Register)
Wichtig: Die steuerliche Abmeldung in Deutschland sollte sorgfältig geplant werden, da je nach Vermögenssituation eine Exit-Tax anfallen kann. Bei Unternehmensanteilen über 1% gilt eine erweiterte Steuerpflicht von 10 Jahren nach Wegzug.
6. Beispielrechnung 2025
Deutscher SaaS-Gründer mit 400.000 € Jahresgewinn
In Deutschland: 28,8% Gesamtbelastung → ca. 115.000 € Steuern
In Zypern: 12,5% → 50.000 € (+0% WHT auf Dividende dank Non-Dom-Status)
Ersparnis: ca. 65.000 € pro Jahr
Diese Beispielrechnung verdeutlicht das erhebliche Einsparpotenzial durch die Verlagerung der Geschäftstätigkeit nach Zypern. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt natürlich von der individuellen Situation ab und sollte stets mit einem Steuerberater durchgerechnet werden.
7. Häufige Fallstricke und Risiken
Bei aller Attraktivität des Standorts Zypern gibt es einige Risiken und Fallstricke, die beachtet werden sollten:
- CFC-Regeln (ATAD III): Wenn passive Gewinne im Ausland ≥ 1/3 der Gesamtgewinne ausmachen, kann eine Zuschlagssteuer anfallen
- Substance-Anforderungen: Mindestens ein Angestellter und reale Büroräume sind notwendig
- OECD-Pillar Two: Mindeststeuer von 15% für Unternehmen ab 750 Mio. € Umsatz (meist irrelevant für KMU)
- Exit-Tax in Deutschland: Bei Wegzug können stille Reserven in Unternehmensanteilen besteuert werden
- Ständige Aktualisierungen: Steuergesetze und -abkommen ändern sich regelmäßig
Die Erfüllung der Substance-Anforderungen ist besonders wichtig, um nicht in den Verdacht einer reinen „Briefkastenfirma“ zu geraten. Die zyprischen Behörden und auch Deutschland prüfen zunehmend, ob eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit vor Ort stattfindet.
8. Fazit und nächste Schritte
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern bietet deutliche steuerliche Vorteile für Unternehmer. Mit einem Körperschaftsteuersatz von aktuell 12,5%, dem Non-Dom-Status und günstigen Quellensteuerregelungen ist Zypern ein attraktiver Standort für international tätige Selbstständige und Unternehmer.
Der Umzug erfordert jedoch sorgfältige Planung und die Einhaltung aller rechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Die Schaffung ausreichender Substance vor Ort und die korrekte Dokumentation aller Geschäftsvorgänge sind entscheidend für den langfristigen Erfolg.
Download-Ressource: Unsere „Move-to-Cyprus-Checklist 2025“ enthält alle notwendigen Formulare, Fristen und Musterschreiben für Ihren erfolgreichen Wechsel nach Zypern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Informationen sollten mit einem qualifizierten Steuerberater oder Anwalt besprochen werden, der Ihre individuelle Situation berücksichtigt.